
Am Landgericht Potsdam beginnt heute der Prozess gegen eine Mitarbeiterin des evangelischen Oberlinhauses, die dort Ende April vier schwerstbehinderte Menschen getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft der 52-Jährigen Mord und weitere Straftaten vor und geht zugleich von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Die Frau wurde noch in der Tatnacht festgenommen und am Folgetag in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage bis zum 9. Dezember vorgesehen. Die Tatverdächtige, die bereits seit rund 30 Jahren bei dem Diakonie-Unternehmen beschäftigt war, soll zwei 31 und 42 Jahre alte Frauen und zwei 35 und 56 Jahre alte Männer durch Schnittverletzungen mit einem Messer getötet haben. Die Frau, die schwerverletzt überlebt hat, war zum Tatzeitpunkt 43 Jahre alt.
Am ersten Verhandlungstag sollten laut Gericht die Anklageschrift verlesen und drei Polizisten als Zeugen gehört werden. Für die Verhandlung vor der ersten Großen Strafkammer sind zehn Verhandlungstage bis zum 9. Dezember vorgesehen. Bislang sind 41 Zeugen und vier Sachverständige geladen.
Mord wird laut Strafgesetzbuch mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft und kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Im Fall erheblich verminderter Schuldfähigkeit kann das Strafmaß verringert werden, die Mindeststrafe liegt dann bei drei Jahren.
Das Oberlinhaus mit rund 150-jähriger Tradition gilt mit seinen rund 2.000 Beschäftigten als einer der größten Arbeitgeber in Potsdam. Namensgeber ist der Pfarrer und Sozialreformer Johann Friedrich Oberlin (1740–1826).
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