Gefährlich nahe

4. März 2010 von Redaktion DER SONNTAG  
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Es sind Einzelfälle – doch sexuelle Gewalt gibt es auch in der sächsischen Landeskirche. Sie könnte mehr für vorbeugenden Schutz tun.

1198017_22050149In den letzten sechs Jahren hat es unter den mehr als 700 Pfarrern der sächsischen Landeskirche zwei Fälle sexueller Straftaten gegeben – zumindest nach offiziellen Angaben. Für das Dresdner Landeskirchenamt ist das Verfahren klar: Wird ein rechtswidriges Fehlverhalten bekannt, folgt ein kirchliches Disziplinarverfahren und eine Anzeige bei der Justiz. Doch die Realität ist keineswegs so eindeutig.

Als ein Pfarrer in Penig vor vier Jahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt wurde, suspendierte ihn die Kirche sofort und entließ den beliebten Theologen später. Denn die Staatsanwaltschaft ermittelte bereits. Anders lag der Fall in einer Kirchgemeinde einer anderen sächsischen Region (alle Namen und Orte sind der Redaktion bekannt). Dort wurde vor drei Jahren bekannt, dass der Ortspfarrer eine Minderjährige aus der Jungen Gemeinde sexuell belästigt habe.

Das Strafgesetzbuch verbietet eindeutig den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Die Landeskirche eröffnete ein Disziplinarverfahren, der Pfarrer räumte sein Vergehen ein, er wurde nicht entlassen sondern in den Wartestand versetzt. Eine Anzeige bei der Justiz durch die Kirche blieb aus. Das Opfer und seine Eltern wollten die Strapazen eines öffentlichen Prozesses vermeiden, hieß es. Die Folgen der Übergriffe habe das Mädchen bis heute nicht verwunden, sagen Menschen, die mit ihr in Kontakt stehen.

Einen typischen Loyalitätskonflikt zeigt ein Fall aus dem Jahr 2003. In zwei Instanzen befanden damals Gerichte, dass ein Diakon aus Westsachsen ein 12-jähriges Mädchen auf den Mund geküsst und unsittlich berührt haben soll und verurteilten ihn wegen viermaligem sexuellen Missbrauch in einem weniger schweren Fall zu einer hohen Geldstrafe. Doch Kollegen und Vorgesetzte halten ihren geschätzten Kollegen für unschuldig und bezweifeln – anders als die Gerichte – die Aussage des Kindes. Der Diakon blieb im Dienst und arbeitet bis heute mit Kindern und Jugendlichen. Als er die Gemeinde und den Kirchenbezirk wechselte, erfuhren seine neuen Vorgesetzten nichts von der Vorstrafe. Erst als er Religionsunterricht in einer staatlichen Schule geben wollte, wurde sie zum Problem.

»Jeder, der beim Freistaat Sachsen als Lehrer angestellt werden will, muss bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen«, sagt Lutz Steinert von der sächsischen Bildungsagentur. »Ich gehe davon aus, dass ein Bewerber nicht beschäftigt wird, wenn sexuelle Straftaten vorliegen.« Anders als Jugendämter und viele Vereine fragen nur die wenigsten sächsischen Kirchgemeinden bei der Einstellung von Gemeindepädagogen und Kirchenmusikern nach einem Führungszeugnis – eine verbindliche Regelung der Landeskirche dazu fehlt.

»Wir wollen das Risiko von Übergriffen in der Kinder- und Jugendarbeit gezielt verringern«, sagt Heike Siebert vom sächsischen Landesjugendpfarramt. Sie will haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter für das Thema sensiblisieren und einen Verhaltenskodex erarbeiten. Die Prävention von sexueller Gewalt ist in der Ausbildung von Gemeinde- und Sozialpädagogen an den Evangelische Fachhochschulen in Moritzburg und Dresden mittlerweile fest verankert (Interview rechts). Nur in der Ausbildung der sächsischen Pfarrer ist sie – anders als bei vielen anderen pädagogischen und therapeutischen Berufen – noch immer kein eigenständiges Standardthema.

Andreas Roth

Vor der Wahl

8. Oktober 2009 von Redaktion DER SONNTAG  
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Der Präsident des Landeskirchenamts geht in den Ruhestand. Nun ist das höchste Leitungsamt der landeskirchlichen Verwaltung neu zu besetzen.

