Baum statt Grabstein

20. August 2009 von Redaktion DER SONNTAG  
Abgelegt unter Sachsen

Sachsen hat ein neues Bestattungsgesetz. Es erlaubt auch Baum-bestattungen. Die wichtigsten Neuerungen – und die Streitpunkte.

© Thaut Images/Fotolia

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Sind Baumbestattungen künftig erlaubt?

Ja. Zwar sollen Verstorbene auch künftig nur auf Friedhöfen beigesetzt werden können, um die Totenruhe zu wahren. Doch man wolle dem Wunsch vieler Bürger nach naturnahen Begräbnisformen nachkommen, so das Sozialministerium. Auf dem städtischen Südfriedhof in Leipzig gibt es diese Möglichkeit bereits seit sieben Jahren. 238 Urnen wurden bisher an Wurzeln von Bäumen beigesetzt – in anonymen Gräbern. »Am Anfang gab es viele Nachfragen. Doch der große Trend ist mittlerweile vorbei«, sagt Günter Schmidt von der Friedhofsabteilung der Stadt Leipzig. »Manche Menschen entscheiden sich aus Naturverbundenheit für die Baumbestattung. Andere, weil sie sagen: Wie ich vergehe, wächst der Baum.«

Wird es auf kirchlichen Friedhöfen Baumbestattungen geben?

Nein, sagt der sächsische Oberlandeskirchenrat Jörg Teichmann. »Das hat vor allem mit den seelsorgerlichen Werten unserer Friedhofskultur und mit unserem traditionellen Totengedenken zu tun.« Teichmann verweist darauf, dass Baumgräber meist den Namen der Verstorbenen nicht nennen. »Der Abschied und das Weitergehen von der Trauer zur Bewältigung des Schmerzes sind auf diese Weise jedoch nicht oder nur schwer möglich.« Doch die Kirche könne durchaus dem Wunsch nach naturnahen Bestattungen entgegenkommen, so der Oberlandeskirchenrat. »Die kirchlichen Friedhöfe sind bereits jetzt in den allermeisten Fällen Orte der Ruhe und Besinnung inmitten der Natur. Besonders gut verwirklicht ist das in den großen park- oder waldähnlichen Friedhofsanlagen mit herrlichen alten Baumbeständen, aber auch auf vielen Dorffriedhöfen.«

Gibt es mehr Zeit, sich von Verstorbenen zu verabschieden?

Ja. Künftig dürfen nach dem Tod eines Menschen acht Tage bis zur Bestattung vergehen – bisher waren es fünf. Damit will das Sozialministerium den Angehörigen mehr Zeit zum Organisieren der Beisetzung einräumen. Zugleich gibt es damit mehr Raum, Abschied zu nehmen. »Man entdeckt mittlerweile wieder, wie wichtig das ist«, sagt der Leipziger Theologieprofessor Peter Zimmerling. » Heute wohnen viele Angehörige und Freunde oft weit entfernt. Da ist es gut, wenn mehr Zeit bleibt, sich zu verabschieden oder Verstorbene auszusegnen.«

Was ändert sich für so genannte Schmetterlingskinder?

»Auf Wunsch der Eltern können nunmehr Fehlgeborene unabhängig von Gewicht und Alter individuell bestattet werden«, so Sozialministerin ­Christine Clauß. »Wenn Eltern keine individuelle Bestattung wünschen, werden künftig sämtliche Fehlgeburten auf einer gemeinsamen Begräbnisstätte beigesetzt.« Bisher geschah dies nur bei Kindern, die bereits mehr als 500 Gramm wogen. »Mit der Bestattung wird deutlicher: Jedes Kind ist eine Person gewesen. Das ist wichtig für trauernde Eltern«, sagt Margret Mehner, die im Dresdner Verein Kaleb Betroffene begleitet.

Die Vorsitzende des Vereins Sternenkinder Dresden, Daniela Aust, sieht indes noch Nachbesserungsbedarf am Gesetz: »Es wird nicht eindeutig geregelt, wer für die Bestattung verantwortlich ist«, sagt die Pathologin. »Eltern können nicht immer die Verantwortung dafür tragen – gerade bei Abtreibungen. Die Krankenhäuser sollten für die Bestattungen zuständig sein.«

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