Pflicht zur Anmeldung von Gottesdiensten
Schwarzenberger CDU-Politiker fordert Ausnahmen für verfasste Kirchen – Beschlüsse aus der Videokonferenz mit der BundeskanzlerinCDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat die Länder aufgerufen, generelle Ausnahmen von der Anzeigepflicht für Gottesdienste der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche einzuführen. „Die verfassten Kirchen haben klare Regeln aufgestellt, sodass hier nicht die Gefahr besteht, dass die Hygiene vernachlässigt wird“, sagte Krauß in einer Presseinformation am Mittwoch. „Die schwarzen Schafe gab es nicht in den großen Kirchen, sondern vor allem bei sehr wenigen Gemeinden im Bereich der Freikirchen“, sagte Krauß. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten sich am Dienstagabend darauf geeinigt, dass Gottesdienste weiter möglich sind. Zusammenkünfte von mehr als zehn Teilnehmern sind laut dem Beschluss spätestens zwei Werktage zuvor dem Ordnungsamt anzuzeigen, „sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden“. Ein Mindestabstand von 1,5 m müsse gewahrt werden. Außerdem gelte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz. Gemeindegesang werde untersagt. Entscheidend ist nun, welche genauen Formulierungen die einzelnen Bundesländer in ihre Corona-Schutzverordnungen aufnehmen.
Zum Beschlusstext (Punkt 7): www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
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