Der schmale Grat zwischen Trotz und Vernunft

27. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
Abgelegt unter Wort zur Woche

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Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet,
so verstockt eure Herzen nicht.

Hebräer 3, Vers 15

Pfarrerin Karin Bertheau ist Geschäftsführerin des Evangelischen Medien­verbandes in Sachsen. (Foto: Steffen Giersch)

Pfarrerin Karin Bertheau ist Geschäftsführerin des Evangelischen Medien­verbandes in Sachsen. (Foto: Steffen Giersch)

Wer nicht hören will muss fühlen. Gute Ratschläge und Ermahnungen sind die sicherste Methode, beim Gegenüber auf taube Ohren zu stoßen, gegen jede Vernunft, Wissen und Gewissen. Kinder gehen oft diesen Weg des größten Widerstands.

Wer kennt nicht das gellende Geschrei: Ich will nicht, nein, das tue ich nicht!

Mit ihrem Verstockt-Sein testen sie die eigenen Grenzen aus. Mal sehen, wer stärker ist, wer den härteren Dickschädel hat, wer zuerst nachgibt. Der Klügere, hofft man dann, der sich seiner Grenzen bewusst ist und sie gut zu ziehen und gegenüber anderen angemessen zu behaupten weiß.

Nachgeben und rechtzeitiges Einlenken sind schwierig.

Wie weit kann man zurückrudern, ohne das Gesicht zu verlieren?

Wie weit kann man sich verweigern und gleichzeitig die eigene Glaubwürdigkeit behalten?

Diese Frage begegnet uns in letzter Zeit immer wieder. Bei Politikern oder Managern, die persönliche Grenzen ziehen und sich aus ihrem Verantwortungsbereich zurückziehen. Geben sie auf, weil der Druck von außen zu groß ist, weil alle anderen ihnen ungefragt gute Ratschläge geben? Oder sagen sie ganz persönlich einfach nur Stopp – ab hier geht es nur noch um mich?

Der Grat zwischen Trotz und Vernunft scheint schmal zu sein.

Auch das Gegenteil erleben wir: Die alten Alleinherrscher in Nordafrika, die verstocken, gerade wenn ihnen die Schreie der Menschen in den Ohren gellen. Der Bibelvers erinnert an eine ähnliche Situation voller Trotz. Was folgte, war Verbitterung auf beiden Seiten.

Und was hilft? Das eigene Herz zu ermahnen. Der aufrichtige Wille, aufeinander zu hören, geduldig und glaubwürdig auf allen Seiten.

Karin Bertheau

Eine Stadt im Widerstand

24. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
Abgelegt unter Ostsachsen, Sachsen

Sitzblockade an der Reichenbachstraße südlich des Hauptbahnhofs. »Keine Gewalt«, das war Anliegen der meisten Gegendemonstranten, auch wenn es an anderer Stelle zu gewalttätigen Ausschreitungen kam. (Foto: Rainer Oettel)

Sitzblockade an der Reichenbachstraße südlich des Hauptbahnhofs. »Keine Gewalt«, das war Anliegen der meisten Gegendemonstranten, auch wenn es an anderer Stelle zu gewalttätigen Ausschreitungen kam. (Foto: Rainer Oettel)

Mahnwachen vor den Kirchen mit Unterschriftenlisten und Kerzen in Papiertüten wie hier vor der Hoffnungskirche Löbtau. (Foto: Steffen Giersch)

Mahnwachen vor den Kirchen mit Unterschriftenlisten und Kerzen in Papiertüten wie hier vor der Hoffnungskirche Löbtau. (Foto: Steffen Giersch)


Blockaden und Mahnwachen haben Nazidemonstrationen in Dresden verhindert.

Schneeflocken krümeln aus grau verhangenem Himmel. Es herrscht leichter Frost. Krähen fliegen kreischend durch die Luft. Ansonsten ist es still an der Heilandskirche Dresden-Cotta. Hierher verirrt sich so gut wie niemand an diesem Sonnabendvormittag. Zehn Frauen und Männer wärmen sich die Hände an einem Korb mit brennenden Holzscheiten. Auch wenn das einzige Ereignis hier der kurze Auftritt des Posaunenchors bleiben wird. »Selbst wenn wir nicht an der Marschroute stehen, wir zeigen, dass es uns nicht egal ist und setzen damit ein Zeichen«, sagt Rosemarie Krellner.

