Das Gewicht der Gläubigen
13. Mai 2011 von DER SONNTAG
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Jeder Getaufte ist ein Bischof, sagte Luther. Doch darf auch jeder Christ in der Kirche mitbestimmen? Eine Bilanz der innerkirchlichen Demokratie zum 140. Geburtstag der sächsischen Landessynode.

Gut möglich, dass Jesus das griechische Wort »demokratia« gekannt hat. Benutzt aber hat er es wohl nicht. Er predigte Gottes Liebe zu den Menschen, kritisierte religiöse Funktionäre. Seinen Jüngern versprach er den Heiligen Geist. Sie waren für ihn alle gleich: Sünder, Begnadigte und Verkünder seiner Botschaft. Sind auch die heutigen Jünger Jesu alle gleich? Und dürfen sie gleich mitbestimmen in seiner Kirche?
»Als Vertretung der Kirchgemeinden trägt die Landessynode Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche«, sagt Otto Guse, der Präsident der sächsischen Synode. »Sie kann alles an sich ziehen – doch dann müssten sich die ehrenamtlichen Synodalen für alle Fragen die notwendige Sachkompetenz aneignen. Deshalb brauchen wir das Landeskirchenamt.«
In der Praxis ist dieses Zusammenspiel wie alles Irdische nicht immer ohne Reibung. Und es ist kompliziert. Das zeigte sich, als das Kollegium des Landeskirchenamts im Herbst vergangenen Jahres über große finanzielle Einschnitte bei kirchlichen Einrichtungen entschied. Angesichts eines drohenden Mitglieder- und Finanzrückgangs hatte die Synode Pläne für eine Strukturveränderung in Auftrag gegeben. Das eigentlich führende Organ der Landeskirche aber ist die Kirchenleitung. Ihr Vorsitzender ist der Landesbischof, dessen Stellvertreter der Synodenpräsident. Am Tisch sitzen zudem der Präsident des Landeskirchenamts und sechs Oberlandeskirchenräte sowie neun Synodale. Eine knappe Mehrheit für die Basisvertreter.
Über die Kürzungsliste gab es über drei Sitzungen hinweg Diskussionen in der Kirchenleitung. Die Synodalen fühlten sich nicht ausreichend informiert. »Der Informationsaustausch ist ein Problem, mit dem wir immer ringen, wenn Haupt- und Ehrenamtliche zusammenarbeiten«, sagt Synodenpräsident Guse. Am Ende wurde das Kürzungspaket von der Kirchenleitung »zustimmend zur Kenntnis« genommen. Die Synode aber milderte im April die Stellenkürzung der Landesfrauenpfarrerin noch einmal ab. Im Herbst wird sie über den landeskirchlichen Haushalt abstimmen – und damit auch über die Einsparungen.
Das Landeskirchenamt sitzt in einer starken Position, sagen synodale Mitglieder der Kirchenleitung. Das hat die sächsische Kirchenverfassung so gewollt. Das Amt bereitet nicht nur Kirchengesetze für die Abstimmung in der Synode vor, sondern kann selbst Rechtsvorschriften erlassen und strategische Entscheidungen fällen.
Mitunter stemmt sich die Synode dagegen. Als es um ein Konzept für Einsparungen bei den Verkündigungsmitarbeitern ging, forderte sie im Frühjahr 2010 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Synodalen und Vertretern des Landeskirchenamts. Denn die Kirchenbezirksreform vor drei Jahren war einigen Basisvertretern zu sehr von der Verwaltung durchgedrückt worden. »Man braucht eine klare kritische Distanz zum Landeskirchenamt und Professionalität«, sagt der Synodale und Radebeuler Pfarrer Christian Mendt. Grundsätzlich aber setzt die Synode auf Kooperation mit der Verwaltung – nicht auf Konfrontation.
