Die Pläne der Ampelkoalition für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen werden konkret. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Entwurf zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a vorgelegt. Dies solle ermöglichen, dass Ärzte auch auf ihren Internetseiten über Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis aufklären können, sagte Buschmann.
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privat/Laurence Chaperon
PRO:
Am Schutzkonzept für ungeborenes Leben ändert die geplante Reform nichts. Bei der Streichung des § 219a geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Der »§ 219a verbietet nicht nur die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche – die unter ganz eng definierten Voraussetzungen in Deutschland straffrei gestellt sind – sondern dieser Paragraph verbietet bereits die schlichte sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche«, heißt es in einer Stellungnahme der Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) vom 19. Februar 2018. Für betroffene Frauen bedeutet der Konflikt, ungewollt schwanger zu sein, oft eine seelische Notsituation. Für sie ist es grundlegend, dass sie sich sachlich informieren und beraten