Keine Entschuldigung

3. September 2009 von Redaktion DER SONNTAG  
Abgelegt unter Kommentar

Graik: Ivan Petrov (sxc.hu)Wohnen ist ein Menschenrecht. Und eine Privatsphäre gehört zu den geschützten Werten in unserer Gesellschaft. Aber eben nicht für alle Menschen, wie man an den Zuständen in Asylbewerberheimen immer mal wieder sieht. Jüngstes Beispiel ist der Selbstmord einer Libanesin, die mit ihrer Familie im Asylbewerberheim Frankenau bei Mittweida untergebracht war und wegen dessen Schließung in ein anderes Heim verlegt werden sollte.

Ein eigene Wohnung, das wollte die Frau für ihre Familie. Dass sie schon länger als selbstmordgefährdet galt, kann bei ihrem Tod in keiner Hinsicht als Entschuldigung dienen. Im Gegenteil: Es zeigt nur, unter welchem seelischen Druck diese Frau stand, die mit ihrer Familie die Heimat verlassen musste in eine ungewisse Zukunft hinein. Die ihren Kindern ein Zuhause bieten will und doch nur immer wieder in einer Massenunterkunft landet.

Wie mit Asylbewerbern umzugehen ist, dafür gibt es Gesetze. Es ist geregelt, wer von ihnen eine eigene Wohnung beanspruchen darf und wer nicht. Erst unlängst trat das mit dem Kirchenasyl als Protest gegen die Wohnsituation von Flüchtlingsfamilien in Grimma zutage.

Behördenmitarbeiter sind an die Gesetze gebunden. Doch Gesetze können geändert werden. Im Falle der Wohnsituation von Flüchtlingen scheint das dringend nötig. Wozu aber keine Gesetzesänderung nötig ist, das ist ein einfühlsames Verhalten gegenüber den Menschen in ihrer verzweifelten Lage. Und wenn man den bisher bekannt gewordenen Tatsachen glauben darf, wurde ja noch nicht einmal ein Notarzt gerufen, um die Frau zu retten: Ihr Mann sollte sie selbst ins Krankenhaus fahren, wo natürlich jede Hilfe zu spät kam. Und dafür gibt es nun wirklich keine Entschuldigung.

Christine Reuther

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