Weihnachtsmärkte dürfen in Sachsen in diesem Jahr mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Besuchern wieder stattfinden. Bis die Vorwarnstufe im Rahmen von genehmigten Hygienekonzepten erreicht werde, können die Gesundheitsämter auch Ausnahmen bei der Kontakterfassung, der 3G-Regelung sowie der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gestatten, wie das Sozialministerium am Dienstag in Dresden mitteilte. Der Grenzwert für die Vorwarnstufe liegt demnach bei 650 Covid-19-Patienten auf Normalstationen und 180 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen. Die Überlastungsstufe ist erreicht, wenn 1.300 Patienten mit Covid-19-Symptomen auf Normalstationen beziehungsweise 420 auf Intensivstationen liegen.
Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Bergparaden sind den Angaben zufolge auch möglich, wenn die Vorwarnstufe oder die Überlastungsstufe erreicht wird. Sofern es getrennte Bereiche zwischen Flaniermeile und Aufenthaltsbereich gebe, könne in der Flaniermeile auf Kontakterfassung, 3G-Regelung und Maskenpflicht verzichtet werden. Erst wenn sich im Verweilbereich mehr als 1.000 Personen gleichzeitig aufhalten, greifen dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Sollten Veranstalter jedoch auf die 2G-Regel zurückgreifen, entfalle mit der neuen Verordnung die bisherige Besucherobergrenze für Veranstaltungen von 5.000 Personen sowie die Pflicht zur Kontakterfassung, hieß es. Zudem könnten auch aus medizinischen Gründen Ungeimpfte über 16 Jahre teilnehmen. Ein negativer Test und gegebenenfalls ein ärztliches Attest seien aber notwendig.
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