20 Jahre Einigungsvertrag

31. August 2010 von Redaktion DER SONNTAG  
Abgelegt unter Kommentar

Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen wurde ebenso geregelt wie die Aufteilung der Umsatzsteuer. Es wurde auch schon Vorsorge getroffen für die abzusehenden Arbeitslosen, indem ein Altersübergangsgeld ab 57 Jahren bis zum Renteneintritt festgelegt wurde. Und es gab sogar einen Artikel, der sich mit der befristeten staatlichen Weiterfinanzierung von Kindergärten und -krippen befasste.

Der Einigungsvertrag über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde im Ostberliner Palais Unter den Linden unterzeichnet. Nach dem feierlichen Akt der Händedruck zwischen den Verhandlungsführern, Staatssekretär Dr. Günther Krause (r.) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (l.), und dem DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maiziere (M.). (Quelle: Bundesarchiv)

Der Einigungsvertrag über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde im Ostberliner Palais Unter den Linden unterzeichnet. Nach dem feierlichen Akt der Händedruck zwischen den Verhandlungsführern, Staatssekretär Dr. Günther Krause (r.) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (l.), und dem DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maiziere (M.). (Quelle: Bundesarchiv)

Die Verabschiedung des Einigungsvertrages am 31. August 1990 war ein bis in viele Details gehendes Werk. Der Normalbürger wunderte sich, woran alles zu denken war.

Nicht alles wurde geregelt. Das führt noch heute zu Unzufriedenheit.

Erst kürzlich äußerte der brandenburgische Ministerpräident Matthias Platzeck (SPD), es sei damals ein »Anschluss« gewesen. Er hat da wohl an all die Unzufriedenen gedacht. Doch im Blick auf die Ereignisse vor 20 Jahren ist kein anderer praktikabler Weg bekannt, der beide deutsche Staaten so schnell unter »einen Hut« gebracht hätte.

Für junge Leute, die diesen Übergang von einem System ins andere nicht miterlebt haben, ist es nicht nachvollziehbar, welche Umwälzungen – im positiven wie im negativen Sinne – von da an zu bewältigen waren. Umso wichtiger ist es, diese Erfahrungen nicht untergehen zu lassen. Vor allem nicht diejenigen, die dazu geführt haben, dass die DDR-Diktatur zusammenbrach. Darum verwundert es immer mal wieder, wenn Jugendliche erzählen, dass das Thema in der Schule kaum vorkommt. Es bleibt oft nur den Familien überlassen, in Gesprächen diese Erfahrungen weiterzugeben. Oder die Verletzungen und Verluste derer, die sich nach 20 Jahren noch immer auf der Verliererseite sehen.

Leider hat der Eingungsvertrag darüber nichts geregelt, wie aus der Vergangenheit zu lernen ist.

Christine Reuther

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