Das Thema Abtreibung ist in diesen Tagen wieder in unseren Nachrichten präsent. In den USA demonstrieren Frauen für ihr Recht auf Abtreibung und gegen eine geplante Aufhebung des aktuellen Gesetzes, das Abbrüche bis zur 24. Woche erlaubt. Der Oberste Gerichtshof plant ein Verbot, damit würden Regelungen der US-Bundesstaaten gelten – viele konservative haben angekündigt, Abtreibung zu verbieten, auch bei Vergewaltigung oder Inzest. Dagegen demonstrieren viele Frauen in den USA.
In Deutschland wurde vor wenigen Tagen im Bundestag über die geplante Abschaffung des § 219a diskutiert – der Paragraf enthält das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Damit soll Ärztinnen und Ärzten bald erlaubt sein, Informationen zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel auf ihren Internetseiten. Kritiker – auch aus dem christlichen Umfeld – sehen den Lebensschutz »unterhöhlt«. Ein solcher Schritt sei unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens. Sie befürchten nicht nur Informationen zum Eingriff, sondern aktive Werbung mit Anzeigen und Plakaten. Die Anträge verschiedener Parteien gegen eine Aufhebung werden im Bundestag weiter diskutiert.
Fest steht: Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Heilbehandlung und sollte bei Abschaffung von 219a auch nicht so dargestellt werden dürfen. Aber Frauen, die ungewollt schwanger werden, befinden sich in einer Notlage. Sie brauchen einfühlsame Beratung und zugängliche sachliche Informationen. Nur so können sie einen solch schweren Schritt abwägen. Niemand sollte hier allein gelassen werden.
Am Ende müssen die Frauen selbst entscheiden können – auch in den USA. Im besten Fall für Mutter und Kind.
Abtreibungsrecht: Geteilte Meinungen über Liberalisierung
Aus der Ampel-Koalition kommt Widerstand gegen eine mögliche Neuregelung von frühen Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts, wie es eine Experten-Kommission empfiehlt. Zustimmung kommt hingegen von den Evangelischen Frauen. Mehr ...- Mitarbeiter/innen (m/w/d) Ökumenische Sozialstation Leipzig
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