Im Streit um angemessene Vergütungen hat einem Zeitungsbericht zufolge ein sächsischer Intensivpflegedienst jetzt für seine Mitarbeiter Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Wie die in Dresden erscheinende »Sächsische Zeitung« (Donnerstag) berichtet, handelt es sich dabei um das Zentrum der Gesundheitsdienste Dresden GmbH. Dessen Geschäftsführer Sebastian Stegmaier streite seit sechs Jahren mit Krankenkassen wie der AOK plus und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über höhere Stundensätze für die Betreuungskräfte in der Intensivpflege.
Die Verhandlungen seien gescheitert, eine Schiedsperson hätte schlichten sollen. Jedoch seien weder die Kassen noch das sächsische Sozialministerium als Aufsichtsbehörde in der Lage gewesen, eine neutrale und bezahlbare Schiedsperson zu benennen. »Das Verfahren zur Bestimmung einer Schiedsperson öffnet der Willkür Tür und Tor«, zitiert die Zeitung Stegmaier. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe die Beschwerde zwar noch nicht angenommen, aber auch nicht gleich vom Tisch gewischt, heißt es im Bericht.
Die Beschwerde richtet sich den Angaben zufolge gegen diverse abschlägige Urteile und Beschlüsse von Sozialgerichten und dem Bundesversicherungsamt. »Diesen Entscheidungen sind wir ausgeliefert«, sagte Stegmaier der Zeitung. Damit laufe der »Kampf um eine angemessene Vergütung praktisch ins Leere«.
Stegmaier, der rund 140 Mitarbeiter beschäftigt, fühle sich deshalb in der grundgesetzlich verankerten freien Berufswahl verletzt, hieß es. Zudem empfinde er die Macht der Krankenkassen und ihrer Aufsichtsbehörden als »öffentliche Gewalt, gegen die man sich auch auf dem Rechtsweg nicht wehren kann«. Das sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Der Vorsitzende des ersten Senats und Vizepräsident des Karlsruher Gerichts, Ferdinand Kirchhof, forderte der Zeitung zufolge unter anderem den Bundestag und den Bundesrat zur Stellungnahme auf. Weitere Adressaten des Richters seien diverse Bundesministerien und das Bundesversicherungsamt. Alle sollen bis Ende August dieses Jahres antworten.
Als »sachkundige Dritte« sollen sich zudem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen äußern, der deutsche Pflegerat, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie verschiedene Verbände der Pflegebranche, heißt es weiter. Stegmaier sagte der Zeitung, er sei »sehr froh und stolz darauf«, die erste Hürde in Karlsruhe genommen zu haben.
Stegmaier beschäftigt nach eigenen Angaben rund 80 Mitarbeiter. Das Unternehmen Pro Spiro ist auf häusliche Beatmungs- und Intensivpflege spezialisiert. Er fühle sich in der grundgesetzlich verankerten freien Berufswahl verletzt, erklärte der Geschäftsführer.
Internet: www.pro-spiro.de