Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), streitet mit Göttinger Forschern über eine von ihrem eigenen Haus in Auftrag gegebene Studie über Rechtsextremismus im Osten Deutschlands. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bestätigte am Donnerstag in Berlin, dass sich Gleicke in einem Brief an das Institut für Demokratieforschung der Göttinger Universität »in aller Form« von der Studie distanziert. Die Forscher wiesen die Kritik in scharfer Form zurück.
Die Untersuchung war Mitte Mai veröffentlicht worden. Wissenschaftler des Göttinger Instituts hatten von Mai bis Dezember 2016 unter anderem über Einzelinterviews die sächsischen Städte Freital und Heidenau sowie den Erfurter Stadtteil Herrenberg untersucht. Als zentrales Ergebnis konstatierten sie eine besondere Anfälligkeit Ostdeutscher für rechtsextremistisches Gedankengut. Nach Veröffentlichung der Studie war Kritik an ihrer Methodik und an zweifelhaften Nachweisen laut geworden.
Dieser Kritik widerspricht das Institut entschieden. Das Ministerium sei über die Anonymisierung der Quelle stets informiert gewesen. Man habe sich darauf sogar geeinigt, da es sich um eine bekannte Person handele. Der Vorwurf methodischer Fehler wegen der Anonymisierung von Gesprächspartnern sei ohnehin »unsinnig«. Sie seien in den Sozialwissenschaften üblich und hätten gute Gründe. Von der Distanzierung hätten sie erst aus den Medien erfahren, erklären die Forscher. Im Institut sei ein solches Schreiben nicht angekommen. Datiert ist Gleickes Brief vom 26. Juli.
Schließlich wirft das Göttinger Institut der Ostbeauftragten der Bundesregierung vor, die Wissenschaftler nach der Veröffentlichung der Studie im Stich zu lassen. Dies gelte besonders in Hinsicht auf die Anwürfe aus der rechten Szene, aus der »bekanntermaßen hart gekeilt werde«, wie es auch jetzt geschehe: »Dass das Ministerium sich dabei überstürzt davonmacht - ohne mit uns zuvor auch nur ein Wort geredet zu haben - ist bedrückend.«
Das Wirtschaftsministerium prüft nun, ob es die Kosten für die Studie zurückfordern kann. Sie belaufen sich den Angaben zufolge auf rund 129 400 Euro.
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