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Ich habe mein Amt gern ausgeübt, ob ich es gut gemacht habe, mögen andere entscheiden«, sagt Hans-Dieter Hofmann. Der Präsident des Landeskirchenamts geht im Dezember in den Ruhestand. Nun wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gesucht. Die Kirchenleitung hat eine Findungskommission eingesetzt und wird auf ihrer Sitzung am 19. Oktober bis zu drei Kandidaten auswählen.

Gewählt wird der neue Präsident oder die neue Präsidentin im November von der Landessynode. Die Kirchenbezirke und Regionalkirchenämter sind bereits befragt worden, wie sie sich den neuen Chef des Landeskirchenamts wünschen. »46 Kriterien wurden genannt«, sagt Synodenpräsident Otto Guse, der zur Findungskommission gehört. Die einen wollten auf jeden Fall einen Mann, andere niemanden aus dem Landeskirchenamt, sagt er.

»Es hat sich herauskristallisiert, dass man jemanden haben möchte, der aus Sachsen stammt beziehungsweise im Osten aufgewachsen ist«, so der Synodenpräsident. Außerdem solle es ein kommunikativer Mensch sein, der den Kontakt zu den Gemeinden sucht. »Wenn wir einerseits das Ehrenamt stärken wollen und das Selbstbewusstsein der Gemeinden, dann ist das selbstverständlich.«

Und noch etwas hält er für bedenkenswert: »Er oder sie sollte nicht unter Mitte 40 sein.« Da die Amtszeit seit Inkrafttreten der neuen Kirchenverfassung 2008 auf 12 Jahre begrenzt ist, mache es wenig Sinn, wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin mit Anfang 50 wieder auf Stellensuche gehen müsse. Außerdem erfordere das Amt Lebens- und Leitungserfahrung.

Der scheidende Präsident Hofmann war 42, als er 1989 gewählt wurde – damals noch auf Lebenszeit. Die vor ihm liegende lange Amtszeit habe ihm anfangs Kopfzerbrechen bereitet, erinnert er sich. Doch viel Zeit, darüber nachzudenken, hatte er nicht. Die geschichtlichen Ereignisse überrollten auch die Kirche. »Ich war anfangs noch voll auf die DDR-Verhältnisse fixiert mit der Konfrontation zwischen Staat und Kirche«, so Hofmann. Doch schon im Januar 1990 habe es erste Gespräche mit dem Rat der EKD gegeben, bei denen die westdeutschen Kirchenleute von baldigem Zusammengehen sprachen. »Das hat uns überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit sie das gesehen haben«, so Hofmann.

Sie behielten recht: Das Landeskirchenamt und sein Präsident standen bald vor großen Herausforderungen: »Wir hatten ein halbes Jahr bis zur Einführung der D-Mark, um Gehälter sicherzustellen und Kirchensteuern umzustellen«, so Hofmann. Später wurden zahlreiche Gesetze notwendig, um die Kirche den neuen Verhältnissen anzupassen. Dazu kamen in den 90er Jahren erste Finanzprobleme und Strukturveränderungen durch sinkende Gemeindegliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen.

»Eine neue Baustelle habe ich im vergangenen Jahr aufgemacht mit der Organisationsuntersuchung des Landeskirchenamtes«, sagt Präsident Hofmann. Deren Umsetzung überlässt er nun seinem Nachfolger oder seiner Nachfolgerin. Denn das Amt habe in den letzten Jahren überdurchschnittlich viel Personal eingespart. »Mit dem gegenwärtigen Mitarbeiterstand können wir manche Aufgaben nicht mehr erfüllen, besonders im theologischen Bereich«, so Hofmann.

Wenn er aus dem Amt scheidet, ist er der Dienstälteste in dieser Stellung in einer deutschen Landeskirche. In den 20 Jahren seiner Amtszeit hat der Kirchenjurist mit drei Bischöfen zusammen gearbeitet.

Bei dieser Zusammenarbeit findet es der gegenwärtige Bischof Jochen Bohl wichtig, »dass die Juristen ihr Handwerkszeug in die vielen landeskirchlichen Entscheidungen einbringen«. Dadurch werde kirchenleitendes Handeln nachprüfbar. »Das trägt zur Berechenbarkeit der Kirche bei und hat große Bedeutung für die Kontinuität«, so Bohl. »Kirche ist ja auf Dauer eingerichtet.« Und die Kirchenleitung müsse sie mit Augenmaß, Vernunft und Leidenschaft für Jesus Christus leiten. »Da hat sich das Zusammenwirken von Juristen und Theologen sehr bewährt.«

Und deshalb wird für das Präsidentenamt wieder ein Jurist gesucht, der gemeinsam mit Bischof und Synode die Landeskirche leitet.

Christine Reuther