100 Jahre Demokratie
Nationalversammlung: Die Weimarer Republik war die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland. Sie ordnete das Verhältnis von Kirche und Staat neu.
Zu einem prägenden Begriff sind auch die »Weimarer Verhältnisse« geworden. Er steht für politisches Chaos, dass es der jungen Pflanze Demokratie nicht gelungen war, Wurzeln zu schlagen. Wo steht die Bundesrepublik Deutschland 100 Jahre nach dem epochalen Umbruch? Vor allem: Ist der Staat des Grundgesetzes, der 1949 auf den Trümmern des Dritten Reiches entstand, gefestigter als die Weimarer Republik? Die Erfolge der AfD, ein erstarkender Rassismus und Antisemitismus in Deutschland haben zu einer Verunsicherung beigetragen – und zu dem unterschwelligen Gefühl, dass sich Geschichte vielleicht doch wiederholen könnte.
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage hängt vom Blickwinkel ab. Meines Erachtens schauen wir gegenwärtig zu sehr auf die Entwicklungen vor 100 Jahren, und dann vor allem auch mehr auf den Weg in den Untergang, als auf die bemerkenswerten Aufbrüche 1918/19: etwa die Etablierung einer demokratischen Verfassung und Wahlen, bei denen erstmals alle, auch Frauen, wählen durften. Zum epochal Neuen gehört auch, dass die am 14. August 1919 verkündete Weimarer Reichsverfassung das Verhältnis von Kirche und Staat neu ordnete. Art. 137 stellte ausdrücklich fest: »Es besteht keine Staatskirche.« Damit war das seit der Reformation bestehende landesherrliche Kirchenregiment beendet.
Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes erschien es zwingend, fünf Artikel der Weimarer Verfassung aufzunehmen: dass Religionsgesellschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts sind; die Freiheit der Selbstverwaltung; die Zusage der Glaubens- und der Gewissensfreiheit und das Recht zur ungestörten Religionsausübung unter Beteiligung der Religionsgesellschaften, auch im Heer, in Krankenhäusern, Gefängnissen und sonstigen öffentlichen Anstalten; die strikte Trennung von Religionszugehörigkeit und Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie Zulassung zu öffentlichen Ämtern; das Recht zum Einzug der Kirchensteuer; das Recht auf Eigentum; den Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage.
Dieser Rechtsrahmen hat sich bis heute bewährt und dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist grundsätzlich religionsfreundlich und nimmt nicht nur die christlichen Kirchen in den Blick. Staat und Kirchen sind getrennt, aber die Kooperation ist ausdrücklich erlaubt. Dabei gilt das Neutralitätsprinzip. Dieses verbietet dem Staat, sich mit einer Religion zu identifizieren. Aber es untersagt weder die Religionsförderung noch verbannt es alles Religiöse aus dem öffentlichen Raum. Hier geht das Religionsverfassungsrecht bzw. Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland einen eigenen Weg. Dieser ist in der EU seit dem Vertrag von Lissabon ausdrücklich anerkannt.
Demnach können die EU-Mitgliedsstaaten bei der Regelung ihres Staat-Religion-Verhältnisses unterschiedliche Wege gehen – und die EU muss diese prinzipiell beachten. Ein wesentliches Betätigungsfeld kirchlichen Engagements ist der sozial-karitative Bereich. Hier pflegt der Staat das Subsidiaritätsprinzip. Und seine Förderung zielt grundsätzlich darauf, dass Menschen die Wahlfreiheit haben, ob sie Dienstleistungen von Diakonie und Caritas oder vom Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariter-Bund in Anspruch nehmen wollen.
Zurück zur Weimarer Republik: Ihr Scheitern hat viele Gründe. Unter anderem fehlte es an Rückhalt in der Bevölkerung. Massenarbeitslosigkeit, Kriegsschäden und Reparationsforderungen aus dem Ersten Weltkrieg lasteten schwer. Europaweit erlangten damals antidemokratische Strömungen Aufwind – in Deutschland wuchs der Nationalsozialismus. Hinzu kommt: Die Eliten wendeten sich von der Weimarer Republik ab. Und leider gehörte der Protestantismus nicht zu den stabilisierenden Elementen.
Als fester Bestandteil der Zivilgesellschaft wissen die Kirchen heute hingegen, was auf dem Spiel steht.
Impressionen vom Elbe-Tauffest
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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