Keine Maskenpflicht mehr in der Kirche
Ab heute gelten wesentliche Erleichterungen bei Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen: auf Maske und Kontaktnachverfolgung kann unter Einhaltung der Abstände verzichtet werdenDie Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Nachverfolgung der Kontakte bei kirchlichen Veranstaltungen ist ab heute in der Landeskirche Sachsens aufgehoben. Diese Regelung gelte dort, wo die Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden können und wo die 7-Tage-Inzidenz bei Corona-Erkrankungen in der Region unter 10 liege, teilte das Landeskirchenamt in Dresden mit. Durch die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen ab 1. Juli seien auch im kirchlichen Bereich weitere Erleichterungen möglich geworden, hieß es. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes haben aktuell alle Land- und Stadtkreise in Sachsen eine Corona-Inzidenz von unter 10 und profitieren damit von den neuen Erleichterungen.
»Wo Mindestabstände verringert werden sollen, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen«, heißt es in den neuen Regelungen der Landeskirche. »Das Singen in Chören und das Musizieren in Bläserchören ist mit entsprechendem Abstand möglich. Falls eine Verringerung des Abstands notwendig ist oder der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte das zuständige Gremium sich über andere Schutzmaßnahmen (zum Beispiel tagesaktueller Test) verständigen«, heißt es weiter.
Das weiterhin bei Veranstaltungen notwendige Hygienekonzept sollte nach Beratung in den Leitungsgremien entsprechend angepasst werden, rät das Landeskirchenamt aufgrund der neuen Regelungen.
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