Die Kirchenleitung hat den Weg zur Wahl des nächsten Landesbischofs bekannt gegeben. Diese soll am 29. 2. und 1. 3. 2020 stattfinden. Es soll jetzt nach dem Willen der Kirchenleitung hurtig gehen. Bis zur Bischofswahl verbleiben nurmehr vier Monate, Advent und Weihnachtszeit inbegriffen. Üblicherweise haben Bischofswahlen ein knappes Jahr Vorlauf. Doch die Wahlvorbereitungen laufen jetzt an, die Kandidatenfindung läuft bis Januar, die Bischofskandidaten haben dann noch einen knappen Monat, um sich der Kirche und Öffentlichkeit vorzustellen. All das, obwohl der Fall Rentzing bis in den November noch nicht abgeschlossen, geschweige denn aufgearbeitet ist. Das ist eine schlechte Idee, aber es geht wohl nicht anders.
Oberlandeskirchenrat Thilo Daniel hat auf der Pressekonferenz zum Bischofs-Rücktritt schon anklingen lassen, dass die Landeskirche auch um eine Klärung dessen nicht umhinkommt, was ihr das Bischofsamt als vielbeschworenes »Amt der Einheit« bedeutet. Ist es nicht, egal von wem, zu viel verlangt, eine gespaltene Landeskirche in einer Person zusammenzuführen? Es ist dies natürlich eine Frage der Besetzung des Amtes. Schon jetzt ist klar, dass es besser nicht von einer Person eingenommen werden sollte, die klar einer »Kirchenpartei« zuzurechnen ist. Aber die sächsische Landeskirche wird nicht vom Landesbischof allein geleitet, sondern auch kollegial und synodal. Die Kirchenleitung besteht in ihrer Mehrheit aus Synodalen. Die Landessynode beschließt die Kirchengesetze. Die Landeskirche könnte eine lange Vakanz im Amt des Landesbischofs dazu nutzen, die kollegiale und synodale Kirchenleitung in den Vordergrund zu stellen.
Zuerst erschienen in: »Die Eule – Magazin für Kirche, Politik und Kultur«
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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