Eines ist der Alternative für Deutschland (AfD) mit den Aussagen zum Islam in ihrem Grundsatzprogramm auf jeden Fall gelungen: Ängste zu verstärken. Die Partei vermittelt die Botschaft: Ohne enge Einhegung des Islam stecken bald die meisten Frauen in Ganzkörperschleiern, schießen allerorten Minarette gen Himmel und übertönen die Rufe der Muezzins das vertraute Glockengeläut.
Was bedenklich stimmt, ist diese ängstlich-verbissene Abwehrhaltung. Die entscheidende Frage ist doch nicht, ob »der Islam« zu Deutschland »gehört« oder »nicht gehört«, sondern, ob die hier lebenden Muslime ihre Religion ungehindert ausüben dürfen, genau so wie Christen, Juden, Buddhisten oder Hindus.
Dieses Toleranzgebot als positives Wertesystem lässt sich am besten in Form einer großen Einladung verteidigen. Vor allem an die übergroße Mehrheit der geschätzten vier Millionen Muslime in Deutschland, die seit Jahren sehr gut mit dieser Praxis gefahren sind. Das aber garantiert ihnen nur eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. Folglich sind sie Verbündete, wenn es um deren Verteidigung geht. Zumal sie schon jetzt die wichtigsten Opfer radikaler Islamisten sind, das zeigen die fast täglich verübten Anschläge. Schon deshalb sollten Fundamentalisten und Extremisten, die Religion mit Gewalt verbreiten wollen, ohne falsche Scheu in die Schranken gewiesen werden – auch von Muslimen selber.
Der Verfassungsschutz muss frühzeitig Symptome erkennen, damit Täter dingfest gemacht werden können. Menschen dürfen aber nur belangt werden, wenn sie gegen Gesetze verstoßen – nicht weil sie Muslime sind. Gerade darum gehen die Sonder-Paragrafen der AfD gegen den Islam in die falsche Richtung.
Diskutieren Sie mit