Ein Zeichen setzen – dies bekommt man auf die Frage nach den Motiven immer wieder an diesem Tag zu hören bei den Mahnwachen vor 54 Kirchen und Gemeindehäusern gegen den Aufmarsch der Rechtsextremisten. Auch Kirchentagspräsidentin Katrin Göring-Eckardt sagt vor der Geschäftsstelle des Kirchentages: »Wir wollen ein Zeichen der Gewaltlosigkeit und Klarheit setzen, dass diese Stadt nicht den Neonazis gehört, sondern den Friedliebenden und Demokraten.«

Vor der Philippuskirche im Neubaugebiet Dresden-Gorbitz hat Pfarrer Thomas Böttrich die weiße Fahne mit dem violetten Kreuz aufgezogen. »Wir mögen mit Mahnwachen wenig ausrichten, aber das Wenige ist viel«, sagt er bei der Andacht mit 18 Teilnehmern. Auch in der Nazarethkirche Dresden-Seidnitz versammeln sich einige wenige zum Gebet. Dabei bekommen sie Besuch – von zwei Polizisten. Sie hätten den Auftrag, Kontakt zu den Kirchgemeinden zu halten, sagt einer von ihnen. Schließlich seien die Mahnwachen angemeldete Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Doch in Seidnitz ist es ruhig.

An der Auferstehungskirche in Dresden-Plauen hatten sie gedacht, irgendwo weitab zu stehen. Deswegen habe es lange Diskussionen gegeben, ob sie überhaupt eine Mahnwache organisieren, erzählt Ute Haselbach. Doch auf einmal sind sie da: Mehrere hundert Neonazis stürmen vom S-Bahnhof am Friedhof vorbei hoch zum Gymnasium. Wenig später führt ihr finsterer Zug, von Polizei eskortiert, unweit der Mahnwache vorbei.

Die Mahnwache an der Friedenskirche in Dresden-Löbtau kommt am frühen Nachmittag in eine bedrohliche Situation. Etwa 150 Neonazis ziehen vorbei. Wenig später stürmen sie den linksalternativen Treff »Praxis« und rufen »Wir kriegen euch alle!« Anwohner müssen fassungslos zusehen, wie die Täter ungehindert agieren können. Denn die Polizei schreitet nicht ein.

In der Südvorstadt, unweit der Lukaskirche, geht es heiß her: Steine werfende Chaoten, brennende Müllcontainer, Polizei, Wasserwerfer. »Uns wurde schon ein wenig mulmig«, berichten später Teilnehmer der Blockade. Vor allem ältere Leute hätten versucht, deeskalierend einzugreifen. »Eine Frau nahm einem der Burschen einfach den Holzknüppel aus der Hand«, erinnert sich ein Augenzeuge. »Zum Glück wurde dann bekanntgegeben, dass die Rechten keine Chance zum Laufen haben, weil eben überall Leute standen oder saßen«, sagt er.

An anderer Stelle bleibt die Blockade friedlich. Von da kommen immer wieder junge Leute, wärmen sich am Feuer der Mahnwache vor der Lukaskirche, führen mit den Teilnehmern Gespräche. Einmal können sich 30 von ihnen in der Kirche vor der Polizei verstecken.

Peter Meis, Superintendent von Dresden Mitte, hat am Montag allen Teilnehmenden an den Mahnwachen gedankt »für ihre engagierte Treue an so vielen Orten, die weniger im Zentrum des Interesses standen«.

Er schätzt, dass es weit über tausend Menschen waren, »die wie ein unsichtbares Band durch die Friedensgebete verbunden waren«. Und er fügt hinzu: »Dass auch dadurch die Aufmärsche Rechtsextremer in unserer Stadt an Terrain verloren haben, ist zweifellos dieser Form des Widerstandes zu danken.«

Tomas Gärtner

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

24. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
Abgelegt unter Kommentar

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Die neuen Nazis konnten nicht durch Dresden marschieren. Das ist gut, weil aus ihren Reihen Parolen wie »Nationaler Sozialismus jetzt« gerufen wurden. Gut ist es auch, dass tausende friedliche Bürger bei eisigen Temperaturen ein Zeichen gesetzt haben gegen eine menschenverachtende Ideologie. Doch ein Sieg der rechtsstaatlichen Demokratie ist es nicht.

