
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat ihr Konzept zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt konkretisiert. Ziel der Neustrukturierung sei es, den Schutz effektiv und kontinuierlich zu verbessern, sagte der Aachener Bischof Helmut Dieser am Mittwoch vor Journalisten auf der Frühjahrs-Vollversammlung der Bischofskonferenz in Dresden. Kernelement der beschlossenen Neustrukturierung sei ein Expertenrat aus bis zu zehn Mitgliedern, der laut dem Freiburger Erzbischof Stephan Burger ab dem 1. Januar 2024 tätig sein soll. Daneben bleibe der Betroffenenbeirat als eigenständiges Gremium bestehen.
„Dieser Expertenrat ist kein politisches Instrument“, fügte Bischof Dieser hinzu. Aber er brauche eine „gesellschaftlich anerkannte und kompatible Legitimation“. Da gehe die „Suche an die politische Seite, dass sie uns dazu helfen könnte“, sagte Dieser, der Vorsitzender der Bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen ist. Dieser fügte hinzu, er begrüße alle Vorstöße des Gesetzgebers, mehr Verantwortung beim Thema Missbrauch zu übernehmen. Die Mitglieder des Expertenrats sollen über Expertise im Themenfeld sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen sowie Kenntnis in den Bereichen Monitoring, Prozess- und Qualitätsmanagement verfügen. Als Beispiele werden die Bereiche Recht, Medizin, Psychologie, Soziologie und Kriminalistik genannt. Der Rat erarbeite Empfehlungen für die Bischofskonferenz. Die Bischöfliche Fachgruppe bündele die Themen als Schnittstelle zum Expertenrat.