Sachsen lockert Corona-Schutzmaßnahmen weiter
Schulen sollen nach den Sommerferien zum Normalbetrieb zurückkehren
Sachsen will in der Corona-Krise wieder mehr öffentliches Leben ermöglichen. Eine neue Verordnung regelt vom 6. Juni an weitere Lockerungen. Unter anderem seien Familienfeiern mit bis zu 50 Personen wieder zugelassen, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Dresden. Zudem müsse Angehörigen ein Besuch in Alten- und Pflegeheimen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden. Auch Busreisen sollen wieder möglich sein sowie Ferienfreizeiten und -camps für Kinder. Allerdings müssten sich Veranstalter dafür Hygienekonzepte genehmigen lassen.
Im öffentlichen Raum sind von Samstag an Treffen mit bis zu zehn Personen möglich. Bisher durften sich nur Angehörige aus zwei Hausständen begegnen. "Wir sprechen nicht mehr von Verboten, sondern wir wollen ermöglichen", sagte Köpping.
Die aktuellen Infektionszahlen seien ermutigend, weitere Beschränkungen aufzuheben. Es werde auf stärkere Eigenverantwortung gesetzt. Ein Mund-Nasen-Schutz in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr soll beibehalten werden. Die neue Verordnung gilt bis zum 30. Juni.
Köpping kündigte an, dass noch vor der Sommerpause über weitere mögliche Lockerungen nachgedacht werde. Ob in den heißen Monaten die Mundschutzpflicht in Bussen und Bahnen sowie in den Läden aufgehoben werden kann, hänge vom weiteren Infektionsgeschehen ab. Dazu könne sie derzeit noch keine Prognosen abgeben, sagte Köpping.
In den Kindertagesstätten und Schulen bleibt es laut Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) noch beim eingeschränkten Regelbetrieb. Allerdings dürften mit der neuen Corona-Verordnung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern stattfinden - unter Beibehaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Dies gelte ebenso für die Feiern zum Schulstart für Erstklässler.
Piwarz kündigte zudem an, dass nach den Sommerferien ein kompletter Normalbetrieb an den Schulen angestrebt werde, sofern das Infektionsgeschehen es erlaube. Wichtig sei weiterhin, dass die Gesundheitsämter in der Lage seien, bei auftretenden Corona-Fällen die Infektionsketten nachzuverfolgen.
Bereits vom 8. Juni an könnten Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten stattfinden, hieß es. Zudem sind laut Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) wieder Messen zugelassen, wenn ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
Große Publikumsmessen seien aber noch nicht möglich, sagte Dulig. Noch bis zum 31. August sind generell Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt.
Die neue Verordnung regelt zudem die Öffnung von Hallenbädern und Sauen, ausgenommen sind Dampfsaunen. Sportveranstaltungen mit Publikum sind nicht erlaubt. Laut Köpping will Sachsen Corona-Testungen ausweiten, darunter in den Alten- und Pflegeheimen.
Ein Konzept dazu soll voraussichtlich am Montag beschlossen werden. In Sachsen wurden laut Köpping bis Mittwochmittag 5.306 Personen positiv auf das Coronavirus getestet, zwei mehr als am Vortag. 211 Menschen sind im Freistaat nach einer Coronavirus-Infektion gestorben.