Gesetz statt Gespräch

© foxumon _ SXC.huÄrzte haben es dank moderner Medizin immer mehr in der Hand, unser Lebensende hinauszuschieben. Sie sind sogar verpflichtet dazu. Auch wenn es in manchen Fällen sinnlos ist, etwa bei Sterbenden in hohem Alter, die dennoch künstlich ernährt werden. Sind die Ärzte da Ausführende eines göttlichen Ratschlusses oder stellen sie sich ihm in den Weg?

Jede der rund acht Millionen Patientenverfügungen in der Bundesrepublik ist auch ein Misstrauensvotum gegen Götter in Weiß und Apparatemedizin. Ist ein Versuch, die Entscheidungsgewalt über die Art seines Endes auch in die eigene Hand zu bekommen. Das nun vom Bundestag beschlossene Patientenverfügungsgesetz zollt diesem Wunsch Respekt, dem ja ein intensives Nachdenken über das Lebensende vorausgegangen ist. Nach sechsjährigem Ringen wurde es Zeit, die Unsicherheiten zu beenden.

Auf juristischer Ebene scheint das gelungen. Aber grundsätzliche Klarheit für alle möglichen Einzelfälle kann auch dieses Gesetz, so nötig es war, nicht schaffen.

Eine seiner entscheidenden Schwachstellen ist, die Beratung mit einem Arzt nicht für verbindlich erklärt zu haben. Zum einen kalkuliert man damit wissentlich ein, dass Menschen, allein auf ihr in der Regel mangelhaftes Wissen über die moderne Medizin bauend, falsche Entscheidungen in punkto Leben und Tod treffen. Denn mit der Forderung, die Patientenverfügung müsse die tatsächliche Behandlungssituation formulieren, sind wir Laien ohne Hilfe eines Arztes schlichtweg überfordert.

Zum anderen aber wischt es beiseite, worauf es hier gerade ankommt: Ein rechtzeitiges, vorsorgendes, sachlich fundiertes Gespräch zwischen Ärzten, Patienten, Angehörigen über die konkrete Umsetzung ethischer, nicht zuletzt religiöser Ansichten über Menschenwürde.

Von Tomas Gärtner

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