Homosexuelle Partnerschaften in Pfarrhäusern im Einzelfall möglich

22. Januar 2012 von DER SONNTAG  
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Sächsische Kirchenleitung diskutiert intensiv ihre Haltung zu homosexuellen Partnerschaften und ändert ihre bisherige Position

In ihrer Klausurtagung am 20. und 21. Januar 2012 hat die Kirchenleitung der sächsischen Landeskirche die Pfarrhäuser in Einzelfällen für homosexuelle Partnerschaften geöffnet. Dem mit sehr großer Mehrheit entschiedenen Kurswechsel war eine intensive Debatte vorangegangen.

Die Kirchenleitung bekräftigt die bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Frau und Mann, teilte das Landeskirchenamt mit. Um der Einheit der Landeskirche willen sollen die bisher geltenden Feststellungen der Kirchenleitung vom 29. August 2001 fortgeschrieben werden.

Mit dem neuen Beschluss jedoch behält sich die Landeskirche vor, in Einzelfällen gleichgeschlechtlichen Paaren das gemeinsame Leben im Pfarrhaus zu gestatten. Dies setzt die einmütige Zustimmung des zuständigen Kirchenvorstandes zwingend voraus und ist nur bei eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich, so die Kirchenleitung.

Landesbischof Jochen Bohl wies in seiner Erklärung auf die stark gegensätzlichen Auffassungen in der sächsischen Landeskirche hin, welche nur durch ein gegenseitiges Respektieren und Achten der jeweils anderen Auffassung überwunden werden können. »Ich hoffe, dass die Christinnen und Christen in den Kirchgemeinden unserer Landeskirche diese Entscheidung der Kirchenleitung mittragen werden. Ich bin sicher, dass homosexuell geprägte Menschen, mit denen wir in der Gemeinschaft der Kirche verbunden sind, als Schwestern und Brüder im Glauben akzeptiert werden«, so Bohl.

Eine wichtige Grundlage der Beratung bildete der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe »Homosexualität in biblischem Verständnis«. Die Kirchenleitung würdigt den gefundenen Konsens der AG in wichtigen Aspekten. So schließt sie sich ausdrücklich der Einsicht an, dass der status confessionis nicht gegeben ist.

Gewissen gegen Gewissen

21. Januar 2012 von DER SONNTAG  
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Dürfen sie oder dürfen sie nicht ins Pfarrhaus, der Pfarrer oder die Pfarrerin, die ihresgleichen lieben? Die Kirchenleitung hat am 21. Januar eine Entscheidung von einiger Tragweite zu fällen.

Es geht um das neue Pfarrer­dienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dessen Paragraf 39. Wer den 2010 verabschiedeten Gesetzestext liest, wird zunächst nichts Spektakuläres entdecken. Um die Lebensführung der Pfarrerinnen und Pfarrer »im familiären Zusammenleben und in ihrer Ehe« geht es da.

Diese Erweiterung über die Ehe hinaus bezieht sich auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und ist der Anlass für Unterschriftensammlungen in Sachsen: dafür und dagegen. Warum die EKD diesen Passus ins Gesetz eingefügt hat, wird aus der Begründung deutlich: Er ermögliche es den Gliedkirchen, ihr eigenes Profil im Umgang mit unterschiedlichen Lebensgemeinschaften beizubehalten und weiter zu entwickeln.

Darüber will die Kirchenleitung beraten: Braucht die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens eine neue Regelung oder will sie an der bisherigen festhalten, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus nicht erlaubt sind? Gegner einer Neuregelung sprechen von Kirchenspaltung. Ernstzunehmende Christen sehen sich in Gewissensnöten. Andere ernstzunehmende Christen wiederum sehen die Gewissensnöte betroffener Pfarrerinnen und Pfarrer.

Doch warum soll es einer Gemeinde zugemutet werden, die es partout nicht will? Und warum einer Gemeinde verwehrt werden, wenn sie darin kein Problem sieht?
Es wird keine leichte Entscheidung, die die Kirchenleitung zu treffen hat. Im Gebet können wir sie unterstützen, dass es eine weise Entscheidung wird.

