
Das bundesweit einmalige Pilotprojekt »Reerdigung« zur Kompostierung von Gestorbenen steht vor einer ungewissen Zukunft. Pablo Metz von dem Berliner Unternehmen Circulum Vitae sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), von seinem Standort im schleswig-holsteinischen Mölln müsse sich das Projekt zurückziehen. Die örtliche Politik habe kein grünes Licht für den Bau eines notwendigen Gebäudes gegeben. Gleichzeitig betonte er, das Unternehmen wolle sein Angebot für die nachhaltige Bestattungsform zügig ausbauen. Es sei dazu mit dem Kirchenkreis Altholstein in »fortgeschrittenen Gesprächen«, wo ein Gebäude in Aussicht stehe. Bei einer »Reerdigung« liegt der Verstorbene 40 Tage lang in einem sargähnlichen Behälter, Kokon genannt. Körpereigene Mikroorganismen zersetzen seinen Körper zu Erde, die dann beigesetzt wird. Im Februar 2022 war das Pilotprojekt auf dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde in Mölln an den Start gegangen.
Das Berliner Unternehmen hatte die Friedhofskapelle bis März 2023 gemietet, um das Angebot zunächst mit einem Kokon zu testen. Sechs »Reerdigungen« hat es dort bislang gegeben. Pastorin Hilke Lage bekam bereits Anfragen aus der ganzen Republik. »Wir finden diese Form der Bestattung total nachhaltig und schöpfungsgemäß und hätten das Projekt gern weiter unterstützt«, sagte die Pastorin dem epd. Auf dem Alten Friedhof in Mölln wäre Platz für den Bau eines Gebäudes. Doch das Grundstück gehört der Stadt. Die Politik konnte sich bislang nicht dazu entschließen, den Bau zu genehmigen. Es wird noch diskutiert, ob sich der Standort nicht besser für den Bau einer Kita eignet. »Wir konnten keine Bewegung erkennen, die uns Hoffnung macht. Und zu einer Kita möchten wir auch nicht in Konkurrenz stehen«, sagte Metz.
Im Kirchenkreis Altholstein jedoch, stehe schon bald ein Gebäude zur Verfügung, das Platz für zehn Kokons biete. Zudem ist das Berliner Unternehmen mit fast allen anderen Bundesländern im Gespräch für weitere Pilotprojekte. Dass die »Reerdigung« gerade in Schleswig-Holstein erstmals in die Pilotphase ging, sei der Nordkirche und der Landesregierung zu verdanken, sagte Metz. »Das Land hat die 'Reerdigung' als Erdbestattung anerkannt, so musste das Bestattungsgesetz zunächst nicht geändert werden.« Den Mietvertrag für die Möllner Kapelle wird das Berliner Unternehmen voraussichtlich noch einmal bis Ende des Jahres verlängern. Spätestens 2024 wird es aber keine »Reerdigungen« in Mölln mehr geben.