Drum prüfe, wer sich spendet...
Organspende: Ein neues Gesetz soll die Zahl der Organspenden erhöhen. Auch wird diskutiert, ob jeder, der nicht widersprochen hat, automatisch Organspender ist. Dabei bleibt das Hirntodkriterium weiter umstritten.Nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im September eine breite Debatte über die Organspende entfacht hatte, blieb der nun verabschiedete Gesetzentwurf zur »Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende« ohne größeres Echo. Es könnte daran liegen, dass sich die brisante Hauptforderung Spahns noch nicht in dem Gesetz wiederfindet. Anfang September hatte er gefordert, dass jeder hirntote Deutsche, der zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen habe, als Organspender in Frage kommen solle. Damit wolle er die Organspende zum Normalfall machen. Doch dieser Vorstoß ist zunächst einmal vertagt. Das nun erlassene Gesetz soll nur die äußeren Bedingungen für die Organspende verbessern. Künftig soll jede Intensivstation einen Transplantationsbeauftragten bekommen – und kleinere Krankenhäuser eine fachärztliche Rufbereitschaft zur Feststellung des Hirntodes.
Hintergrund dieser Neuregelungen ist der neue Tiefstand bei den Organspenden. Nicht einmal 800 Organspender hat es im letzten Jahr gegeben. Demgegenüber stand die Zahl von rund 10 000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten.
Dabei sind zentrale Fragen weiterhin strittig. Obwohl die sogenannte Widerspruchslösung, dass jeder Deutsche automatisch Spender ist, solange er nicht widersprochen hat, gewichtige Fürsprecher hat – von der Bundesärztekammer bis zur Bundeskanzlerin –, gibt es auch Kritik. So lehnt der evangelische Theologe und Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, die geplante Regelung ab. Denn er möchte weiter von »Organspende« reden anstatt von »Organabgabepflicht«. In der diskutierten Regelung sieht er die Gefahr, dass der menschliche Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit würde.
Dabei ist in dieser Argumentation der eigentliche Streitpunkt noch gar nicht benannt. Der besteht in der bleibenden Strittigkeit der Annahme, der für eine Organspende vorausgesetzte Hirntod eines Menschen sei mit seinem Tod gleichzusetzen. Umstritten bleibt, ob die Diagnose Hirntod, also das irreversible Erlöschen der Hirnfunktionen, als Todeszeitpunkt zu gelten hat. Tatsächlich wurde der Hirntod erst 1968 als Todesdefinition anerkannt. Seit dieser Zeit ist es medizinisch möglich, Organe zu verpflanzen. Bis dahin galten Menschen im irreversiblen Koma als sterbende, nicht als tote Menschen.
Die beiden großen Kirchen schlossen sich 1990 dem Hirntod-Konzept an. »Der Hirntod bedeutet ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen«, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD unter dem Titel »Gott ist ein Freund des Lebens«. Und weiter: »Die christlichen Kirchen sehen in der Organ- und Gewebespende eine Möglichkeit, über den Tod hinaus Nächstenliebe zu praktizieren.«
Der Osnabrücker Moraltheologe Manfred Balkenhol betont dagegen, dass auch der hirntote Mensch noch ein lebender sei. »Man darf den Menschen nicht einseitig zum Hirnwesen degradieren«, erklärt er. Mit der Definition des Hirntodes als Todeszeitpunkt mache sich der Mensch zum Herren über Leben und Tod, was von einem christlichen Standpunkt aus kritisiert werden müsse. Ebenso kritisiert der deutsche Kardiologe Paolo Bavastro das Hirntod-Konzept. Für ihn ist der Begriff des »hirntoten Menschen« eine »arglistige Täuschung«, da ein Mensch mit Hirnversagen zwar ein »schwerstkranker, sterbender Mensch« sei, aber eben »noch kein Toter«.
Ob Menschen mit Hirnversagen als Organspender anzusehen sind oder aber als Sterbende, denen ein »Recht auf beschütztes Sterben« zukommt, bleibt eine offene Frage.