Christine Reuther

Verschlossene Herzen

20. Januar 2012 von DER SONNTAG  
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Er wollte ein guter Ehemann sein und ein guter Christ. Er litt, weil sein Herz für Männer schlägt. Ein Leiden ist Homosexualität nicht – aber ihre Verdrängung ist es.

Er schenkte ihr immer weiße Rosen. Nie rote. »Weil Du so rein bist«, sagte er dann zu ihr. Nie sagte er: Ich liebe dich. Sie bat ihn: »Schauspielere doch mal und sag es wenigstens ein einziges Mal.« Er konnte es nicht. Sie war seine Frau.

Sein Vater, Pfarrer auf dem sächsischen Land, hatte ihm beschieden: »Homo­sexualität kommt in Gottes Schöpfungsordnung nicht vor.« Martin Paul (alle Namen geändert) nahm es als Gesetz. Legte einen eisernen Ring um sein Herz. Es fühlte anders, als es durfte. Als es sollte. Schwul zu sein, das war für ihn schweinisch, das war gegen Gott. Als er 30 wurde, hatte er noch nie einen Menschen geküsst. Und dann kam sie. Sagte: »Martin, du bist schön.«

So etwas hatte er nie zuvor gehört. Martin und Katrin heirateten, bekamen drei Kinder. Eine christliche Ehe. 16 Jahre lang.

»Ich habe immer versucht, meiner Frau ein passender Ehemann zu sein, ich wollte sie auf Händen tragen und in den Himmel führen«, erinnert sich Martin Paul. Aber es wurde und wurde keine Liebe daraus. »Er hat es versucht«, sagt Katrin Paul. »Aber wir sind eigentlich mehr wie Geschwister.«

Doch es ging. Er sagte ihr: »Ich finde Männer so schön.« Sie antwortete: »Ich finde Männer auch so schön.« Vor allem aber waren sie einander treu, das trug. Der eiserne Ring jedoch zog sich immer fester um Martin Pauls Herz.

Sein Leben wurde zu einem Hindernislauf. So viele Ansprüche, denen er genügen musste. So viele Fallen, so viele Verstecke. Er entwickelte Pläne, an deren Ende eine Beerdigung gestanden hätte – wenigstens das sollte ehrenvoll sein. Paul stürzte sich in die Arbeit, um zu entkommen. Er verausgabte sich. Bis zum Zusammenbruch.

Thorsten Kohlmann ist ein Mann mit kräftigem Händedruck. Ein Handwerker mit Sinn fürs Praktische. Nie hätte er gedacht, dass es ihn trifft. Ihn, der behütet in einer evangelischen Handwerkerfamilie aufgewachsen war. Evangelischer Kindergarten, Junge Gemeinde, Kirchvorsteher. Von Schwulen hatte er in seiner Jugend gehört – um keinen Preis wollte er dazugehören.

Kohlmann fand eine Frau, eine sehr gute und liebe Frau, sagt er. Bekam eine Tochter mit ihr. »Es war keine schlechte Ehe«, sagt er. Die Anziehungskraft, die später zwischen ihnen fehlte, glichen sie aus mit Wanderungen, Gipfelbesteigungen, Opern- und Gottesdienstbesuchen. Doch da waren seine Gefühle für Männer, nicht für Frauen. Kohlmann fraß es in sich hinein.

Er betete oft. »Ich bin doch auch gottgewollt«, sagte er sich. »Es kann nicht gottgewollt sein, dass man sich ein Leben lang versteckt. Ich habe um einen Ausweg gebetet – und der kam eines Tages.« Ganz unerwartet. Kohlmanns Frau eröffnete ihm, dass da ein anderer Mann ist. Und Kohlmann? »Ich freue mich sehr für dich«, sagte er ihr. »Ich drücke dir die Daumen, dass du einen erwischst, der dich sehr liebt.« Noch immer kommen ihm die Tränen bei der Erinnerung an diesen Moment.

Thorsten Kohlmann und Martin Paul sind nun geschieden. Sie haben neue Partner – ihre Frauen auch. Alles Männer. Ihre Frauen sind ihre Freunde geblieben. In dem Café, in dem Martin Paul früher mit seiner Frau die Hochzeitstage feierte, sitzen sie sich gegenüber. In Würde haben sie sich getrennt, aber auch in Schmerzen.

