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Schmähplastik muss nicht entfernt werden
Mahnmal am Südostflügel der Stadtkirche Wittenberg ©
Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=512820
Die als Wittenberger »Judensau« bekannte Schmähplastik darf weiter an der Stadtkirche der Lutherstadt bleiben. Der Bundesgerichtshof wies am 14. Juni die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG) ab. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte die Abnahme des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert verlangt, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht.
Das Relief aus dem Jahr 1290 zeigt in vier Metern Höhe eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen trinken, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Im Judentum gilt ein Schwein als unrein. Die »Judensau« gehört deshalb nach Ansicht des Klägers in ein Museum.
Der Kläger könne nicht die Entfernung ve