20 Jahre Einigungsvertrag
31. August 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen wurde ebenso geregelt wie die Aufteilung der Umsatzsteuer. Es wurde auch schon Vorsorge getroffen für die abzusehenden Arbeitslosen, indem ein Altersübergangsgeld ab 57 Jahren bis zum Renteneintritt festgelegt wurde. Und es gab sogar einen Artikel, der sich mit der befristeten staatlichen Weiterfinanzierung von Kindergärten und -krippen befasste.

Der Einigungsvertrag über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde im Ostberliner Palais Unter den Linden unterzeichnet. Nach dem feierlichen Akt der Händedruck zwischen den Verhandlungsführern, Staatssekretär Dr. Günther Krause (r.) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (l.), und dem DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maiziere (M.). (Quelle: Bundesarchiv)
Nicht alles wurde geregelt. Das führt noch heute zu Unzufriedenheit.
Erst kürzlich äußerte der brandenburgische Ministerpräident Matthias Platzeck (SPD), es sei damals ein »Anschluss« gewesen. Er hat da wohl an all die Unzufriedenen gedacht. Doch im Blick auf die Ereignisse vor 20 Jahren ist kein anderer praktikabler Weg bekannt, der beide deutsche Staaten so schnell unter »einen Hut« gebracht hätte.
Für junge Leute, die diesen Übergang von einem System ins andere nicht miterlebt haben, ist es nicht nachvollziehbar, welche Umwälzungen – im positiven wie im negativen Sinne – von da an zu bewältigen waren. Umso wichtiger ist es, diese Erfahrungen nicht untergehen zu lassen. Vor allem nicht diejenigen, die dazu geführt haben, dass die DDR-Diktatur zusammenbrach. Darum verwundert es immer mal wieder, wenn Jugendliche erzählen, dass das Thema in der Schule kaum vorkommt. Es bleibt oft nur den Familien überlassen, in Gesprächen diese Erfahrungen weiterzugeben. Oder die Verletzungen und Verluste derer, die sich nach 20 Jahren noch immer auf der Verliererseite sehen.
Leider hat der Eingungsvertrag darüber nichts geregelt, wie aus der Vergangenheit zu lernen ist.
Christine Reuther
Die Chipkarte ist keine Lösung
26. August 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen meint es gut. Sie will eine Chipkarte einführen, mit deren Hilfe Kinder aus armen Familien am kulturellen Leben teilnehmen könnten. Den betroffenen Eltern Geld in die Hand zu geben, damit ihre Kinder zum Musikunterricht, in den Sportverein oder in die Theatergruppe gehen können, davor scheuen Politiker offenbar zurück: Die Eltern könnten es für andere Dinge ausgeben. Was nicht von der Hand zu weisen ist, wenn es an allen Ecken und Enden klemmt in einer Familie, die von Hartz IV leben muss. Dazu braucht es nicht einmal einen Raucher oder Trinker in der Familie. Also, so der Vorschlag der früheren Familienministerin, soll das Geld den Kindern auf anderem Wege zugute kommen.
So weit so gut, doch gut gemeint, ist nicht immer gut. Und eine Chipkarte löst kein gesellschaftliches Problem. Denn das liegt wo ganz anders. Immer mehr Familien in Deutschland rutschen in Armut und werden von den Bildungsangeboten abgekoppelt. Kinder erleben keine berufstätigen Eltern und keinen verantwortlichen Umgang mit eigenem Einkommen, wenn es sich nur um immer wieder einzufordernde staatliche Zuwendungen handelt.
Die Armut vererbt sich dann ebenso wie die Unfähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Hier muss angesetzt werden. Es muss Angebote geben, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen. Das fängt beim Schulessen an und hört bei der freien Schulwahl nicht auf.
Doch da wird in Sachsen gerade der Rotstift angesetzt: für Kinder aus sozial schwachen Familien, die eine freie Schule besuchen, soll der staatliche Schulgeldzuschuss wegfallen. Diese Schulen würden – wider ihren Willen – zu Eliteschulen besserverdienender Eltern werden. Und das ist weder gut noch gut gemeint.
