Sind das die Bundesländer, die sich besonders für die politische Berankerung der "Kinderrechte" starkmachen?
Hamburg und vier weitere Bundesländer machen sich dafür stark, das bisher geltende Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu kippen. Am Freitag wollen sie eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. Die Union steht diesem Vorhaben kritisch gegenüber. Insbesondere der Evangelische Arbeitskreis von CDU und CSU hält am Werbeverbot fest.
Am Dienstag stimmte der rot-rot-grüne Senat von Berlin dafür, sich im Bundesrat für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts einzusetzen. Ziel ist es, den Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, ersatzlos zu streichen. Den Angaben zufolge wollen sich neben Hamburg und Berlin auch die Länder Bremen, Thüringen und Brandenburg der Initiative anschließen.
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist der Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel. Sie war kürzlich zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen.
Die Ärztin will gegen ihre Verurteilung vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Sie hält den Paragrafen für verfassungswidrig. Eine nach ihrer Verurteilung angestoßene Online-Petition zur Abschaffung des Paragrafen 219a war bis Dienstag von mehr als 150 000 Befürwortern unterzeichnet worden.
Gegen die Reformpläne der fünf Bundesländer richtet sich jedoch Widerstand aus den Unionsparteien. Berlins CDU-Landesvorsitzende Monika Grütters warnte, Schwangerschaftsabbrüche dürften nicht zum Geschäftsmodell werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. »Die gesetzlichen Regelungen, ob und unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, fußen auf einem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Dieses stellt fest, dass das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbstständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung steht«, betonte Grütters.
Auch der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU/CSU sprach sich dafür aus, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch aufrechtzuerhalten. Der Bundesvorsitzende Thomas Rachel erklärte am Dienstag in Berlin, entsprechende Forderungen der Linkspartei, von SPD, Grünen und der FDP seien »ethisch hoch problematisch«. Das Werbeverbot gehöre zum Schutzkonzept für das ungeborene Leben. Ein Schwangerschaftsabbruch sei kein Eingriff wie jeder andere, erklärte Rachel.
Mit Abtreibung - Kindermord im Mutterleib - kann ein sogenannter "Arzt" viel Geld verdienen. Das Leid der Eltern, die in den seltensten Fällen richtig informiert wurden, spielt da keine Rolle, oder doch, auch der Psychologe kann an den Post AbortionsStörungen noch gut verdienen. Und das alles kostet ja niemanden etwas, wird ja von der Krankenkasse bezahlt...
Thomas Roch
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