Das liegt nicht nur daran, dass die Landessynode laut Kirchenverfassung kein Aufsichts- oder Vetorecht gegenüber dem Landeskirchenamt hat. Es liegt auch nicht nur an der lutherischen Tradition, die unbefangener mit der Obrigkeit umgeht – und auch nicht allein am Heiligen Geist. Gut die Hälfte der Synodalen sind Beamte und Angestellte der Landeskirche. »Da gibt es Loyalitäten und eine Schere im Kopf«, sagt Thomas Lieberwirth, der als Synodaler und Geschäftsführer der Männerarbeit selbst von Kürzungen betroffen ist. »Die zu wahrende Höflichkeit unter Schwestern und Brüdern lässt gewisse Kontroversen nicht zu.«
Das beginnt schon bei der Wahl der Synodalen. Denn dazu sind nur Pfarrer und Kirchvorsteher berechtigt. »Das Wahlsystem ist sehr basisfern, die Landeskirche ist stark auf die Pfarrer orientiert. Das sollte man versuchen aufzubrechen«, sagt Malte Bardt, der als ehemaliger Synodaler die 2007 beschlossene Verfassungsreform der Landeskirche angeschoben hatte. Eine neue Reform hält er derzeit jedoch für unnötig. »Aber die Gemeindeglieder müssen mobilisiert werden und sich entflammen für ihre Aufgaben.«
Andreas Roth
Vor 140 Jahren tagte die erste Landessynode in Sachsen – ein Rückblick des heutigen Synodenpräsidenten Otto Guse auf die Zeit von 1871: Die Laien sollten mitreden (Link)
Die Laien sollten mitreden
12. Mai 2011 von DER SONNTAG
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Gedruckt und gebunden: Was in den früheren Synodentagungen passierte, ist bändeweise im Archiv des Landeskirchenamts aufgereiht. (Fotos: Steffen Giersch)
Vor 140 Jahren tagte die erste Landessynode in Sachsen – ein Rückblick des heutigen Synodenpräsidenten Otto Guse auf die Zeit von 1871.
Durch die Staats- und später einsetzende Kirchenreform zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Rechte des weltlichen Herrschers innerhalb der Kirche und seine Rechte um die Kirche geschieden, ihre Vereinigung in Personalunion des protestantischen Herrschers quasi aufgegeben. Diese Entflechtung beider Rechtsbereiche vollzog sich als ein komplexer und langwieriger Prozess. Voraussetzung waren die Staatsreform und die damit einhergehende Neufassung des überkommenen Verhältnisses von Staat und Kirche zu Beginn des 19. Jahrhunderts. 1831 trat die Landesverfassung in Kraft.
Die Kirchengewalt nach innen oblag nun vornehmlich dem Kultusministerium. Es trat an die Stelle des Oberkonsistoriums dahingehend, dass es die Aufsicht über Schule und Kirche sowie die Universität Leipzig übernahm. Auch gehörten von nun an Visitationen zu seinen Aufgaben. Höchster Geistlicher blieb der Oberhofprediger.
In den Kirchgemeinden und unter den Pfarrern erhoben sich sehr bald Stimmen gegen diese Eingliederung der Kirche in den Staatsapparat. Im Vormärz mehrten sich die Stimmen für eine demokratische Struktur der Landeskirche. Auf dem Höhepunkt der revolutionären Ereignisse forderte eine Versammlung von Geistlichen am 14. Juni 1848 die Einführung von örtlichen Kirchenversammlungen und einer Generalsynode, die sich aus Vertretern der zu bildenden Ephoralsynoden zusammensetzen sollte. Sprengkraft besaß schon damals das Verhältnis von Laien und Pfarrern. Der Entwurf sah bereits ein Verhältnis von 2 zu 1 vor. Das Scheitern der politischen Revolution bedeutete aber auch ein Scheitern der Kirchenreform.
Ab 1853 trieb Kultusminister Johann Paul Freiherr von Falkenstein (1801–1882) die Entwicklung einer Neuordnung der Landeskirche, welche schließlich zu mehr Eigenständigkeit gegenüber dem Staat führen sollte, voran.
1860 legte er den Entwurf einer Kirchenordnung vor. Dieser sah eine Verminderung der Ephorien vor, stellte das Schulwesen wieder unter kirchliche Leitung und wollte den Ephoren das Pfarramt erlassen. Auch sah der Entwurf kein Gesetzgebungsrecht der Synode vor. Das hätte bedeutet: Die Synode berät, das Ministerium beschließt.
1861 zog der Kultusminister seinen Vorschlag zurück.