Polizeiketten wurden gewaltsam durchbrochen, es flogen Steine, Barrikaden brannten, 82 Polizisten wurden verletzt – und das Grundrecht auf Demon­strationsfreiheit. Nüchtern betrachtet waren es auch die gewaltsamen Ausschreitungen, die den Marsch der Rechtsextremen verhinderten. Doch der Zweck heiligt eben nicht die Mittel – das ist es, was eine rechtsstaatliche Demokratie von einer ideologischen Willkürherrschaft unterscheidet, wie sie auch die Neonazis anstreben.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig hat eine Diskussion über das Versammlungsrecht und die Versammlungsfreiheit angestoßen. Er greift damit das weit verbreitete Unverständnis auf, warum die Demokratie ihre Feinde demonstrieren lässt und ihre Anhänger bisweilen in die Schranken weist.

Doch das Ergebnis der Debatte ist vorhersehbar: Alles bleibt wie es ist – oder das deutsche Grundgesetz wird in seinen Fundamenten erschüttert.

Sollte die Demonstrationsfreiheit künftig von erwünschten politischen Haltungen abhängig sein, wäre dies ein Einfallstor für ein Gesinnungsstrafrecht. Und genau dies wollten die deutschen Verfassungsväter und -mütter nach dem Nationalsozialismus verhindern. Hier gilt wie bei der Terror-Bekämpfung: Der Rechtsstaat darf sich von seinen Gegnern nicht seine Prinzipien kaputt machen lassen. Und er darf es im Angesicht der Gefahr auch nicht selber tun.

Andreas Roth

Verbotene Liebe

24. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
Abgelegt unter Titelseite

Pfarrer Holger Lübs (r.) und sein Partner Rainer Wiesmaier gehen in Bischleben bei Erfurt offen mit ihrer Homosexualität um. Die Gemeinde und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland haben nichts dagegen. (Foto: Marcus Scheidel)

Pfarrer Holger Lübs (r.) und sein Partner Rainer Wiesmaier gehen in Bischleben bei Erfurt offen mit ihrer Homosexualität um. Die Gemeinde und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland haben nichts dagegen. (Foto: Marcus Scheidel)


Homosexuelle Partnerschaften darf es in Sachsens Pfarrhäusern bisher nicht geben. Ein EKD-Gesetz könnte das ändern – doch das ist umstritten.

Ulrike Franke ist sächsische Pfarrerin, und sie ist es gern. Neun Jahre lang arbeitete sie in einer vogtländischen Kirchgemeinde. Aber der Mensch, den sie seit 20 Jahren liebt, durfte nicht in ihrem Pfarrhaus wohnen: Es ist eine Frau.

Zwar wusste der Kirchenvorstand von ihrer Beziehung. Die sächsische Kirchenleitung aber hat 2001 beschlossen: Homosexuelle können durchaus als Pfarrer arbeiten, wenn die Gemeinde einverstanden ist – nur dürfen sie ihre Neigung nicht öffentlich zum Thema der Verkündigung machen. Und sie dürfen im Pfarrhaus keine Partnerschaft leben. Davon betroffen sind nicht nur die 15 Mitglieder des Konvents lesbischer und schwuler Pfarrer in Sachsen – die Zahl homosexu­eller Theologen im Freistaat dürfte erheblich höher sein.

»Es ist sehr bela­stend, wenn ich in der Gemeindearbeit etwas verschweigen muss, was mir so wertvoll ist wie meine Partnerschaft. Das hat etwas von Unehrlichkeit, die ich nicht will«, sagt Ulrike Franke, die jetzt als Krankenhausseelsorgerin in Leipzig arbeitet. »Aber ich kann verstehen, dass Christen Mühe haben mit dem Thema Homosexualität.«

Ulrike Franke wünscht sich, dass die Kirchenvorstände und Superintendenten im Einzelfall über homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus entscheiden können. In der bayerischen Landeskirche ist das seit letztem Jahr Praxis. Das von der EKD-Synode im vergangenen November beschlossene Pfarrerdienstgesetz eröffnet diese Möglichkeit nun allen Landeskirchen.

Darin ist im Paragraf 39 bewusst unscharf vom »familiären Zusammenleben« der Pfarrer die Rede. Im Anhang des Gesetzes heißt es: Dieser Begriff umfasse nicht nur die Ehe, sondern »jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens«, das den »inhaltlichen Anforderungen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung genügt«. Nun müssen die Synoden der Landeskirchen darüber entscheiden, ob und in welcher Form sie dieses Gesetz übernehmen.

Acht Alt-Bischöfe warnten in einem Brief scharf vor dem EKD-Text. Die sächsischen Synodalen erhalten ebenfalls mahnende Briefe. Mit der unveränderten Übernahme des Paragrafen 39 werde »das Fundament des Bekenntnisses zur Heiligen Schrift und zu den Bekenntnissen unserer Landeskirche verlassen«, schreibt die Evangelisch-Lutherische Bekenntnisgemeinschaft Sachsens.