Christine Reuther
Werbung und Privatsphäre
19. August 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Es ist schon ein praktisches Werkzeug, dieses Google Street View. Der Urlauber kann vor Reiseantritt im Internet genau nachsehen, wie denn das Hotel aussieht, das er da gebucht hat. Schon vorher kann er durch die benachbarten Straßen ziehen und sehen, ob er in der Umgebung wirklich gut aufgehoben ist: Ist es dort gepflegt? Sehen die Menschen, deren Gesichter zwar unkenntlich gemacht, ihre Kleidung und Frisuren aber gut zu erkennen sind, in diesem Stadtteil vielleicht verrucht aus?
Auf die Faszination solch eines Stadtspaziergangs in London, Prag oder Paris folgt schnell ein komisches Gefühl: Ist es in Ordnung, in die Vorgärten und Autos wildfremder Menschen zu schauen? Möglich ist es und soll es auch in Deutschland werden.
Hier erntet das Vorhaben Kritik von Verbraucherschützern. Die evangelische Kirche ist gespalten. Als Werbung sollte man sich dem umstrittenen Dienst nicht verweigern, findet sie. Kirchen und Verwaltungsgebäude gehören hinein. Skeptisch ist sie bei Pfarrhäusern und Kindergärten.
Ihr Zweispalt zeigt, dass vor einer orientierungsgebenden Haltung viel grundsätzlichere Fragen über Informationsbedürfnis auf der einen und Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite geklärt werden müssen. Etwa, ob der vermutete Werbeeffekt tatsächlich so hoch sein wird, dass man den Verlust von Privatsphäre beruhigt in Kauf nehmen kann.
Unbenommen finden sich im Internet Chancen, die auch die evangelische Kirche zurecht nutzen will. Für eine Kirche, die auch wegen ihres vertraulichen Umgangs mit Problemen geschätzt wird, ist der Datenausverkauf aber gefährliches Pflaster. Es bleibt zu hoffen, dass sie zu dem Thema künftig eine deutlichere Haltung findet als das jetzige »Ja, aber …«.
Corinna Buschow
Nach der Flut
13. August 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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So schnell wie das Wasser kam, war es auch wieder weg. Was bleibt, sind enorme Schäden und die Fragen nach dem Warum. Viele Menschen haben in den vergangenen Tagen innerhalb weniger Stunden ihr Hab und Gut verloren, manche ihr Leben. Und nun sind Klagen zu hören: Warum hat uns niemand rechtzeitig gewarnt?
Sachsens Unwetterwarnsystem sei das modernste in Deutschland, heißt es. Aus der Flut von 2002 hat man vielerorts gelernt. Deiche und Dämme wurden gebaut, um Wassermassen von Ortschaften fernzuhalten. Und doch: Plötzlich gehen Regengüsse ungeahnten Ausmaßes nieder, die selbst die Meteorologen so nicht vorhergesehen haben. Im Nu werden Bäche zu reißenden Strömen, die niederreißen, was ihnen nicht standhält – auch vorsorgliche Dämme. Angesichts solcher Naturgewalten ist ein jeder sprachlos. Ob es vorhersehbar war oder nicht – an den verheerenden Auswirkungen der Wassermassen hätte das wohl nichts geändert.
Es scheint, als bewahrheite sich eine andere Vorhersage: Dass der Klimawandel, in dem wir uns befinden, solche Extreme hervorbringt. Hitzewelle in Russland, Schlammlawinen in China, im Wasser versinkendes Pakistan und Hochwasser in Deutschland sprechen dafür.
Doch auch andere Fragen stellen sich angesichts der zerstörerischen Fluten. Sind nach den Hochwassern der letzten Jahre wirklich die richtigen Lehren gezogen worden? Oder sind nicht doch wieder Gebäude und Straßen in Überflutungsgebieten gebaut worden, wie des der Bund für Umwelt und Naturschutz beklagt.
Es ist Zeit zu lernen, den Flüssen und Bächen wieder Raum zu geben, damit sie beim Anschwellen nicht auf menschengemachte Hindernisse stoßen.
Doch jetzt ist es oberstes Gebot zu helfen – im eigenen Land, bei den Nachbarn und weltweit.