»Dass ich dir das zufügen musste, hat mir sehr weh getan«, sagt Martin und sieht lange stumm seine frühere Frau an. »Du bist nicht mein Besitz«, erwidert sie. »Man kann den anderen nicht zwingen, anders zu sein, als er ist.«

Sie schüttelt den Kopf, als schüttele sie ihre Lebensträume ab. Sie denkt an ihre Kinder, ihre Verletzungen – aber auch daran, wie entspannt und glücklich ihr früherer Mann nun sein kann. »Ich mache Dir keinen Vorwurf«, antwortet sie ihm. »Gott schreibt auch auf krummen Linien gerade.«

Andreas Roth

Zu klein für Jesu Brot?

3. November 2011 von DER SONNTAG  
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Zu klein für Jesu Brot?

In dem einen Ort dürfen Kinder zum Abendmahl kommen, in dem anderen nicht. Die Landeskirche sucht eine einheitliche Regel – und fragt ihre Gemeinden.

 
Das ist neu: Die Landeskirche befragt ihre Gemeinden zu einem theologischen Streitpunkt. Dürfen Kinder am Abendmahl teilnehmen oder nicht? Bisher gab die sächsische Landeskirche darauf ein entschlossenes »Ja und Nein« zur Antwort. Von den 780 Kirchgemeinden in Sachsen geben 176 an, auch Jungen und Mädchen zu Brot und Traubensaft einzuladen, oder haben dies zumindest in den vergangenen Jahren getan. Seit 1983 erlaubt dies ein Kirchengesetz für Kinder ab »etwa acht Jahre«.

Die Mehrheit der Gemeinden aber folgt dem nicht. »Wir haben in dieser Frage einen Flickenteppich in der Landeskirche«, stellt Ulf Liedke fest, Professor an der Evangelischen Hochschule Dresden und Vorsitzender des Theologischen Ausschusses der Landessynode. »Das wird als größte geistliche Not wahrgenommen.« Denn Kinder, die in ihrer Gemeinde am Abendmahl teilnehmen dürfen, können dies nach einem Umzug an einen anderen Ort oder nach einer Fusion ihrer Kirchgemeinde plötzlich nicht mehr. Beides ist häufig heutzutage – und für Familien nicht zu verstehen.

Angestoßen durch Eingaben von der Basis erarbeitete der theologische Ausschuss der Landessynode zusammen mit dem Bildungs- und Erziehungsausschuss ein Diskussionspapier, das von der Synode im Herbst vergangenen Jahres beschlossen wurde. »Wir wollen eine einheitliche Regelung für ganze Landeskirche finden«, so Ulf Liedke. »Doch bei einem so zentralen Thema soll nicht einfach die Synode eine Entscheidung treffen, sondern die Kirchgemeinden sollen beteiligt sein.«

Es geht um nichts geringeres als um die Frage, ob Kinder an dem Mahl teilnehmen dürfen, in dem Jesus den Menschen besonders nah zu sein versprochen hat. In den ersten Jahrhunderten der Christenheit durften alle Getauften am Abendmahl teilnehmen – natürlich auch Kinder. Seit gut 40 Jahren entdeckt die evangelische Theologie diese alten Wurzeln neu.

Doch in Kirchgemeinden gibt es Skepsis: Verstehen Kinder überhaupt den Sinn des Abendmahls, wird dadurch nicht die Konfirmation entwertet – oder gar die Würde des Sakraments?

Das Diskussionspapier der Landessynode hält dagegen, dass auch beim Abendmahl »die Kinder als getaufte Glieder der Gemeinde ernst genommen werden« müssten. Es gebe »keine letzten theologischen Gründe, die Zulassung zum Abendmahl an die Konfirmation zu binden«.

