Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) rückt offenbar von der zuletzt restriktiven Praxis gegenüber Kirchenasylen ab. Wie die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Kirche und Asyl" (BAG) am Donnerstag in Berlin erklärte, hat das Bamf mitgeteilt, von der Verlängerung der sogenannten Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate Abstand zu nehmen. Die Frist hatte es Gemeinden nahezu unmöglich gemacht, Menschen im Kirchenasyl aufzunehmen.
Die Verlängerung der Frist ging auf einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern zurück. Dabei geht es um Dublin-Fälle im Kirchenasyl, also Schutzsuchende, für deren Aufnahme und Verfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Wird eine Überstellung innerhalb eines halben Jahres nicht realisiert, geht die Zuständigkeit automatisch zu den deutschen Behörden über. Um das "Aussitzen" der Frist zu erschweren, wollten die Innenminister die Frist verlängern. Grundlage dafür war eine Regelung in der Dublin-Verordnung, die eine Frist-Verlängerung erlaubt, wenn der Asylbewerber als "flüchtig" gilt. Nach Aussage der Kirchen wurde die Fristverlängerung für Kirchenasyle zum Regelfall.
Im vergangenen Jahr äußerte das Bundesverwaltungsgericht Zweifel an der Praxis, da der Aufenthaltsort der Schutzsuchenden im Kirchenasyl in der Regel bekannt sei. In einem Merkblatt vom Bundesamt, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, heißt es nun: "Die Durchführung eines Kirchenasylverfahrens hat keinen Einfluss auf die ursprüngliche Überstellungsfrist." Die BAG meldete im Dezember 295 aktive Kirchenasyle mit mindestens 507 Personen, davon 99 Kinder.
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