Sondersynode: Dritter Wahlgang erforderlich
Bei der Wahl des neuen Präsidenten des Landeskirchenamtes zeichnet sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen abNach Abschluss des zweiten Wahlganges bei der Sondersynode zur Wahl des neuen Präsidenten des Landeskirchenamtes zeichnet sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen ab. Wie Synodenpräsident Otto Guse verkündete, entfielen von den 75 abgegebenen gültigen Stimmen auf den Leipziger Juristen Friedrich Nollau 39, auf den Braunschweiger Oberlandeskirchenrat Hans-Peter Vollbach 33 und auf die sächsische Oberlandeskirchenrätin Jördis Bürger 3 Stimmen. Auch in diesem zweiten Wahlgang war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Da diese auf keinen der Kandidaten entfiel, ist nun ein dritter Wahlgang nötig. Dieser ist laut Kirchengesetz erst in drei Stunden möglich.
Die Wahl ist erforderlich geworden, da der bisherige Amtsinhaber Dr. Johannes Kimme im Sommer in den Ruhestand tritt. Die Amtszeit des gewählten Präsidenten des Ladneskirchenamtes beträgt 12 Jahre.
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