Die Kinder sollten aber zuvor den Sinn des Sakraments erfassen. Deshalb empfiehlt das Papier eine gemeindepädagogische Einführung am Beginn der Schulzeit als Altersgrenze. Viele Kinder und Eltern würde das freuen. Das zeigt eine Umfrage des Landeskirchenamts unter Gemeinden, die das Abendmahl mit Kindern praktizieren. Zwischen ihrem sechsten und achten Lebensjahr äußern dort die meisten Kinder und ihre Eltern den Wunsch nach Brot und Traubensaft, zeigt eine Auswertung der Umfrage durch Friederike Hahn, Absolventin der Evangelischen Hochschule Moritzburg.

»Von der Entwicklungspsychologie her haben Kinder in diesem Alter die größte Offenheit für die Dinge, die sich nicht nur über den Kopf wahrnehmen lassen – viel mehr als Jugendliche«, sagt Michael Seimer, der Vorsitzende des Bildungsausschusses der Synode.

Dieser Tage schickt die Landeskirche eine Handreichung mit umfangreichen Informationen über das Abendmahl mit Kindern an ihre Kirchgemeinden. »Wir erbitten, dass darüber in den Kirchenvorständen, Kirchenbezirkssynoden und Pfarrkonventen diskutiert wird und diese uns bis August 2012 möglichst differenzierte Rückmeldungen geben«, sagt der Ausschussvorsitzende Ulf Liedke. Im Herbst nächsten Jahres wird die Synode darüber beraten.

Vielleicht ein Modell auch für andere strittige Fragen in der Kirche.

Andreas Roth

Wie wollen wir Kirche sein?

9. April 2011 von DER SONNTAG  
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Bisher klang es immer wie ein Trost: Bis 2013 gibt es keine weiteren Einsparungen in der Landeskirche. Doch nun rückt besagtes Jahr in greifbare Nähe und aus Nachdenken über die Zukunft muss Handeln wachsen. Die Landessynode hat deshalb schon vor einem Jahr gefordert, eine Arbeitsgruppe der Kirchenleitung mit Mitgliedern der Synode einzuberufen. Auf der Herbsttagung 2010 berichtete diese von ihrem vorläufigen Ergebnis: An der prozentualen Anbindung der Stellen von Kirchenmusikern und Gemeindepädagogen an die Pfarrstellen solle festgehalten werden.

Doch das Landeskirchenamt hat noch weiter gearbeitet. Anfang März legte es der Kirchenleitung Einsparvorschläge bei den Werken und Einrichtungen vor. Dabei geht es um rund drei Millionen Euro, die deren Arbeit in Zukunft weniger kosten darf. Neben vielen anderen personellen und strukturellen Veränderungen wurden vor allem die Frauen- und die Männerarbeit ins Visier genommen. Ihre Zusammenlegung und die Einsparung der Stellen für Landespfarrerin und Landespfarrer haben in den letzten Wochen viele Diskussionen ausgelöst.

Dass beide Werke bisher blauäugig zu Werke gegangen seien, kann man dabei jedoch nicht sagen. Auch sie hatten immer zu bedenken: Wie können wir effizienter arbeiten? Dass bei der Männerarbeit zum Beispiel jeder Mitarbeiter neben einer Region auch noch zwei Arbeitsfelder betreut, war nur eine Lösung, um mit möglichst wenigen Menschen viel zu bewegen. Nach den jetzigen Planungen sind solche Überlegungen ad acta gelegt. An der Synode ist es nun, die Einsparüberlegungen auf ihrer Tagung am Wochenende zustimmend zur Kenntnis zu nehmen oder sich zu positionieren: Was wollen wir als kleiner werdende Kirche?

Christine Reuther

Das liebe Geld

1. Juli 2010 von Redaktion DER SONNTAG  
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Am 1. Juli 1990 wurde im Osten Deutschlands die D-Mark eingeführt. 20 Jahre danach ist der Finanzdruck für die sächsische Landeskirche groß.

Hoffnungen hat sie geweckt und Enttäuschungen hervorgebracht: die D-Mark, als sie am 1. Juli 1990 im Osten Deutschlands eingeführt wurde. Heute, zwanzig Jahre später, hat Reinhard Kersten, Finanzdezernent der sächsischen Landeskirche, da und dort den Ruf nach der D-Mark abermals vernommen. Diesmal als Ausweg aus den Euro-Turbulenzen. Doch das hält er für illusorisch.

