Frage; Warum gibt es dann noch christliche Diakonie?
Nun sagt, wie habt ihr’s mit den nicht-christlichen Mitarbeitern? Dies entwickelt sich zur Gretchenfrage in den Landeskirchen. Bayern hat sich im Juli geöffnet, die Nordkirche Ende September. Und nun will auch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg nicht-kirchliche Mitarbeiter in ihren Reihen zulassen. Als Grundlage für alle gilt die Loyalitäts-Richtlinie der EKD.
Die Sache ist längst überfällig. Der Druck – wie immer – kam von außen: in Gestalt des Fachkräftemangels. Hier und da klopfen bei diakonischen Einrichtungen bestens geeignete Bewerber an – schade nur, dass sie weder evangelisch, katholisch noch freikirchlich sind.
Zuwanderer aus anderen Ländern zur beruflichen Mitarbeit einzuladen, ist löblich, aber nur ein Aspekt. In Sachsen und im Osten Deutschlands, wo Kirchenmitglieder nicht mal ein Viertel der Bevölkerung bilden, sollten erst einmal die Areligiösen im Vordergrund stehen. Konfession: keine; und doch ehrlich bereit, soziale Fürsorge als Beruf auszuüben – wie gehen wir mit solchen Menschen um? Ist tätige Nächstenliebe als Profession auch ohne Taufschein möglich? Die Antwort darauf kann nur in der Praxis gegeben werden. Dazu sollten die Verantwortlichen zumindest das Zutrauen haben, dass das sehr gut funktionieren kann.
Dabei müssen Einrichtungen, wollen sie nicht zu beliebigen Dienstleistern werden, ihre christliche Identität bewahren – als im eigentlichen Wortsinne wertvolle Tradition. Dieser gegenüber loyal zu sein, ist die Mindestforderung. Es geht nicht ohne Verbindlichkeit. Dazu jedoch braucht es ein Profil, klar und praxistauglich formuliert – und Methoden, es Mitarbeitern, für die das unvertraut ist, als hilfreiches Lebenswissen zu vermitteln.
Auf welchem Planet lebt ihr denn? Mit der Wende und der Übernahmeschlacht im Wohlfahrtsbereich, bei der jeder versuchte, so viel wie möglich von diesem Kuchen ab zu bekommen, gibt es in der Diakonie Sachsen Mitarbeiter, die in keiner Kirche sind. Bei Einem übernommenen Kinderheim, war beispielsweise nur der Hausmeister in der Kirche. Es gibt also in den diakonischen Einrichtungen in Osten Deutschlands schon lange einen nicht unbeträchtlichen Anteil von Mitarbeitern, die keiner christlichen Kirche angehören. Die Frage ist viel eher, wie Diakonie und Kirche mit diesen Mitarbeitern umgehen. Bis heute erlaubt das Mitarbeitervertretungsgesetz in Sachsen nur christlichen Mitarbeitern eine Mitarbeit in der Mitarbeitervertretung. Das heißt, wir nehmen wohl in Kauf, das in unseren Einrichtungen nichtkirchliche Mitarbeiter unter dem Kronenkreuz für die Diakonie arbeiten, aber wir erlauben ihnen nicht, sich und ihre KollegInnen zu vertreten. Diesen Zustand zu ändern ist seit vielen Jahren, das Anliegen der Mitarbeitervertretungen. Die Entscheidung liegt bei der Synode der Landeskirche.
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