Sachsen regelt die Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern. Laut einer Gesetzesvorlage müssen Windräder künftig mindestens 1.000 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung haben. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag eine Änderung der Sächsischen Bauordnung, die unter anderem die Abstände regelt. Der Gesetzesentwurf wird nun dem sächsischen Landtag zur Beschlussfassung übermittelt. Der Mindestabstand war 2019 im Koalitionsvertrag der schwarz-grün-roten Landesregierung festgeschrieben worden. Die Abstandsregel soll aber erst ab fünf Wohneinheiten, etwa bei Mehrfamilienhäusern, gelten, sagte Sachsens Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt (CDU). Zudem gebe es eine Öffnungsklausel: Der Mindestabstand von 1.000 Metern könne unterschritten werden, wenn ein Beschluss der örtlichen Behörden vorliege, sagte der Minister. Die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde sei erforderlich. „Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher“, sagte Schmidt: „Zum anderen stärken wir aber die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort und damit die Akzeptanz.“ Auch außerhalb von Kommunen sollen dem Minister zufolge Windkraftanlagen entstehen. Denkbar sei dafür zum Beispiel die Nutzung von Bergbaufolgelandschaften, die derzeit in der Sanierung sind.
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