Den zweiten Entwurf von 1864 beschränkte Falkenstein auf die Einrichtung von Kirchenvorständen, Ephoralsynoden und einer Landessynode. Nach langen Verhandlungen in der Ersten und Zweiten Kammer der Landstände wurde dieser Entwurf verabschiedet und am 30. März 1868 von König Johann unterzeichnet. Damit erhielt er Gesetzeskraft.

Protokolliert und festgehalten: Die Niederschrift der Gespräche bei den insgesamt 21 Sitzungen der ersten Tagung der neu gegründeten Landessynode im Mai und Juni 1871. Hier ein Auszug vom achten Sitzungstag.
Am Dienstag, den 9. Mai 1871, eröffnete Kultusminister Johann Paul von Falkenstein die erste Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche. Diese tagte mit 21 Sitzungen bis zum 14. Juni. In seiner Eröffnungsrede betonte er die stärkere Beteiligung der Laien an der Leitung der Kirche als ein »tief in das Verfassungsleben eingreifenden Abschnitt«.
Aus heutiger Sicht hatte die erste Landessynode mit erheblichen Nachteilen zu kämpfen. Sie verfügte ganz einfach nicht über die Weisheit, der sich die 26. Landessynode ganz selbstverständlich bedienen kann. Frauen waren nämlich weder wahlberichtigt noch konnten sie Mitglied im Kirchenvorstand, schon gar nicht in der Landessynode werden.

Was vor 140 Jahren undenkbar war, ist heute gewohntes Bild: Frauen im Synodenpräsidium. Hier neben Präsident Otto Guse Vizepräsidentin Bettina Westfeld und Pfarrerin Margrit Klatte (v. r.), ganz rechts Vizepräsident Günter Rudolph.
Die Kirche hat es überlebt.
140 Jahre Landessynode sind eine lange Zeit. Und es war auch ein langer Weg von den ersten Anfängen bis zu den heutigen demokratischen Kompetenzen von Kirchenvorständen sowie der Landessynode. Was für die demokratische Beteiligung am öffentlichen Gemeinwesen gilt, gilt ebenso für die Beteiligung der Laien an Kirche. Die Beteiligung von Laien in den unterschiedlichsten Ausprägungen von Kirche zu ermöglichen und dadurch die Belebung des kirchlichen Lebens zu erreichen, ist damals wie heute eine ständige Aufgabe.
Otto Guse
Der Auerbacher Rechtsanwalt Otto Guse ist Präsident der 26. Evangelisch-Lutherischen Landessynode Sachsens.
Dieser Beitrag ist ein Auszug aus seinem Vortrag vor der Frühjahrstagung der Synode am 8. April 2011 in Dresden. Den kompletten Vortrag finden Sie hier [PDF].
Melanchthons Erbe
22. April 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Bildung ist ureigenste Aufgabe unserer Kirche. Die Landessynode widmet sich im Melanchthonjahr diesem Thema.

Philipp Melanchthon war sich sicher: »Es kann kein Zweifel bestehen, dass der Lebensform des Lehrens und Lernens das größte Wohlgefallen Gottes gilt«. Der Freund Martin Luthers gilt als der Vater des deutschen Schulwesens. Christenmenschen sollten nicht nur die Bibel lesen können, sondern durch Aneignung von Wissen angeleitet werden zu selbständigem Denken und zur religiösen Mündigkeit. Eine Aufgabe von Bildung, die bis heute aktuell ist. Deshalb hat sich die sächsische Landessynode gerade im 450. Todesjahr von Melanchthon dieses Themas angenommen. Für Synodenpräsident Otto Guse gehören »Bildung und Erziehung zu den Grundaufgaben der Kirche«.
Die Frühjahrssynode hat ihre Tagung unter das Thema »Bildung aus gutem Grund – Orte evangelischer Bildungsverantwortung« gestellt. Der Sonnabend, 24. April, in der Dresdner Dreikönigskirche ist dem Thema gewidmet. »Es soll kein landeskirchlicher Informationstag über kirchliche Bildungsangebote sein«, sagt Michael Seimer. Er ist der Vorsitzende des Bildungs- und Erziehungsausschusses der Synode, der die Tagung vorbereitet hat. Vielmehr solle darüber nachgedacht werden, wie sich das Thema in der Arbeit der Kirchgemeinden niederschlägt. Der Tag sei gedacht als »Selbstvergewisserung der kirchlichen Situation«, so Seimer.