Dabei ist noch unklar, ob sich die sächsische Landessynode im kommenden Herbst oder erst im Frühjahr 2012 mit dem Pfarrerdienstgesetz befassen wird. Denn zunächst muss die Synode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands darüber entscheiden. »Ich möchte das Thema möglichst frei von Leidenschaften behandeln«, wünscht sich der Präsident der Landessynode Otto Guse. »Das tut allen Beteiligten gut.« Doch das wird nicht einfach sein, denn es geht für viele dabei ums Ganze.

Homosexuelle und andere Partnerschaften seien nach lutherischem Verständnis nicht mit der Ehe gleichzustellen, meint der Schneeberger Pfarrer Frank Meinel. »Wenn ein Hochzeitspaar vor dem Altar steht und der Pfarrer sagt, dass Gott Mann und Frau füreinander bestimmt hat und die Ehe eine gute Gabe Gottes ist – dann wird es ein Problem, wenn der Pfarrer selbst anders lebt«, so der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Synode. Er hält es für ausgeschlossen, dass in erzgebirgischen Pfarrhäusern wilde Ehen oder homosexuelle Partnerschaften akzeptiert würden.

Auch der Dresdner Theologieprofessor und Synodale Ulf Liedke meint: »Dieses Thema hat ein hohes Potential, die Landeskirche vor eine Zerreißprobe zu stellen.« Deshalb plädiert er für einen behutsamen Gesprächsprozess vor einer Abstimmung, in dem die Vertreter unterschiedlicher Positionen ernsthaft aufeinander hören.

Der Theologe nimmt durchaus das erste Kapitel des Römerbriefes ernst, in dem Paulus homosexuelle Praktiken als Gottlosigkeit verurteilt. »Doch von der Mitte der Heiligen Schrift her – von der in Jesus Christus erschienenen bedingungslosen Liebe Gottes, die Menschen im Glauben rechtfertigt – fällt es mir schwer, eine pauschale Verurteilung auszusprechen.«

Für die Synodalen Liedke und Meinel ist gleichermaßen klar: Das Thema ist zu ernst, um es mit einer knappen Mehrheit in der Synode zu entscheiden.

Andreas Roth

Der Appell des Propheten an die da oben und uns hier unten

20. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
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Wir liegen vor dir mit unserem Gebet und vertrauen nicht auf unsere Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barmherzigkeit.
Daniel 9, Vers 18

Es ist ein Ringen um Zuwendung. Wird es gelingen, den Blick Gottes nach unten zu lenken? Auf seine Menschen, die sich in ihr Unglück verrannt haben. Und die so weit abgestürzt sind, dass die Lage aus ihrem Blickwinkel aussichtslos ist.

Jedenfalls scheint von unten allerhöchstens nur noch ein schwacher Hoffnungsschimmer wahrnehmbar zu sein.

Alles, was Menschen möglich war, ist ausgereizt.

Pfarrerin Karin Bertheau ist Geschäftsführerin des Evangelischen Medien­verbandes in Sachsen. (Foto: Steffen Giersch)

Pfarrerin Karin Bertheau ist Geschäftsführerin des Evangelischen Medien­verbandes in Sachsen. (Foto: Steffen Giersch)

Wer am Boden liegt, ist gescheitert. Doch vor der Kapitulation, dem endgültigen Aufgeben, bleibt noch ein Hilferuf: der Appell an Gottes Barmherzigkeit. Denn die Erniedrigung schadet bereits auch ihm, der die anderen zum Kniefall und schließlich zu Boden gezwungen hat.

Herr höre, tue deine Augen auf, sei gnädig, tu es um deinetwillen, betet der Prophet. »Um deinetwillen, Herr!«

Können Menschen Gott ins Gewissen reden? Dürfen Menschen das? Propheten vielleicht.

Uns sollte dieses Beispiel abschrecken. Nämlich Macht zu missbrauchen und andere einfach nur ihrem Schicksal und dem Absturz auszuliefern. Sie abprallen zu lassen, wenn sie Hilfe brauchen, sie auch dann noch zurückzustoßen, wenn sie schon am Boden liegen.

Und uns sollte der Appell des Propheten Mut machen. Den Mund aufzumachen und unüberhörbare Worte zu finden dort, wo unser soziales Gewissen am Boden liegt.

