
Das Landeskirchenamt Sachsens hat in der Frage der Segnung homosexueller Partnerschaften auf einen kritischen Vorstoß der Sächsischen Bekenntnis-Initiative reagiert. Diese hatte auf die Erlaubnis der gottesdienstlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in Sachsen durch die Kirchenleitung reagiert mit einer eigenen »Theologischen Handreichung«. Darin findet sich eine »Beschlussvorlage für Kirchenvorstände«, mit deren Hilfe Kirchgemeinden ein kirchliches Ortsgesetz verabschieden können, das die Durchführung von Segnungen homosexueller Paare kategorisch verbietet.
Diesen Vorstoß hat das Landeskirchenamt nun mit einem kirchenrechtlichen Votum gestoppt. »Aus unserer Sicht wären Ortsgesetze, die den Versuch unternähmen, die Gewissen der Pfarrer zu binden, nicht mir der Kirchgemeindeordnung vereinbar«, erklärte Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig gegenüber dem SONNTAG. Er wies darauf hin, dass dem einzelnen Pfarrer/der einzelnen Pfarrerin bei der Segnung homosexueller Paare die Letztverantwortung zukäme. Allerdings solle er oder sie zuvor die Beratung mit dem Kirchenvorstand suchen. Ein kirchliches Ortsgesetz in dieser Frage würde dieses Gespräch verhindern und die Gewissen der Pfarrerinnen und Pfarrer binden. »Eine Beschlussfassung auf Ortsebene würde Gräben eher vertiefen und nicht überwinden helfen«, so Schurig.
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