Diese Situation ist gekennzeichnet durch Schulen und Kindergärten in evangelischer Trägerschaft, durch evangelische Religionslehrer und durch kirchliche Projektarbeit in Schulen. »Durch Bildung kann man zwar den Glauben nicht erzeugen«, sagt die landeskirchliche Bildungsdezernentin Almut Klabunde. »Aber dass es zum Glauben kommt, hängt mit Bildungsprozessen zusammen«, so die Oberlandeskirchenrätin. Dabei gehe es bei Bildung aus evangelischer Sicht nicht nur um Wissensvermittlung, sondern auch um Persönlichkeitsbildung.
»Heute gibt es keine selbstverständlich geltenden weltanschaulichen Horizonte mehr«, sagt sie. Die Menschen seien gezwungen, aus einer bunten Vielfalt sich etwas heraus zu suchen. Deshalb sei es wichtig, christliche Überlieferung zu vermitteln. »Wenn Kirche Bildungsaufgaben vernachlässigt, werden immer weniger Menschen Zugang zum Christentum finden«, so Klabunde. Denn heute sei eine christliche Prägung in den Familien längst nicht mehr selbstverständlich. »Und wenn wir uns nur auf den innerkirchlichen Bildungsauftrag beschränken, wird der Radius immer kleiner. Deshalb müssen wir uns aus unseren Mauern heraus bewegen.«
Als einen Erfolg bei diesem Bemühen nennt sie Zahlen, die bei der Bischofsvisitation in Leipzig in der vorigen Woche zur Sprache kamen: Im Bereich Nordsachsen besuchen 40 Prozent der Grundschüler und 35 Prozent der Gymnasiasten den Religionsunterricht – mehr als es der Kirchenmitgliedschaft von 21 Prozent entspricht. Wichtig seien aber auch evangelische Kindergärten. »Dort kommen Eltern, die sonst keinen Bezug zur Kirche haben, durch ihre Kinder in Kontakt mit Fragen des Glaubens«, so Klabunde. Allerdings müsse die Kirche wegkommen von den Alternativen Christenlehre oder Religionsunterricht, evangelische oder staatliche Schule.
Für Synodenpräsident Otto Guse ist es deshalb auch ein Anliegen der Tagung, über den Beruf des evangelischen Lehrers an staatlichen Schulen nachzudenken. »Ich wünsche mir, dass das in der Jugendarbeit stärker in den Blick genommen wird«, sagt er. Gebraucht würden junge Leute, die in den Schuldienst oder als Erzieher in Kindergärten gehen und in ihrem Beruf christliche Werte vermitteln. Oder wie Melanchthon sagte: »Zwei Begriffe sind es, auf die gleichsam als auf das Ziel das gesamte Leben auszurichten ist: Frömmigkeit und Bildung«.
Christine Reuther
Sei ein Narr
11. Februar 2010 von Redaktion DER SONNTAG
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Der Karneval ist katholisch? Von wegen. Auch Protestanten feiern Fasching – denn Christen haben Grund zum Fröhlichsein.

Ein Narr hat in der Wissensgesellschaft nicht viel zu melden. In Radeburg aber jubeln sie Jürgen Guller zu. Zehntausende. Guller winkt, die golden-blau geschweifte Narrenkappe fest auf dem Kopf – so wie die anderen zehn Männer des Elferrates neben ihm auf dem Wagen im Festumzug. Hinter ihnen ragt eine irrwitzig große Narrenkappe empor. Der Ernst des Lebens steht Kopf jedes Jahr am Faschingsdienstag. Der Mummenschanz kann beginnen.
Wer da glaubt, Karneval sei nur etwas für Rheinländer und Katholiken, wird in Radeburg eines Besseren belehrt: Jürgen Guller ist evangelisch. Und unter der Kappe, die der Narr des Mittelalters mit Freude am gottesfernen Frevel und der Lust am Laster trug, verbergen sich heutzutage andere Gedanken: »Im Karneval drückt sich die Freude aus, die man als Christ leben kann«, sagt Guller. »Er ist eine schöne Art, mit anderen Menschen fröhlich zu sein und dafür zu sorgen, dass sie auch Freude haben.«
An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass Jürgen Guller die meiste Zeit seines Tages mit Menschen zu tun hat, die keine Witze reißen. Er ist der Friedhofsmeister der Radeburger Kirchgemeinde. »Da erfahre ich oft aus erster Hand, wie schwer es ist, wenn Menschen allein sind und mit niemandem Glück und Freude teilen können.« Der Karneval, sagt Guller, baue ihn wieder auf. Ein Lebenselexier ist er. Und eine Gegenwelt.