Wo die, die entscheiden, jegliche Bodenhaftung verloren haben. Hört, seht hin, seid barmherzig, um euretwillen!

Die da oben und wir hier unten? Diese Rechnung geht unter Menschen nicht auf.

In der Bibel reicht Gott dem Propheten die Hand, richtet den Beter auf.

Langsam, ganz langsam entsteht wieder Hoffnung auf Zukunft.

Karin Bertheau

Familien brauchen mehr Unterstützung

17. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
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Eva  Bra­ckel­­mann (Foto: privat)

Eva Bra­ckel­­mann (Foto: privat)


Die Politiker haben sich noch immer nicht geeinigt, wie die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze aussehen soll. Was das für bedürftige Familien bedeutet, darüber sprach Christine Reuther mit Eva Brackelmann, Geschäftsführerin der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Sachsen.

Frau Brackelmann, wie finden Sie das Gezerre um die Hartz-IV-Sätze, besonders für Kinder?
Brackelmann:
Es ist unwürdig, eine Verbesserung der Lebenssituation von zig tausend Kindern auf diese Weise zu diskutieren. Und es ist schade, dass sich die politischen Entscheidungsträger nicht zügig einigen konnten. Aber bis Ende der Woche ist wohl eine Einigung durch die Länderchefs in Sicht. Ich bin da zuversichtlich.

5 oder 11 Euro Aufstockung, ändert das etwas?
Brackelmann:
Klar, 11 sind mehr als 5. Aber das löst die Kernfrage nicht: Wie schaffe ich für Familien mit Kindern gleiche Chancen? In Sachsen wurde das Landeserziehungsgeld gekürzt, ein kostenloses Vorschuljahr gibt es nicht mehr, Familienerholung wird faktisch eingestellt, das Bundeselterngeld wird auf Hartz IV angerechnet. Aufstockung ist gut, aber gesellschaftliche Teilhabe gibt es weder für 5 noch für 11 Euro.

Warum ist überhaupt ein Bildungspaket notwendig?
Brackelmann:
Das Bildungspaket ist der richtige Ansatz. Was Frau von der Leyen anbietet, reicht jedoch längst nicht. Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Sie muss für alle zugänglich sein. Eine Gesellschaft, die Familien und deren Kindern keine Teilhabe ermöglicht, hat ein Gerechtigkeitsproblem. Gemeinschaftsschulen und Ganztagsangebote könnten ein Weg sein, die Startchancen für Kinder anzugleichen. Bildungszugänge werden auch durch Kirchgemeinden ermöglicht, denn dort findet auch Bildung statt, von musikalischen Angeboten bis zu Gesprächskreisen. In Kindertagesstätten, Schulen und in Kirchgemeinden besteht am ehesten die Möglichkeit, Kinder zu fördern.

Was ist aus ihrer Sicht für Familien wirklich nötig?
Brackelmann:
Familienpolitik darf nicht nur ein Anhängsel von Sozialpolitik sein. Sie muss als integraler Bestandteil von Politik verstanden werden. Das Problem der Armut wird uns auch in Zukunft verstärkt beschäftigen, denn Armut ist mittlerweile in allen Schichten anzutreffen. Der gesamte Bereich der Pflege muss familiengerecht diskutiert werden. Über reine Lippenbekenntnisse hinaus brauchen Familien konkrete Unterstützung vor Ort, von Beratungs- bis zu Familienbildungsangeboten. Gesellschaftliche Teilhabe gibt es nicht zum Nulltarif.

Kein Geld für die Pille

17. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
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Für Verhütungsmittel ist bei Hartz IV kaum Geld vorgesehen. Viele Frauen werden deshalb ungewollt schwanger – manche entscheiden sich gegen ihr Kind.

Die Entstehung eines Kindes scheint auf den ersten Blick nichts mit deutscher Sozialpolitik zu tun zu haben. Doch Ilona Kögel wird eines Besseren belehrt. Immer öfter kommen zu ihr in die Beratungsstelle für Schwangere der Diakonie Marienberg unglückliche Frauen und sagen: »Ich hatte ein Rezept für Verhütungsmittel – aber ich konnte es nicht einlösen, weil mir das Geld fehlt.«

Bei etwa einem Viertel der Frauen, die ungewollt schwanger sind und nun kein Ja zu ihrem Kind finden, hört Ilona Kögel mittlerweile so etwas. Es sind Frauen, die von Arbeitslosengeld II leben müssen oder von einem sehr geringen Lohn – beides ist im Erzgebirge keine Seltenheit. Nun erwägen sie einen Abbruch ihrer Schwangerschaft.