Christine Reuther
Sozialer Dienst
6. August 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Foto: Teri Gosse, sxc.hu
Im Herbst will die Bundesregierung die Bundeswehrreform beschließen. Dies wird zu einer Entscheidung über die Zukunft der Wehrpflicht werden. Schon mehren sich die Stimmen, die dafür plädieren, sie auszusetzen. Doch was wird dann mit dem Zivildienst?
Erinnern wir uns: Geschaffen worden ist er als Alternative. Für jene Männer, die Waffendienst aus Gewissensgründen ablehnten – in einer Zeit der Konfrontation hochgerüsteter Militärblöcke. Längst wird eine andere Bundeswehr gebraucht: Eine flexible Eingreiftruppe, eine Art internationale Polizei mit hochqualifizierten Soldaten. Es wird auf eine Berufsarmee hinauslaufen, früher oder später.
In der gleichen Zeit ist der Bedarf an Arbeitskräften in Gesundheitswesen und Pflege enorm gestiegen. Weil das Geld dafür fehlt, haben sich die Wohlfahrtsverbände auf die Zivis eingerichtet. Das führt nun zu einer absurden Situation: Die Wehrdienstzeit wird verkürzt, weil die Bedeutung der Landesverteidigung sinkt. Automatisch wird die Zivildienstzeit reduziert – ausgerechnet dort, wo mehr Hände gebraucht werden.
Das Problem tritt offen zu Tage: Die Kopplung von Wehrdienst und Zivildienst ist überholt. Höchste Zeit, dieses immer sinnloser werdende Prinzip aufzugeben. Nun ist eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Ist die Arbeit der rund 90 000 Zivis unentbehrlich, gäbe es zwei Möglichkeiten. Entweder bekommen die Wohlfahrtsverbände mehr Geld, um zusätzliche Arbeitskräfte zu beschäftigen. Oder die Tätigkeit aller jungen Menschen – also auch der Frauen – im Sozialwesen wird als Dienst an der Gemeinschaft akzeptiert. Ein Dienst, der wertvolle Grunderfahrungen über das menschliche Leben vermittelt. Dann könnte man zum Beispiel das Freiwillige Soziale Jahr in ein Pflichtpraktikum umwandeln – als Teil der Schulbildung.
Tomas Gärtner
Verantwortung oder Politik?
30. Juli 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Foto: Andrekaw, sxc.hu
Horst Köhler, Roland Koch und Ole von Beust, vorher Margot Käßmann und nun noch Maria Jepsen. Dazu kommt Walter Mixa – der einzige Rücktritt in den vergangenen Monaten, der durchweg auf Verständnis stieß. Alle anderen lassen Fragen offen oder verursachen eine Sehnsucht nach Erklärung und Verantwortungswillen.
Es kann verdrossen machen, wenn ein Bundespräsident hinschmeißt, weil er sich durch Kritik verletzt fühlt. Ernüchternder ist es noch, wenn Ministerpräsidenten mitten in der Legislatur aufhören, weil sie schlicht keine Lust mehr haben. Für Roland Koch ist »Politik nicht alles im Leben«.
Unbenommen. Aber warum hat er sich dann wählen lassen? Für Ole von Beust war es ein »vernünftiger Zeitpunkt«. War es nicht, siehe Koch. Wenn führende Köpfe so verantwortungslos mit ihrer Verantwortung umgehen, sinkt die Wahlbeteiligung. Warum wählen, wenn der in zwei Jahren sowieso keine Lust mehr hat? Dieses fatale Signal ist das eine.
Das andere ist die Art des Rücktritts, die Erklärung, die Gewählte ihren Wählern schuldig sind. Dazu gehören auch Bischöfe. Wegen sexuellen Missbrauchs in ihrer Landeskirche ist die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen abgetreten. Vertuschung wurde ihr vorgeworfen. Jepsens Begründung ist ähnlich wie bei Köhler: »Meine Glaubwürdigkeit wird angezweifelt.« Auch ähnlich wie bei Margot Käßmann, doch da lagen die Karten bereits auf dem Tisch. Jepsen geht und gibt dabei keine Antworten. Den Verantwortungsjob – aufklären und eingestehen – müssen jetzt andere machen. Jepsens Rücktritt wird damit zur politischen Geste.
Protestantische Verantwortung sieht anders aus. Anstelle politischer Unarten sollte sie wieder Maßstab kirchlichen Handelns werden.
