Mit 29 Gegenstimmen hat die sächsische Landessynode ein Kirchengesetz beschlossen, das die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) künftig als Kirche definiert. Bisher war die EKD lediglich ein gemeinschaftlicher Zusammenschluss lutherischer, reformierter und unierter Gliedkirchen ohne eigene Kirchenqualität. Die Neuausrichtung der EKD als eigenständige Kirche erfolgte auf Beschluss der EKD-Synode 2015. Er bedurfte der Zustimmug der Gliedkirchen. Bischof Rentzing hatte dafür geworben und eine heftige Debatte über die Bewahrung luherischer Identität entfacht.
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