Die wegen des umstrittenen Paragrafen 219a angeklagte Berliner Frauenärztin Bettina Gaber will auch nach einer möglichen Verurteilung weiter über Methoden von Abtreibungen informieren. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, wenn der strittige Satz von ihrer Praxis-Website genommen wird, sei "gar keine Option gewesen", sagte Gaber am Freitag der RBB-Welle Radio Eins.
"Wir haben jetzt einmal den Kampf gegen diesen unsäglichen Paragrafen begonnen und möchten ihn auch weiter fortführen." Es könne "nicht sein, dass sich Frauen umständlich über irgendwelche Listen, die immer noch nicht existieren, informieren müssen, wo welche Art von Schwangerschaftsabbrüchen angeboten wird", sagte die Gynäkologin vor Beginn einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Mit Gaber und ihrer Praxiskollegin müssen sich am Freitag erstmals nach der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a im Februar zwei Ärztinnen vor Gericht verantworten. Gegen die beiden Berliner Gynäkologinnen wird wegen des Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht verhandelt. Frauenrechtlerinnen hatten zum Prozessbeginn zu einer Protestkundgebung aufgerufen.
Ihnen sei klar gewesen, dass sie sich gesetzeswidrig verhalten, indem sie auf ihrer Praxisseite über Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen aufklären, sagte Gaber weiter. "Das war eine ganz bewusste Entscheidung von meiner Kollegin und mir, nachdem das Urteil gegen die Gießener Frauenärztin Kristina Hähnel ergangen ist und auch, als der Paragraf geändert wurde, dass wir das nicht runternehmen", sagte die Ärztin.
Sie halte dieses Gesetz immer noch "für ein absolutes Unding": "Warum sollte ich als Arzt nicht sachlich informieren dürfen, welche Methode ich anbiete?" Das Gerichtsverfahren sei die einzige Möglichkeit, etwas daran zu ändern, sagte Gaber weiter. Es gehe dabei auch um den Kampf für die Frauenrechte. "Mir ist das schon eine Ehre, daran mitwirken zu dürfen", sagte Gaber.
Die Strafanzeige gegen die beiden Ärztinnen war im vergangenen Jahr und damit vor der Neuregelung von 219a eingereicht worden. Den Angeklagten wird nach Angaben des Amtsgerichts von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, auf der frei zugänglichen Internetseite ihrer Berliner Gemeinschaftspraxis zwischen Februar und Juli 2018 in unzulässiger Weise für den Abbruch von Schwangerschaften geworben zu haben. Auf der Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis heißt es aktuell: "Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber."
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