Corinna Buschow
Muttis Arbeit
22. Juli 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Wenn Mutti früh zur Arbeit geht, dann bleibe ich Zuhaus. Ich binde meine Schürze um und kehr die Stube aus …«, hieß es in einem Kinderlied aus DDR-Zeiten. Es besang die Emanzipation der Frau – und des Kindes: Während Mutti den Beruf ausübt, macht das Kind die Hausarbeit. Heute macht Mutti das alles allein. Zumindest, wenn man einer Studie glaubt, die Gewerkschaft und Familienministerium zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Auftrag gegeben hatten, und die vorige Woche in Leipzig vorgestellt wurde.
Während immer mehr Frauen die Hauptverdiener ihrer Familie sind – 21 Prozent sind es gegenüber 15 Prozent 1991 – bleibe die Rollenverteilung im Haushalt die gleiche wie immer, heißt es da. Mutti putzt und kocht und kümmert sich um die Kinder – neben dem Beruf. Und oft sei sie noch Druck vonseiten ihres Arbeitgebers ausgesetzt, wenn sich Arbeitszeit und Öffnungszeit des Kindergartens nicht vereinbaren lassen, sagt die Studie.
»Wenn ich gewusst hätte, wie schwer das alles ist, hätte ich mich nicht für ein Kind entschieden«, sagt eine junge Frau in einer Radioreportage, als es um einen Betreuungsplatz geht, den sie für ihr Kind nur schwer und für viel Geld ergatterte. Dazu passt eine Meldung des Müttergenesungswerks. Das hat die Ablehnungspraxis der Krankenkassen für Mutter-Kind-Kuren kritisiert. Es sei unverständlich, warum kranke und belastete Mütter viele Hürden überwinden müssten, wenn sie einen Kurantrag einreichten, hieß es.
So richtig wundern kann man sich deshalb nicht, wenn Deutschland immer älter wird und immer weniger Kinder geboren werden. Umso mehr freut man sich über jede Kinderwagen schiebende Familie und jeden Vater, der sich Elternzeit nimmt. Dabei müsste das alles doch selbstverständlich sein.
Christine Reuther
Zeugung statt Erzeugung
16. Juli 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die Untersuchung von Embryos auf Gendefekte und Erbkrankheiten vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter zuzulassen, hat ein grundsätzliches Dilemma offenbart: Eine Gesetzgebung, die erst abwägen möchte, was ethisch zulässig ist, um dies dann in Paragrafen zu formulieren, hinkt den rasanten Fortschritten der Gentechnik meilenweit hinterher.
Verständlich: Ethische Debatten brauchen Zeit, weil jene, die sie führen, in größeren Zusammenhängen denken müssen, denen der Gesellschaft und des Menschen. Weil sie erwägen müssen.
Da ist die Medizin schneller, schon weil sie es sein muss: Nur wer im Wettlauf der Erkenntnisse die Nase vorn hat, hat Aussicht, die teure Forschung auch künftig finanziert zu bekommen. Diese Dynamik hat einen stärker und stärker werdenden Verbündeten: Es ist die Auffassung, dem Einzelnen seien dank der modernen Medizin in der Verwirklichung seiner Lebensvorstellungen keine Grenzen mehr gesetzt. Kein Schicksal mehr, nur noch Möglichkeiten, die man wie ein Designer selbst gestaltet.
Ging es in dem vorliegenden Fall um die Bekämpfung gefährlicher Krankheiten? Es ging um den Kinderwunsch von Paaren und um deren nachvollziehbaren Anspruch, ein gesundes Kind zu bekommen. Wäre auch ein Paar denkbar, das nur jene Therapien auf sich nimmt, die seine natürlichen Fähigkeiten stimulieren, Kinder zu bekommen? Und das schließlich sagt: Schluss, vielleicht liegt ein tieferer Sinn darin, dass es bei uns nicht sein soll.
Es gibt andere Wege als so weit gehende Eingriffe, die die Zeugung zur Erzeugung machen. Eine Adoption zum Beispiel. Wir sollten uns die Frage stellen: Ist zur Erfüllung des Kinderwunsches alles zulässig?
