Freigiebiger Freistaat
Über 20 Millionen Euro erhält die Landeskirche vom Freistaat in diesem Jahr – die Summe steigt von Jahr zu Jahr. Im Staatskirchenvertrag wurde dies vor 20 Jahren so geregelt. Daran gibt es auch Kritik.
Um fast 40 Prozent stiegen die Staatsleistungen des Freistaats für die sächsische Landeskirche seit Mitte der 1990er Jahre: Von 12,92 Millionen Euro 1997 auf geplant 21 Millionen Euro in diesem Jahr. Mit dieser Summe soll die Kirche für Jahrhunderte alte staatliche Unterstützung zur Bezahlung ihrer Pfarrer entschädigt werden. Der Staatskirchenvertrag hatte 1994 auch festgeschrieben, woran sich diese Summe bemisst: an der Entwicklung der Gehälter für höhere Beamten. Wenn sie steigen, wachsen auch die Zuschüsse für die evangelischen und katholischen Kirchen im Freistaat. ©
Quelle: Landeskirchenamt
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