Das war der Karneval immer. Im Mittelalter kehrten die Narren zu ihren Festen die Welt um: Die kleinen Leute durften die Mächtigen spielen und verspotten. Die Kirche duldete das sinnenfreudige Spektakel. Denn je ärger das teuflische Treiben der Narren, um so größer die Notwendigkeit zur Umkehr und das Aufleuchten der Herrschaft Gottes ab dem Aschermittwoch. Denn da beginnt die vorösterliche Fastenzeit – und Schluss ist es mit der Narretei. Die Reformation indes machte auch mit der Fastenzeit Schluss, und damit auch mit dem Karneval und seinem Kontrast von Sünde und Buße.
»Fasching ist eine Lockerungsübung und ein Lehrmeister«, sagt der Dresdner Pfarrer Andreas Horn. »Ich kann einmal aus der eigenen festgefahrenen Rolle fallen und spielerisch ein anderer sein. Gott lässt in jedem von uns noch Begabungen und Möglichkeiten schlummern, die wir entdecken können.« Fasching, sagt der Theologe, dessen Kirchgemeinde in Dresden-Leubnitz jedes Jahr feiert, könne ein Neuanfang sein. Und auch die Erfahrung von Vergebung.
Hinter der bunten Maske des Karnevals ist indes der Abgrund menschlicher Freiheit ebenfalls nicht weit. Der fröhliche Rheinländer Otto Guse – mittlerweile Vogtländer und Präsident der sächsischen Landessynode – hat manchen Rosenmontag in einem Düsseldorfer Krankenhaus gearbeitet und sturzbetrunkene 14-Jährige versorgt. »Den Karneval vermisse ich in Sachsen nicht«, sagt er. »Meine Fröhlichkeit kommt aus der Erkenntnis, dass die letzten Fragen des Lebens beantwortet sind.«
Auch mancher Seelsorger schaut mit einer Portion Skepsis auf das bunte Treiben. Doch die Scheidungsrate in der Karnevalsfestung Radeburg sei nicht höher als anderswo, versichert Elferratsmitglied Jürgen Guller – trotz der Wandbilder im Saal des Vereinslokals »Zum Hirsch«, die das prekäre Verhältnis der Geschlechter recht unzweideutig zum Thema haben. An den Faschingssonnabenden schwitzen auf dem Parkett die Massen, die Band spielt einen Marsch, die Funkengarde hebt die Beine, die Bar schenkt aus, die Witze von der Bühne zünden, so oder so. »Das Leben ist schon die Woche über voller Probleme«, sagt der Radeburger Karnevalspräsident Olaf Häßlich. »Jeder Mensch braucht einmal ein Ventil. Wir leben das offensiver und öffnen das Ventil freiwillig.«
Wenn sich der Präsident umschaut, sieht er Arbeitslose und Geschäftsführer miteinander schunkeln und Bier trinken. »Viel kirchlicher«, sagt Häßlich, »geht’s ja nicht.«
Andreas Roth
Vor der Wahl
8. Oktober 2009 von Redaktion DER SONNTAG
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Der Präsident des Landeskirchenamts geht in den Ruhestand. Nun ist das höchste Leitungsamt der landeskirchlichen Verwaltung neu zu besetzen.

Ich habe mein Amt gern ausgeübt, ob ich es gut gemacht habe, mögen andere entscheiden«, sagt Hans-Dieter Hofmann. Der Präsident des Landeskirchenamts geht im Dezember in den Ruhestand. Nun wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gesucht. Die Kirchenleitung hat eine Findungskommission eingesetzt und wird auf ihrer Sitzung am 19. Oktober bis zu drei Kandidaten auswählen.
