Rede von Gysi am 9. Oktober ist symbolische Gewalt
Brief des Direktors der Evangelischen Akademie Meißen, Stephan Bickhardt, an den Kirchenvorstand der Peterskirche LeipzigSehr geehrte Frau Dr. Pietsch, lieber Pfarrkollege Dohrn, liebe Pfarrkollegin Dohrn, liebe Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher,
mich bedrängt und bedrückt die theologische Frage, die mit der Zustimmung zu einer Rede Gregor Gysis in der Peterskirche am 9. Oktober 2019 gestellt ist. Die Intention des Evangeliums hebt die Mühseligen und Beladenen, die Erniedrigten und Beleidigten, die Gefangenen und Gequälten, die Verletzten und Gedemütigten in Gottes Wirklichkeit hinein. Im nahgelegenen ehemaligen Untersuchungsgefängnis der politische Polizei »Staatssicherheit« waren die Glocken der Peterskirche von den zu Unrecht Inhaftierten zu hören – ein Zeichen von draußen und Trost aus anderer Wirklichkeit.
Unter denen, die protestieren gegen den Auftritt von Dr. Gysi am Symboldatum der Friedlichen Revolution sind Menschen, die sich verletzt fühlen, die verletzt sind. Mir begegnen Menschen, die wirklich erschüttert sind, dass ein solcher Auftritt möglich ist. Hier ist insbesondere ein Wort für die ehemaligen tausenden – die Zeitgeschichtsforschung spricht von 250 000 – politischen Gefangenen einzulegen. In seelsorgerlicher Wahrnehmung bleibt es für Menschen eine Zumutung und Qual etwas erneut aushalten zu müssen, dass sie an Verhör, psychischer Folter und Isolation erinnert.
Da Gregor Gysi SED-Vorsitzender war, ist er eben im Kontext der Parteigeschichte für diese Zustände mit verantwortlich gewesen. Da es Menschen gibt, die verletzt sind von der Ankündigung eines solchen möglichen Auftritts, sollte um des Evangeliums willen aus dieser Zumutung herausgetreten werden. Es gibt seelische Not, die zu verdrängen eine Einebnung der Gefühle bewirkt. Der französische Soziologe Pierre Bourdieu spricht für solche Zusammenhänge von symbolischer Gewalt, die auf den Menschen einwirkt. Die Not derer wahrzunehmen, die verletzt sind, ist eine Berufung für das lebendige Zeugnis des Glaubens.
Ich selbst bin durch drei Äußerungen von Gemeindegliedern in vergangenen Jahren beschämt worden. Sie waren politische Gefangene. Sie äußerten, sie erwarteten von mir, dass ich in Predigt und anderer Weise den Schutz der Opfer der SED-Diktatur fordere, den Mangel an öffentlicher Anerkennung ausspreche, die verwundeten Seelen aufrichte. Ich habe über diese Aspekte auch das Gespräch mit Pfarrer Dohrn gesucht und die Rechtsauffassung im Blick auf unsere besondere Rolle in seelsorgerlichen Fragen und deren Geltendmachung auch mir bewusst gemacht.
Was in dieser Diskussion geschieht, berührt dermaßen den Kern unseres Berufes und Christseins, dass die öffentliche Diskussion geradezu ablenken kann vom frei gesprochenen und am christlichen Gewissen gebundenen Entscheid. Und wenn in diesem Moment die Rede von der Feindesliebe einen Sinn machen soll, dann möglicherweise so: Gregor Gysi darf reden und die Freiheit in Gebrauch nehmen, aber wirklich vor Altar, Kanzel, Kreuz an diesem Tag und in dieser Stadt?
Es gibt doch Menschen, die im Blick darauf vom Gewissen her berührt sind und das zu achten ist Aufgabe! Die Friedliche Revolution beweist bis heute die Friedlichkeit, indem ihre Gegner anerkannt als Bürgerinnen und Bürger leben. Das wurde und wird manchem zur Last. Und hier liegt aus meiner Sicht theologisch die positive Bedeutung der öffentlichen Diskussion um einen Auftritt von Dr. Gysi. Denn unter den vielen Menschen, die sich äußern, sind auch die, die Opfer waren. Warum sollten erlittene Demütigungen womöglich vertieft werden?
Aus Anwendung und Diskussion über das Grundgesetz unseres Landes kenne und höre ich immer wieder das Kriterium der Güterabwägung zwischen den Grundrechten, zum Beispiel dem der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie dem der persönlichen Unversehrtheit und der damit einhergehenden Aufgaben des Staates. Gilt dies auch für das christliche Zeugnis, abzuwägen wie der Rechtsstaat es um der Freiheit und Unversehrtheit des Menschen willen tut? Ich denke nicht, denn es ist am letzten Grund der Bedeutung des Evangeliums die Barmherzigkeit, frei und mutig gelebt, die uns bedingungslos an die Seite derer stellt, die leiden. Und hier und im Blick auf den 9. Oktober 2019 leiden Menschen. Vielleicht ist meine weitere Überlegung etwas waghalsig. Könnte die Versammlung der Gemeinde gehört werden in dieser Frage, die heilige christliche Kirche in der Gemeinschaft der Heiligen? Die Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens gibt hier einen klaren Hinweis, dass dies im Blick auf schwierige Fragen sinnvoll ist (Artikel 26, 1 und 2).
Ich bitte Sie, liebe Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher, diese Worte hier nicht aufzufassen unter dem Gesichtspunkt, dass sie bedrängen sollen. Und ich bitte die Entscheidung, Dr. Gysi am 9. Oktober 2019 in der Peterskirche Leipzig sprechen zu lassen, zu überdenken und zu revidieren.
Mit herzlichen Grüßen, Stephan Bickhardt
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