Stasi-Überprüfung und Entschädigung von SED-Opfern sollen weitergehen
30 Jahre nach dem Fall der Mauer sollten die Stasi-Überprüfungen und die Rehabilitierung von SED-Opfern auslaufen. Die Bundesregierung will nun beides verlängern. 2017 stellten immerhin noch mehr als 3.000 Menschen Anträge auf Wiedergutmachung.Die Koalition will die Stasi-Überprüfungen verlängern und Opfer des SED-Regimes in der früheren DDR auch über das Jahr 2020 hinaus weiter entschädigen. Das Bundeskabinett berät an diesem Mittwoch über entsprechende Gesetzentwürfe von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), wie beide Ressorts am Dienstag in Berlin bestätigten. »Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts und die Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung sind noch immer nicht abgeschlossen«, sagte Barley. Ihr Entwurf sieht auch vor, dass die Entschädigung für Heimkinder erweitert und erleichtert wird.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Stasi-Überprüfungen für bestimmte Personengruppen unter anderem im Öffentlichen Dienst und von Mandatsträgern bis 2030 zu verlängern. Die Prüfung, ob Menschen in herausgehobener Stellung für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR andere ausgespitzelt und verraten haben, würde andernfalls Ende dieses Jahres auslaufen.
Die Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD), sagte dem »RedaktionsNetzwerk Deutschland« (Dienstag), Menschen, die wie sie selbst jetzt 54 Jahre alt seien, könnten durchaus noch für den DDR-Geheimdienst gearbeitet haben und sich jetzt erstmals für den Öffentlichen Dienst bewerben. Deshalb müsse man sie auch überprüfen können. »Im Jahr 2030 wird es derartige Fälle kaum noch geben«, sagte Budde: »Dann müsste das Thema durch sein.«
Mit dem Ende der Jahre 2019 oder 2020 würden nach derzeitiger Rechtslage auch die sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze auslaufen, die eine Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der SED-Willkür gewährleisten. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Barley, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sieht vor, die Regelungen zu entfristen. Die Forderung kam vor allem aus den Bundesländern. In den ostdeutschen Ländern werden nach wie vor Anträge auf Rehabilitierung gestellt, darunter von Betroffenen, die nach heutigen Maßstäben rechtsstaatswidrig verurteilt wurden.
Unter den Anspruchsberechtigten sind auch Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Heime der DDR eingewiesen wurden. Dies war bei Jugendlichen möglich, die in den Augen des Regimes als schwer erziehbar galten, oder bei Kindern, deren Eltern als Dissidenten verfolgt wurden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Betroffenen ihre Ansprüche künftig leichter umsetzen können. »Dort wo es schwierig ist, die Gründe für eine Heimeinweisung darzulegen, werden die Gerichte künftig leichter feststellen können, dass diese als Kinder selbst politisch verfolgt wurden«, erklärte Barley. Für damalige Kinder, deren Eltern verfolgt wurden und die damit selbst keinen Anspruch auf Rehabilitierung haben, soll zudem ein neuer Anspruch auf Unterstützungsleistungen eingeführt werden. »Dieser Anspruch gilt auch für die Opfer der SED-Diktatur, die bereits in der Vergangenheit mit dem Versuch rehabilitiert zu werden, gescheitert sind«, sagte Barley.
Dem Gesetzentwurf zufolge stellten 2017 noch 1.913 SED-Opfer einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung, 136 auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 1.017 auf einen Ausgleich für berufliche Benachteiligung. Wie groß die Zahl künftig zusätzlich anspruchsberechtigter Betroffener ist, lässt sich nach Angaben des Gesetzentwurfs nur schätzen.
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