Ab heute gilt eine neue Corona-Verordnung bis zum 6. Februar 2022. Das Landeskirchenamt informiert deshalb die Kirchgemeinden, welche Regelungen gelten: Der Orientierungsplan zeigt anstelle der bisherigen Vorwarn- und Überlastungsstufe (die in der neuen Verordnung nicht mehr vorkommen) nun die Schwellenwerte der Verordnung, unterhalb der Lockerungen und viele kirchliche Angebote wieder möglich sind, heißt es im Schreiben, das an die Gemeinden ging.
Gottesdienste
Für Gottesdienste gilt weiterhin (auch bei Unterschreitung der Schwellenwerte) die Berücksichtigung der Mindestabstände, das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken, die Kontakterfassung sowie die Kontrolle der 3G-Regelung. Im Falle der Unterschreitung der Schwellenwerte gibt es jedoch wieder mehr Möglichkeiten für die kirchenmusikalische Ausgestaltung.
Gremiensitzungen
Gremiensitzungen sind unterhalb der Schwellenwerte wieder in Präsenz möglich unter der Voraussetzung einer Testpflicht für alle Teilnehmenden.
Seelsorge
In der aktuellen Corona-Notfall-Verordnung wird erneut ein Nachweis von Impfung, negativem Test, Genesung vom Seelsorgesuchenden gefordert, dem die Landeskirche nachdrücklich widersprochen hat. Wir gehen davon aus, dass unabhängig vom Impf- Genesenen- und Teststatus weiterhin alle Seelsorgesuchenden Hilfe erhalten. Die Seelsorger selbst sind natürlich dazu angehalten, alle notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu treffen.
Weitere infos dazu: https://www.evlks.de/aktuelles/alle-nachrichten/nachricht/seelsorge-muss...
Aufbruch zu neuer Mission
Lüder Laskowski war Pfarrer für Kirche in neuen Stadtquartieren und wechselt nun nach Dresden Mehr lesen Sie im Digital-AboVERÖFFENTLICHT AM 14.01.2022 Artikel drucken
- Mitarbeiter/innen (m/w/d) Ökumenische Sozialstation Leipzig
- Ökumenische Sozialstation Leipzig e. V.
- , – Chemnitz
- 24 h - Ein Tag für Gott
- Jugendkirche
- , – Weißenberg
- Musical
- Kirche Gröditz
- , – Mittweida
- Orgelkonzert
- Stadtkirche Unser Lieben Frauen