In der Corona-Krise zählen in Brandenburg offizielle Journalisten und Vertreter der Medien zur systemrelevanten Infrastruktur. Dies hat die Staatskanzlei in einem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bundeslandes klargestellt. Die Arbeit der Medien sei "für eine sachgerechte und regelmäßige Information der Öffentlichkeit" unerlässlich, heißt es in dem Schreiben, das am Montagabend in Potsdam verbreitet wurde: "Das gilt gerade heute."
Als offizielle Medienvertreter gelten demnach Inhaber des bundeseinheitlichen Presseausweises, der von verschiedenen Gewerkschaften und Verbänden ausgestellt wird. Auch Journalisten ohne Presseausweis, die aufgrund regelmäßiger Berichterstattung vor Ort den zuständigen Stellen lokal und regional bekannt sind, sowie technische Mitarbeiter der Medien zählen dazu.
Medien könnten nur produziert werden, wenn die im Hintergrund laufende Technik wie Kameras, Druckereien und Zeitungszustellung zur Verfügung stehe, betont Regierungssprecher Florian Engels in dem Schreiben. Die Einstufung als Teil der kritischen Infrastruktur solle auch im Zusammenhang mit der Notbetreuung von Kindern unter anderem in Kitas und Schulen berücksichtigt werden, heißt es weiter in dem Schreiben.
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