Beschäftigte in herausgehobenen Stellen des öffentlichen Dienstes sollen über dieses Jahr hinaus auf eine Stasi-Mitarbeit in der DDR überprüft werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Verlängerung der Überprüfungen bis 2030. Die jetzige Regelung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Für die Verlängerung stimmten alle Fraktionen bis auf die Linke, sie stimmte dagegen.
Nach wie vor würden in wesentlichem Umfang Überprüfungsanfragen gestellt und führten zu Mitteilungen über eine Tätigkeit für die Stasi, heißt es im Gesetzentwurf der Koalition. Es wird dabei überprüft, ob Beschäftigte offizielle Mitarbeiter oder inoffizielle Zuträger für das »Ministerium für Staatssicherheit« der DDR waren. Vor dem Hintergrund, dass bis heute zahlreiche Menschen an den Folgen von Repressionen der Stasi litten, gebe es ein Bedürfnis für eine dauerhafte Überprüfungsmöglichkeit, heißt es im Entwurf.
Der Bundestag debattierte zudem über die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde. Mit einer verabschiedeten Entschließung stellte sich der Gesetzgeber hinter das Konzept, das der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, und der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, im Frühjahr vorgelegt hatten. Es sieht eine Überführung der Stasi-Akten-Bestände ins Bundesarchiv vor, wo eine eigene Abteilung dafür aufgebaut werden soll.
Mit der Entschließung des Bundestags ist das Konzept nun beschlossen. Details des Umbaus müssen noch durch eine Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und des Bundesarchivgesetzes festgelegt werden.
Im diabolischen Zugriff der Stasi
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