»Oft sagen Frauen in den Beratungsgesprächen, dass sie eigentlich ihre Familienplanung abgeschlossen haben«, berichtet die Beraterin. »Doch Verhütung können sie sich nicht leisten.«

Eine Sterilisation oder eine Hormonspirale kosten mindestens 350 Euro, für eine Monatspackung der Pille sind durchschnittlich zehn bis 15 Euro fällig und für einen Zehnerpack Kondome sind es oft sechs Euro. Für Menschen, die von 359 Euro Hartz-IV-Regelsatz leben müssen, ist das viel Geld. Denn nur 15,55 Euro billigt die schwarz-gelbe Regierung in ihrem neuen Gesetzentwurf den Arbeitslosen für Medikamente und Gesundheit zu – für Verhütungsmittel bleibt da kaum etwas übrig.

Bis 2004 war das anders: Damals wurden Frauen mit wenig Geld ärztlich verordnete Verhütungsmittel erstattet. Doch seit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes gilt das nur noch für Frauen bis 20 Jahre. Kritiker sehen darin eine Menschenrechtsverletzung. Immerhin hat die Internationale Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung 1994 beschlossen, dass jeder Mensch eine Recht auf ungehinderten Zugang zu bezahlbaren Verhütungsmethoden seiner Wahl haben müsse.

»Doch für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen sind Verhütungsmittel sehr schwer zu bezahlen. Die Mehrzahl der Frauen tut es trotzdem«, sagt Christiane Lammert von der Schwangeren-Beratungsstelle der Diakonie Löbau-Zittau. »Das Problem ist der viel zu geringe Hartz-IV-Regelsatz.« Betroffen sind zudem Auszubildende und Studentinnen über 20 Jahre sowie Frauen mit geringen Löhnen, wie sie vielerorts in Sachsen üblich sind.

Wie sehr die sozialen Probleme Schwangere belasten, zeigt die Sta­tistik der Diakonie Sachsen: 42 Prozent der Frauen, die unglücklich über das Kind in ihrem Bauch waren und deshalb 2010 in die Beratungsstellen kamen, gaben finanzielle Probleme als einen Grund an.

»Um Schwangerschaftsabbrüchen vorzubeugen wäre es gut, wenn die Kosten für Verhütungsmittel für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen vom Staat übernommen würden wie vor 2004«, fordert Wilfried Jeutner, Referent für Beratungsdienste der Diakonie Sachsen.

Einige Städte und Gemeinden wie Flensburg erstatten Frauen – zumindest teilweise – die Verhütungskosten. Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) will in zwei Modellregionen kostenlos die Anti-Baby-Pille für Empfängerinnen von Sozialleistungen einführen. Alarmiert wurde sie von der hohen Zahl an Abtreibungen, die oft von den Bundesländern finanziert werden. In Sachsen betrifft das nach Schätzungen der Dia­konie über 90 Prozent der Fälle. Der Staat will damit finanziell schwächeren Frauen die Möglichkeit einräumen, frei zu entscheiden.

»Doch es ist abwegig anzunehmen, dass Frauen mit weniger Geld deshalb statt der Verhütung eher einen Abbruch wählen – nur weil der Staat ihnen den bezahlt«, sagt die Beraterin Christiane Lammert. »Die übergroße Mehrzahl der Frauen macht sich den Schritt sehr schwer. Er geht ihnen sehr zu Herzen und sie sind traurig.«

Christiane Lammert, die zugleich Vorsitzende der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Sachsen ist, fordert deshalb, für die Finanzierung der Verhütungsmittel neue Wege zu suchen – ob über die Krankenkassen oder im Hartz-IV-Regelsatz.

Die SPD-regierten Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben dazu im Dezember in den Bundesrat – mitten in die seit Wochen ergebnislos laufenden Verhandlungen um Hartz IV – eine Initiative eingebracht. Doch Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht keinen Anlass für Veränderungen. Sie hält die Gesundheits-Pauschale im Hartz-IV-Regelsatz für ausreichend.

Andreas Roth

Schwache Lobby für die Ärmsten

16. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
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809586_95311240Hätte es eines Beweises bedurft, wie schwach die Lobby für die Schwächsten in der Gesellschaft ist – die blockierten Hartz-IV-Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition haben ihn erbracht. Mit fatalen Folgen für sieben Millionen Arme in Deutschland.

