Auch mehr als 30 Jahre nach dem Mauerfall stellen noch immer Monat für Monat rund 3.000 Menschen einen Antrag auf Einsicht in Stasi-Unterlagen. Das geht aus dem 15. und nunmehr letzten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen hervor, den Amtsinhaber Roland Jahn am Freitag an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) übergab. Demnach beschäftigen sich zunehmend die Angehörigen von Verstorbenen mit dem Leben ihrer Eltern und Großeltern im geteilten Deutschland. Ihr Anteil an allen 23.686 Erstanträgen auf Akteneinsicht im Jahr 2020 liege inzwischen bei 20 Prozent.
Zugenommen haben nach Jahns 120-seitigem Bericht insbesondere auch Anträge zur Rehabilitierung. In den Jahren 2019 und 2020 seien mehr als 7.000 entsprechende Ersuchen von Behörden eingegangen. Hintergrund ist ein Gesetzespaket des Bundestags zur Ergänzung der Rehabilitierungsgesetze im Jahre 2019. Der Bundestag hatte außerdem im November 2020 entschieden, dass die Stasi-Akten künftig in die Zuständigkeit des Bundesarchivs fallen. Zudem soll ein Beauftragter beim Bundestag die Interessen der SED-Opfer vertreten und in die Öffentlichkeit tragen. 31 Jahre nach der deutschen Vereinigung enden damit die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen und das damit verbundene Amt ihres Beauftragten. Die Akten bleiben aber dauerhaft im Bundesarchiv gesichert und unverändert für Betroffene und Forschung zugänglich. Sie verbleiben zudem trotz des veränderten rechtlichen Konstrukts am zentralen Standort Berlin sowie etlichen regionalen Standorten zur Einsicht.
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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