Tomas Gärtner
Afrika im Herzen behalten
8. Juli 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Kapstadt, Foto: Gareth Weeks, sxc.hu
Am Sonntag, wenn das Finale der Fußball-Weltmeisterschaft abgepfiffen wird, ist das Fieber der vergangenen Wochen wieder vorbei. Es waren besondere Wochen, in denen die Fußballfans in Fernsehsendungen und auch in großen Aufmachern von Zeitungen auf die Situation im WM-Land Südafrika und im ganzen Kontinent aufmerksam gemacht wurden.
Nach den olympischen Spielen 2008 in Peking ist es das zweite Mal, dass die Nöte der Menschen im jeweiligen Land in den Focus der Medien geraten. Was wichtig und begrüßenswert erscheint, ist nur leider nicht von großer Nachhaltigkeit geprägt. Wenn ab Montag Sportler, Funktionäre, auch Politiker und die zahlreichen Medienvertreter Südafrika verlassen, droht das Land wieder aus dem Blick westlicher Realitäten zu geraten – zumal wohl auch in Deutschland noch hitzige Debatten über die Zukunft der Sozialpolitik anstehen.
Aktiven in der Entwicklungshilfe und den Nichtregierungsorganisationen wird es wieder schwerfallen, die Menschen im Wohlfahrtsland Deutschland für Aids, Armut, Korruption und Verletzung von Menschenrechte zu sensibilisieren. Für Christen gilt das nicht. Ihr Anspruch auf gelebte Nächstenliebe und ihr Streben nach Gerechtigkeit hebt die Ärmsten der Welt zum Glück immer wieder auf Gesprächs- und Handlungsagenda.
Die lutherischen Christen der Welt jedenfalls haben sich das für ihre Vollversammlung in Stuttgart vom 20. bis 27. Juli auf die Tagesordnung geschrieben. Dort soll es um die Themen Aids, Hunger, Klimagerechtigkeit gehen. Kurz nach der WM-Euphorie hat der Lutherische Weltbund gute Chancen, damit auch andere Menschen für das Thema zu gewinnen. Wenn das gelingt, wäre das wirklich ein WM-Erfolg.
Corinna Buschow
Sprachlos am Lebensende
2. Juli 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Foto: Benjamin Earwicker, sxc.hu
Der Bundesgerichtshof hat entschieden – und zugleich die Grenzen richterlicher Sprüche aufgezeigt: Bei unheilbar Kranken, die nicht mehr selbst entscheiden können, darf die medizinische Lebensverlängerung abgebrochen werden – wenn sie es vordem so gewünscht haben. Doch das Dilemma und der Schmerz der Menschen, die darüber entscheiden müssen, werden ungelöst bleiben.
An der Grenze des Lebens kommen auch unsere Aussagen über die Zukunft an ihre Grenzen. Wer will voraussagen, wie man selbst etwa einen Zustand im Wachkoma erleben würde? Es gibt weit weniger dramatische Zustände im Leben, in die man um keinen Preis geraten möchte – und die dann ganz unverhofft auch lebenswerte Seiten haben oder doch zumindest zum Überleben taugen. Oft sind es beim Anblick eines schwer kranken Menschen die Angehörigen und Freunde, die dieses Leiden nicht mehr aushalten. Die Gefahr ist groß, dass sie in bester Absicht ihren Willen für den des Patienten halten.
Das Dilemma bleibt und auch der Schmerz. Mildern lässt er sich nicht durch einsame Entscheidungen. Im Gegenteil: Angehörige, Freunde, Pfleger, Ärzte und Seelsorger müssen sich gemeinsam auf die Suche nach dem Willen des Patienten machen. Es kann eine Patientenverfügung sein oder ein frühers Gespräch, die dabei helfen. Es kann auch ein leichter Händedruck des Kranken oder ein Augenaufschlag sein. Es ist ein schwieriger Weg, der im Patientenverfügungs-Gesetz besser festgeschrieben werden muss. Nur wenn sich an seinem Ende ein einheitliches Bild vom Willen des Patienten ergibt, wird man ihn ruhigen Gewissens sterben lassen können. In der Hoffnung, dass er bei Gott geborgen ist – so wie auch die Entscheidung seiner Angehörigen.
Andreas Roth
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