Bewerbungsfrist bei der Stiftung Orgelklang beginnt
Die Bewerbungsfrist für die Vergabe von Förderung für die Wiederherstellung historischer Orgeln 2020 und 2021 startetAb sofort können evangelische Gemeinden, die ihre Orgel instand setzen wollen, einen Antrag auf Förderung durch die Stiftung Orgelklang stellen. Die Bewerbungsfrist der Stiftung, die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegründet wurde, läuft bis zum 30. Juni 2019. Die Fördergelder können für zwei Jahre, also für 2020 und 2021, beantragt werden.
Im vergangenen Jahr hat die Stiftung Orgelklang die Sanierung von 14 Orgeln unterstützt und insgesamt mehr als 64.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden »Maßnahmen zur sachgerechten technischen und klanglichen Wiederherstellung von historischen Orgeln einschließlich ihrer Gehäuse«, heißt es in den Leitlinien zur Förderung. Der Neubau von Orgeln oder neue künstlerische Gestaltungen werden nicht unterstützt. Die Leitlinien und die Möglichkeit zur Antragstellung gibt es unter www.stiftung-orgelklang.de/antragsverfahren
Die Stiftung Orgelklang gehört zur Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa). Weitere Informationen finden sie auf www.stiftung-orgelklang.de.
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