Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) will in der zweiten Februarwoche einen Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorlegen. Aktuell liefen Gespräche mit allen betroffenen Akteuren, erklärte Köpping am Freitag in Dresden. In der nächsten Woche solle der Erlass mit Landräten, Oberbürgermeistern und Gesundheitsämtern abgestimmt werden, ebenso liefen Gespräche mit Verbänden und betroffenen Einrichtungen. „Wir wollen hier zu einem Einvernehmen kommen, damit wir den Schutz der Bevölkerung, gerade der vulnerablen Gruppen, sicherstellen können“, sagte die Gesundheitsministerin.
Der Bundestag hatte im Dezember 2021 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, unter die etwa auch Einrichtungen der Altenpflege sowie weitere Gesundheitseinrichtungen fallen. Ziel der Mitte März in Kraft tretenden Regelung ist, besonders vulnerable Personengruppen und Einrichtungen zu schützen. Die Bundesländer müssen die Umsetzung regeln. Die sächsische Diakonie sieht derweil die Versorgungssicherheit in der Pflege durch die neue Regelung gefährdet: „Die Rückmeldungen aus unseren Heimen zeigen, dass es viele Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz gibt“, sagte der Vorstandsvorsitzende Dietrich Bauer. Die Einrichtungen brauchten bezüglich der Ausführungsbestimmungen dringend Handlungssicherheit. Laut Köpping fallen in Sachsen etwa 300.000 Beschäftigte unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Freistaat gibt es unter anderem 1.058 stationäre Pflegeeinrichtungen und 78 Krankenhäuser.
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