Medienunternehmen in Deutschland können ab Januar 2017 ihre juristischen Konflikte vor einem Schiedsgericht klären. Die neue Institution soll eine »interessante Alternative zu einem mitunter langwierigen Gang durch die Instanzen« bieten, so der sächsische Staatskanzleichef und Medienminister Fritz Jaeckel (CDU). Er stellte am Donnerstag in Leipzig die Aufgaben und mitwirkenden Richter des Medienschiedsgerichtes, das in der Messenstadt arbeiten wird, vor.
Jaeckel zufolge gebe es in der Branche einen großen Bedarf, auch abseits von Gerichtsverfahren über strittige Punkte zu verhandeln. Grund dafür sei, dass sich die gesamte Medienbranche durch das Internet »in einer Revolution des Umbruchs« befinde, sagte er. Bei neuen Entwicklungen gebe es häufiger juristischen Klärungsbedarf. Als Beispiele nannte Jaeckel, der das Projekt persönlich initiiert hatte, Fragen zu Urheberrechten oder Lizenzen. Angesichts von neuen Verknüpfungsmöglichkeiten von Wort, Bild und Ton sei es zum Beispiel nicht immer einfach zu klären, wer eigentlich die Rechte an bestimmten Inhalten habe. Am Medienschiedsgericht könnten beispielsweise Verhandlungen über Schadensersatzansprüche geführt werden.
Angedacht ist in erster Linie die Klärung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen, allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass auch einzelne Personen aus der Branche vor das Gericht treten. Der Mindeststreitwert wurde allerdings auf 100.000 Euro festgelegt. Staatskanzleichef Jaeckel geht davon aus, dass zum Jahresbeginn 2017 drei bis fünf Verfahren vor das Schiedsgericht gebracht werden. Die mündlichen Verhandlungen sind in der Regel aber nichtöffentlich. Nur, wenn es ausdrücklich von den Parteien gewünscht ist, soll es Publikum im Prozess geben.
Auf der Richterbank sollen je nach Verhandlung drei, fünf oder sieben Juristen Platz nehmen. Sie werden paritätisch von den streitenden Parteien bestimmt - mit Ausnahme des Vorsitzenden Richters, der wiederum von seinen Kollegen gewählt wird. Insgesamt 17 Richter und vier Richterinnen wurden bislang für die neue Institution gewonnen, erläuterte Jaeckel am Donnerstag. Unter ihnen sind namhafte Universitätsangehörige wie etwa der Leipziger Professor Christoph Degenhart sowie Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der anwaltlichen Praxis. Einige arbeiten bereits als Schiedsrichter, beispielsweise der Medienrechtler Thomas Hoeren aus Münster, der unter anderem in dieser Funktion für die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf tätig ist.
Für das Schiedsgericht wurde ein Trägerverein gegründet, dem derzeit zehn Mitglieder angehören. Neben dem Freistaat Sachsen zählen unter anderem das ZDF, der MDR, die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und die VG Media dazu. Der Verein steht ausdrücklich auch weiteren Akteuren offen. Finanziert wird die Arbeit des Medienschiedsgerichts im Wesentlichen über die Kostenbeiträge der streitenden Parteien. Die ehrenamtlich tätigen Richter erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Sebastian Knöfel, Geschäftsführer des Evangelischen Medienhauses Leipzig und der Evangelischen Verlagsanstalt, befürwortet das Leipziger Projekt: »Medienunternehmen werden mit einem Schiedsgericht Streitigkeiten in kürzerer Zeit klären können und damit Kraft und Zeit sparen. Das hilft beiden Seiten und ist eine gute Sache.«
Weitere informationen unter www.deutsches-medienschiedsgericht.de
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