Schule erhebt Verfassungsbeschwerde
Warum sich die Christliche Schule in Dresden vom Freistaat Sachsen benachteiligt fühltSegnend breitet der große weiße Engel neben dem Eingang seine Arme aus. Doch die Harmonie, die er vermittelt, täuscht. Hinter den Türen der Christlichen Schule in Dresden-Zschachwitz muss immer wieder gerungen werden, damit es einigermaßen gerecht bei der Bezahlung zugeht. »Im vergangenen Schuljahr haben wir intensiv mit dem Betriebsrat um einen Haustarif verhandelt«, erzählt Petra Schütze. Die 49-jährige Kinderärztin ist Vorsitzende des Schulvereins.
2014 hätten ihre Lehrer 90 Prozent des Gehaltes bekommen, das bei den Kollegen im öffentlichen Dienst üblich ist. Doch dann kam dort eine Tarifsteigerung – und schon fielen die Gehälter hier im Vergleich dazu auf bis zu 85 Prozent zurück. Jetzt hätten sie sich auf 92 Prozent geeinigt. »Würden sie hundert Prozent verlangen, müssten wir das Schulgeld erhöhen«, sagt Petra Schütze. Das liegt jetzt bei monatlich 98 Euro pro Kind. Sozial schwachen Familien wird es erlassen. Der Schulverein muss diese rund 20 000 Euro jährlich über Spenden finanzieren.«
»Keine freie Schule ist ohne Erhebung von Schulgeld in der Lage, den Betrieb bei akzeptabler Vergütung der Lehrer aufrechtzuerhalten«, konstatiert Konrad Schneider, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Schulen in freier Trägerschaft (AGFS). Ohne Schulgeld müssten die Gehälter der Lehrer in Zschachwitz auf etwa 80 Prozent gesenkt werden, rechnet er vor. Doch das Gesetz über die freien Schulen verlange, dass die Lehrer dort gegenüber denen an öffentlichen Schulen nicht schlechter gestellt sein dürfen. Die Sächsische Verfassung billigt freien Schulen in Artikel 102 einen Ausgleichsanspruch zu, wenn sie auf Schulgeld verzichten. Doch eine Regelung dafür fehle in dem 2015 verabschiedeten neuen Schulgesetz, sagt Schneider. Die freien Schulen haben daher Verfassungsbeschwerde eingelegt. Vorgebracht haben sie zwei Schulen: die Christliche in Zschachwitz und eine nicht konfessionelle berufsbildende Schule in Großröhrsdorf. Die AGFS unterstützt das.
Dass die Zuschüsse an die freien Schulen wie in der Verfassung gefordert, »einen schul- und lernmittelgeldfreien wie auch dauerhaft genehmigungsfähigen Betrieb ermöglichen können, wird lediglich behauptet, nicht aber begründet« argumentiert der mit der Verfassungsbeschwerde beauftragte Chemnitzer Anwalt Martin Sträßer. Dieses gesetzgeberische Unterlassen einer Ausgleichsregelung aber sei verfassungswidrig.
An der Christlichen Schule in Dresden ist manches möglich, was an öffentlichen Schulen nicht ginge: Dass Schüler der Klassen 5 und 6 mit Empfehlung für Mittelschule und Gymnasium gemeinsam unterrichtet werden.
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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