Die Diakonie Sachsen appelliert an Städte und Gemeinden, bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber die Lebenswirklichkeit der Menschen zu berücksichtigen. Die Bezahlkarte müsse praktikabel sein und dürfe den Betroffenen keine Zugänge zu sozialen Angeboten und Dienstleistungen wie Tafeln oder Sozialkaufhäusern versperren, mahnte der sächsische Diakonie-Chef Dietrich Bauer am Mittwoch in Radebeul.
Bauer sagte weiter, es dürfe zudem keine regionalen Einschränkungen geben, sondern die Bezahlkarte müsse überall dort zu benutzen sein, wo auch EC-Karten benutzt werden können: »Ebenso sollte Bargeldabhebung in Supermärkten möglich sein. Und auch der Anspruch auf das gesetzlich garantierte Basiskonto sollte dadurch nicht erschwert werden!«
Er warnte zugleich vor einem Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen. Hier drohten den Kommunen ansonsten wieder Mehrkosten. Die Bezahlkarte sollte als digitale Zahlungserleichterung zur Verwaltungsentlastung führen, sagte der Diakonie-Chef. Das könne auch lange Fahrten der Betroffenen für Barauszahlungen bei den Behörden gerade im ländlichen Bereich verhindern.
Flüchtlinge sollen künftig bundesweit eine Bezahlkarte erhalten, über die sie einen Teil ihrer staatlichen Asylbewerberleistungen beziehen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung soll primär dazu dienen, Einkäufe zu bezahlen. Über eine bundesgesetzliche Regelung für die Bezahlkarte wird in der Ampelkoalition derzeit gestritten. Die Thüringer Landkreise Eichsfeld und Greiz haben die Karten bereits eingeführt.
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