Weil nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen fehlen, verstoßen wesentliche Regelungen der Hartz-IV-Gesetzgebung gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. So hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt und damit Beträge und Paragrafen in Klartext übersetzt: Hier geht es um Grundrechte.

Ein reichliches Jahr ist das nun her.

Doch die Parteien haben bis zum letzten Drücker gewartet. Offensichtlich hatten sie wichtigere Probleme zu lösen. Und haben es wohl noch immer. Gewiss, es sind sinnvolle Vorschläge gemacht worden. Aber immer wieder bekommt man den Eindruck, als siege Parteitaktik über den Willen, zu einer akzeptablen Lösung zu kommen.

Könnte es auch daran liegen, dass es an einer Interessenvertretung der Betroffenen fehlt, die stark genug ist, um Druck auf die Verhandlungen auszuüben? In Sachsen ist fast ein Drittel aller Familien mit minderjährigen Kindern auf Grundsicherung angewiesen. Bei Alleinerziehenden mehr als die Hälfte.

Die Diakonie jedenfalls hatte Ende des vergangenen Jahres von Experten ausrechnen lassen, dass der derzeitige Regelsatz von 359 Euro viel zu gering ist für eine menschenwürdige Existenz. 433 Euro müssten es sein. Auf alle Fälle mehr als die zuletzt von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgeschlagenen fünf Euro Steigerung.

Diakonie und andere Sozialverbände haben langjährige Erfahrungen in der Sozialarbeit. Keiner kann die Folgen so gut abschätzen wie sie. Doch ihre Argumente verhallen ungehört.

Tomas Gärtner

So wie die Sonne Gipfel über dunkler Landschaft beleuchtet

13. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
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Über dir geht auf der Herr, und seine Herrlichkeit erscheint über dir.
Jesaja 60, Vers 2

Aufstehen, aufstehen! Berge schauen! Der Zimmerwirt hämmerte an die Tür. Es war noch stockfinster, mitten in der Nacht. Wir zogen uns schnell an, kletterten auf die Dachterrasse und schauten unter dem kalten klaren Sternenhimmel gespannt dorthin, wo die Himalajagipfel sein sollten. Sei waren schon da. Angeleuchtet vom ersten Tageslicht schwebten die schneebedeckten Bergspitzen über der dunklen Landschaft.

Pfarrerin Karin Bertheau ist Geschäftsführerin des Evangelischen Medien­verbandes in Sachsen. (Foto: Steffen Giersch)

Pfarrerin Karin Bertheau ist Geschäftsführerin des Evangelischen Medien­verbandes in Sachsen. (Foto: Steffen Giersch)

Sie wurden immer plastischer und majestätischer, je höher die Sonne stieg. Uns gaben sie so eine Ahnung des neuen Tages, der dort, wo wir standen, noch lange nicht begonnen hatte. Als es dann auch über dem Tal im nepalesischen Vorgebirge dämmerte, immer mehr Tageslicht und schließlich die ersten Sonnenstrahlen nun auch hier über den Horizont krochen, verblassten die Berge im Hintergrund. Tagsüber verschwanden sie im Dunst.

Nun erwachte der Ort, es roch nach Rauch, auf der Straße tuckerten die ersten Motorräder, Menschenstimmen, Alltag.

Die Bibel vergleicht Gott oft mit der Sonne und seine Herrlichkeit mit ihrer unglaublichen Leuchtkraft. Ein Licht, das da ist, unerwartet, auch mitten in der Finsternis.

Ein Traumlicht der Hoffnung auf den Anfang einer neuen Zeit und gelingenden Zukunft.

Wir leben ganz selbstverständlich in diesem Licht. Merken oft gar nicht mehr, wie es uns umgibt. Dass es dennoch in unsere Tage leuchtet, sehen wir in diesen Wochen in Nordafrika.

Ist das wirklich der Beginn einer neuen Zeit?

Hoffnung auf eine friedliche Zukunft und Zusammenleben in Freiheit?

Möglicherweise ist es das Licht der Herrlichkeit Gottes, der uns Vernunft und Verstand zur Besonnenheit gegeben hat, damit unsere Sehnsucht wahr werden kann.

Karin Bertheau

Zwischen den Fronten

11. Februar 2011 von Redaktion DER SONNTAG  
Abgelegt unter Titelseite

Die Polizei muss genehmigte Demonstrationen schützen – auch wenn moralische Gründe den Gegendemonstranten recht geben.

Die Polizei muss genehmigte Demonstrationen schützen – auch wenn moralische Gründe den Gegendemonstranten recht geben.

