Was, wenn die Bundesbürger zu einem Volk von Organspendern erklärt würden? Wenn ihre private Entscheidung nur gefragt wäre, falls sie ablehnen? Dass dieser Vorschlag zur Gesetzesänderung vielen zu weit geht, ist verständlich. Denn er greift sehr tief ein in die Auffassung jedes Einzelnen über menschliches Leben. Für uns Christen ganz besonders.
Wer an ein Leben nach dem Tod glaubt, muss mehr Fragen beantworten. Ist es egal, was mit dem Körper geschieht, weil es allein auf die Seele ankommt? Ist man überhaupt schon hinübergegangen in eine andere Welt, wenn einem als Spender Organe entnommen werden? Das Hirn jedenfalls ist tot. Aber die Organe funktionieren ja noch. Das Ende des Lebens ist heute kein Augenblick mehr. Medizintechnik kann ihn zu einem längeren Prozess machen. Vermag ich noch würdig Abschied zu nehmen von meinem toten Angehörigen, wenn er in der Hand von Transplantationsmedizinern ist? Nach direkten Anweisungen sucht man in der Bibel vergebens. Immerhin beruhigen uns die Theologen. Unter ihnen gilt als ausgemacht, dass die Auferstehung, eine Hoffnung, vom Zustand des Körpers unberührt bleibt. Wer glaubt, versteht den Körper jedenfalls als Geschenk Gottes. Einen Teil davon weiterzuschenken, wenn man damit Leben retten kann, wäre zumindest garantiert uneigennützig. Man könnte es auch als Akt der Nächstenliebe verstehen.
Abstrakte Grundsätze helfen nicht weiter. Aber vielleicht konkrete Fragen an sich selbst. Was tue ich, wenn ich Organspende ablehne, ein Arzt mir aber sagt, mein Partner oder Kind könnte dadurch vor dem Tod gerettet werden? Und wenn mir selbst nur mit einem Spenderorgan geholfen werden könnte, bleibe ich beim kategorischen Nein?
DER SONNTAG, Nr. 46 | 18.11.2018
Organspende
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