Gewählt wird der neue Präsident oder die neue Präsidentin im November von der Landessynode. Die Kirchenbezirke und Regionalkirchenämter sind bereits befragt worden, wie sie sich den neuen Chef des Landeskirchenamts wünschen. »46 Kriterien wurden genannt«, sagt Synodenpräsident Otto Guse, der zur Findungskommission gehört. Die einen wollten auf jeden Fall einen Mann, andere niemanden aus dem Landeskirchenamt, sagt er.
»Es hat sich herauskristallisiert, dass man jemanden haben möchte, der aus Sachsen stammt beziehungsweise im Osten aufgewachsen ist«, so der Synodenpräsident. Außerdem solle es ein kommunikativer Mensch sein, der den Kontakt zu den Gemeinden sucht. »Wenn wir einerseits das Ehrenamt stärken wollen und das Selbstbewusstsein der Gemeinden, dann ist das selbstverständlich.«
Und noch etwas hält er für bedenkenswert: »Er oder sie sollte nicht unter Mitte 40 sein.« Da die Amtszeit seit Inkrafttreten der neuen Kirchenverfassung 2008 auf 12 Jahre begrenzt ist, mache es wenig Sinn, wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin mit Anfang 50 wieder auf Stellensuche gehen müsse. Außerdem erfordere das Amt Lebens- und Leitungserfahrung.
Der scheidende Präsident Hofmann war 42, als er 1989 gewählt wurde – damals noch auf Lebenszeit. Die vor ihm liegende lange Amtszeit habe ihm anfangs Kopfzerbrechen bereitet, erinnert er sich. Doch viel Zeit, darüber nachzudenken, hatte er nicht. Die geschichtlichen Ereignisse überrollten auch die Kirche. »Ich war anfangs noch voll auf die DDR-Verhältnisse fixiert mit der Konfrontation zwischen Staat und Kirche«, so Hofmann. Doch schon im Januar 1990 habe es erste Gespräche mit dem Rat der EKD gegeben, bei denen die westdeutschen Kirchenleute von baldigem Zusammengehen sprachen. »Das hat uns überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit sie das gesehen haben«, so Hofmann.
Sie behielten recht: Das Landeskirchenamt und sein Präsident standen bald vor großen Herausforderungen: »Wir hatten ein halbes Jahr bis zur Einführung der D-Mark, um Gehälter sicherzustellen und Kirchensteuern umzustellen«, so Hofmann. Später wurden zahlreiche Gesetze notwendig, um die Kirche den neuen Verhältnissen anzupassen. Dazu kamen in den 90er Jahren erste Finanzprobleme und Strukturveränderungen durch sinkende Gemeindegliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen.
»Eine neue Baustelle habe ich im vergangenen Jahr aufgemacht mit der Organisationsuntersuchung des Landeskirchenamtes«, sagt Präsident Hofmann. Deren Umsetzung überlässt er nun seinem Nachfolger oder seiner Nachfolgerin. Denn das Amt habe in den letzten Jahren überdurchschnittlich viel Personal eingespart. »Mit dem gegenwärtigen Mitarbeiterstand können wir manche Aufgaben nicht mehr erfüllen, besonders im theologischen Bereich«, so Hofmann.
Wenn er aus dem Amt scheidet, ist er der Dienstälteste in dieser Stellung in einer deutschen Landeskirche. In den 20 Jahren seiner Amtszeit hat der Kirchenjurist mit drei Bischöfen zusammen gearbeitet.
Bei dieser Zusammenarbeit findet es der gegenwärtige Bischof Jochen Bohl wichtig, »dass die Juristen ihr Handwerkszeug in die vielen landeskirchlichen Entscheidungen einbringen«. Dadurch werde kirchenleitendes Handeln nachprüfbar. »Das trägt zur Berechenbarkeit der Kirche bei und hat große Bedeutung für die Kontinuität«, so Bohl. »Kirche ist ja auf Dauer eingerichtet.« Und die Kirchenleitung müsse sie mit Augenmaß, Vernunft und Leidenschaft für Jesus Christus leiten. »Da hat sich das Zusammenwirken von Juristen und Theologen sehr bewährt.«
Und deshalb wird für das Präsidentenamt wieder ein Jurist gesucht, der gemeinsam mit Bischof und Synode die Landeskirche leitet.
Christine Reuther
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