Die Demokratie lässt ihre Feinde demonstrieren – auch am 13. und 19. Februar in Dresden. Der Rechtsstaat kann nicht anders. Seinen Unterstützern macht er es damit nicht leicht.

In Dresden liegen jedes Jahr am 13. Februar Recht und Moral in einem Kampf. Und am kommenden Wochenende dürfte sich der Konflikt zuspitzen. Wieder werden tausende Neonazis in Dresden demonstrieren und das Gedenken an die Bombardierung der Stadt 1945 für ihre Zwecke benutzen. Wieder werden Tausende das verhindern wollen.

Doch anders als im letzten Jahr wird die Polizei friedliche Blockaden nicht mehr dulden: Sie wird den rechts­extremen Demonstrationen den Weg frei räumen. Sie wird gar nicht anders können. Das Dresdner Verwaltungsgericht hat im Januar scharf kritisiert, dass die Polizei im letzten Jahr das Demonstrationsrecht der Rechtsextremen nicht geschützt hat. Solch ein Urteil kann sich die Polizei kein zweites Mal sagen lassen.

»Auch Rechte haben Rechte«, sagt Uwe Berlit, der als Richter am Bundesverwaltungsgericht zu den renommierten Juristen Deutschlands gehört. »Das Recht auf Demonstrationsfreiheit in Artikel 8 des Grundgesetzes gilt auch ihnen. Es gehört zu den Zumutungen des demokratischen Verfassungsstaates, dass seine Segnungen auch denen zuteil werden, die ihn verachten.« Blockaden von Demonstrationen dagegen können strafbar sein.

Im Epizentrum des ganzen Konflikts stehen die Polizisten auf der Straße. Hier die Neonazis, dort die Gegendemonstranten und dazwischen ihre eigenen Fragen. »Ist der Artikel 8 des Grundgesetzes noch zeitgemäß?«, zweifelt etwa ein hochrangiger Staatsschutzbeamter bei einer Tagung der Evangelischen Erwachsenenbildung in der Leipziger Peterskirche im kleinen Kreis. »Immerhin hat Goebbels gesagt, die Nazis hätten die Weimarer Verfassung bewusst benutzt, um an die Macht zu kommen.«

Anders denkt der junge Bereitschaftspolizist David M.: Als Bürger alles andere ein Freund der Rechts­extremen – in Uniform muss er neutral sein. Er spürt den Druck von Öffentlichkeit und Politik, die Braunen möglichst nicht demonstrieren zu lassen. »Für viele Bürger und Kollegen ist in solchen Fällen offensichtlich, dass wir als Polizei eben nicht mehr politisch neutral sind. Für Rechte und Linke wird unterschiedliches Maß angelegt«, sagt der Polizist David M. »Damit verschaffen wir den Rechten nur neue Wähler.«

Demonstrieren lassen oder nicht? Es ist nicht leicht zu entscheiden, was der Demokratie am Ende mehr nützt – oder mehr schadet. »Das Dilemma ist nicht aufzuheben, leider«, sagt Peter Meis, Superintendent in Dresden Mitte. »Es zerreißt auch viele Chri­sten, das kann ich gut verstehen.« Deshalb möchte Meis als kirchlicher Repräsentant weder zu den Sitzblockaden aufrufen noch von ihnen abraten.

Wozu er ausdrücklich einlädt, das sind Friedensgebete und Mahnwachen der Dresdner Kirchgemeinden am 13. und 19. Februar. Viele Kirchenvertreter betonen wie Peter Meis: Die Rechtsextremen bekämpften die Demokratie, sie verübten Gewalt, ihre menschenverachtende Ideologie sei mit dem christlichen Glauben unvereinbar.

»Es gibt auch aus der Bibel Gründe für den zivilen Ungehorsam«, sagt der Theologe Meis. »Wenn Jesus sagt, man solle auch die andere Wange hinhalten, wenn man geschlagen wird, heißt das für mich: Wir sollen als Christen in die Konfliktzonen hineingehen und friedensstiftend widerstehen.«

Die Spannung aber bleibt ungelöst: Wer moralisch handelt, kann sich strafbar machen. »Recht und Moral sind getrennte Dinge, sie können zu den selben Folgen führen – aber sie können auch einmal auseinander fallen«, sagt der Bundesverwaltungsrichter Uwe Berlit. »Vor Menschen, die aus moralischen Gründen gewaltfreien Widerstand leisten, habe ich hohen Respekt. Ich erwarte aber auch, dass sie die rechtlichen Konsequenzen tragen.«

Andreas Roth

 

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