Wahl zum Kirchenvorstand: Am ersten Advent wurden in Sachsen die neuen Kirchenvorsteher in ihr Amt eingeführt. Gewählt wurden sie meist nur von der Kerngemeinde, von rund zehn Prozent. Doch das könnte sich ändern.
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Amtseinführung: Wie in der Stadtkirche St. Marien in Pirna wurden in der gesamten Landeskirche am ersten Advent die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchvorsteher mit einem Gottesdienst in ihr Ehrenamt eingeführt. Foto: Steffen Giersch
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Quelle: EVLKS / Grafik: so
Stell Dir vor, es ist Wahl – und keiner geht hin. So ähnlich läuft es in vielen Kirchgemeinden Sachsens, wenn die Kirchenvorsteherinnen und Kirchvorsteher zu wählen sind. Eine Wahlbeteiligung von über zehn Prozent gilt schon als gut, über 20 Prozent sind kaum möglich, zumindest nicht mit dem bisherigen Wahlverfahren. Das spricht nämlich nur Gemeindeglieder an, die regelmäßig zum Gottesdienst gehen. Meist wird die Stimmabgabe mit dem Gottesdienstbesuch verbunden. Doch wo die Wahl beworben wird, wo auch andere Menschen darauf aufmerksam gemacht werden, da ist auch deutlich mehr Beteiligung möglich.
Volker Schietzold hat das zusammen mit weiteren Gemeindegliedern in seiner Kirchgemeinde Königstein-Papstdorf ausprobiert. Der 62-Jährige war Kandidat für den Kirchenvo