Wirtschaft und Finanzsystem in Deutschland müssten mit den derzeit alles andere als komfortablen Bedingungen zurechtkommen, ebenso die sächsische Landeskirche. Diese habe die jüngste Finanzmarktkrise noch glimpflich überstanden, sagt Kersten. Ein Grund sei: »Als Kirche verfolgen wir eine viel konservativere und klassischere Anlagepolitik.« Und selbst beim schlimmstmöglichen Ereignis, dem Totalausfall aller Zinseinnahmen, würde das im 160-Millionen-Euro-Haushalt der Landeskirche mit lediglich zwei Prozent weniger Einnahmen zu Buche schlagen.

Wesentlich ärger freilich könnte sich die Wirtschaftskrise als Folge der Finanzkrise auswirken. »Und sie trifft uns zeitversetzt«, sagt Kersten. Die 2009 eingetretenen Verluste von Unternehmen würden erst 2011 und 2012 als Rückgang bei den Kirchensteuereinnahmen durchschlagen.

Bei alldem will die Landeskirche nun erst recht am verantwortlichen Umgang mit dem Geld festhalten. Im September soll ein »Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlagen in der evangelischen Kirche« als Empfehlung verabschiedet werden. Reinhard Kersten hat daran mit geschrieben. Ein Grundsatz darin: Beim Umgang mit dem Geld, das Menschen der Kirche anvertrauen, soll auf Sicherheit und Wirtschaftlichkeit geachtet werden. Ein weiterer: Bei Geldanlagen sollen Unternehmen vermieden werden, die Rüstungsgüter oder Pornografie produzieren sowie Kinder ausbeuten. Sogenannte Research-Agenturen sollen das überprüfen.

Verantwortlicher Umgang mit Geld bedeutet für Heinz Hartwig Böhmer, dass die Landeskirche es vor allem für ihren wichtigsten Auftrag – die Verkündigung des Evangeliums – ausgibt. Darauf achte der Finanzausschuss der Landessynode, dessen Vorsitzender Böhmer ist. Der Bevölkerungsschwund und der mit mehr Rentnern prozentual sinkende Anteil an Kirchensteuerzahlern bescherten der Landeskirche sinkende Einnahmen – ein Defizit von vier bis sechs Millionen in den kommenden vier Jahren. »Was wir an Geld einnehmen, gibt vor, wie die Struktur im Verkündigungsdienst aussehen wird«, sagt Böhmer.

Die Abhängigkeit der Kirchensteuer von Lohn- und Einkommenssteuer ist in den Augen von Kritikern längst in die Krise geraten. Einen Ausweg sieht Christoph Körner, Pfarrer im Ruhestand und zweiter Vorsitzender des Vereins Christen für gerechte Wirtschaftsordnung (CGW), in einer Kultur- und Sozialsteuer, wie sie etwa in Italien erhoben wird. Hinzu käme das schon jetzt in Sachsen übliche Kirchgeld als »Ortskirchensteuer«. Zugleich aber müssten sich die Gemeinden um Spenden bemühen.

All dies jedoch ändere noch nichts an einem grundlegenden Übel: dass man über Zins und Zinseszins aus bloßem Geld mehr Geld machen könne. »Grundlage einer Geldreform wäre die Erkenntnis, dass Geld nur als Tauschmittel und Wertmesser fungieren dürfte und von seiner Funktion als Schatzmittel, also Wertaufbewahrungsmittel befreit werden müsste«, sagt Christoph Körner. Solch große Veränderungen indes brauchten Zeit und ein anderes Bewusstsein.

Eine Alternative im Kleinen ist für ihn der »Zschopautaler«, eine Regionalwährung. Die verliert an Wert, wenn sie nicht in nützliche Dinge investiert wird. So seien in fast drei Jahren Spielgeräte für einen Kindergarten und drei Solardächer daraus finanziert worden. Doch erst zwei Kirchgemeinden beteiligten sich an der Regionalwährung, bedauert Körner. Dabei sieht er gerade in ihnen eine große Chance: »Die kleine christliche Gemeinde könnte eine Mikrokontrastgesellschaft zur großen kapitalistischen Gesellschaft sein und Vorbildcharakter haben.«

Tomas Gärtner