Kirchengemeinden wollen Einführung von Mindestgrößen verhindern
Ein Blick in die Nachbarkirche Berlin-Brandenburg-schlesische OberlausitzIn der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz haben sich Gemeinden zusammengetan, um die geplante Einführung von Mindestgrößen für Kirchengemeinden zu verhindern. Gemeinden könnten ihre Aufgaben trotz geringer Mitgliederzahl gut bewältigen, sagte Reinhard Jung vom Gemeindekirchenrat Lennewitz im Pfarrsprengel Rühstädt. Eine Verpflichtung zu größeren Zusammenschlüssen mit mindestens 300 Mitgliedern sei überflüssig.
Die Prignitzer Gemeinden Legde, Lennewitz und Quitzöbel an der Elbe hatten am Mittwochabend zur Vorstellung ihres Gemeindelebens, ihrer eigenen Pläne und der Kritik an Mindestgrößen für Gemeinden eingeladen. „Die Kirchenleitung sollte wissen, dass es uns ernst ist und wir uns nicht abspeisen lassen“, sagte Jung. Das kirchliche Leben in den drei Orten sei „mitnichten unwirtschaftlich oder gar unerfreulich“, sondern „äußerst robust und gemessen an der niedrigen Mitgliederzahl durchaus vital“. Die Gemeinde in Lennewitz habe zwar nur 17 Mitglieder. Damit gehöre jedoch die Mehrheit der 32 Menschen im Ort der Kirchengemeinde an. Sollte die Gemeindearbeit irgendwann nicht mehr eigenständig zu bewältigen sein, werde ein freiwilliger Zusammenschluss mit anderen angestrebt. „Kirche ist Gemeinschaft, Christen brauchen Kirche, ohne eine Kirchengemeinde kein christlicher Glaube“, sagte Jung, der in dem Ort Landwirtschaft betreibt, Geschäftsführer des Bauernbundes Brandenburg ist und sich auch für den Abschuss von Wölfen zum Herdenschutz einsetzt. In welcher Form diese Gemeinschaft organisiert sei, sei zwar wichtig, aber keine Glaubensfrage.
Hintergrund: Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat rund 890.000 Mitglieder in mehr als 1.000 Gemeinden in Berlin, Brandenburg und der ostsächsischen Region Görlitz. Weit über die Hälfte der Kirchengemeinden (650) hat aktuell weniger als 300 Mitglieder. Davon betroffen sind insbesondere die Gemeinden in den ländlichen Regionen. Die Landeskirche will deshalb bei der Herbsttagung des Kirchenparlaments im November über Mindestgrößen für Kirchengemeinden beraten. Im Gespräch ist eine Mindestgröße von 300 Mitgliedern. Damit soll nach kirchlichen Angaben sichergestellt werden, dass die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können und handlungsfähig bleiben. Im Frühjahr wurde bereits ein Gemeindestrukturgesetz für größere Zusammenschlüsse beschlossen. Freiwillige Zusammenschlüsse sind zudem bereits auch ohne Neuregelungen möglich.
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