Strukturreform wird weiterhin »führungsstark« umgesetzt
Landessynode will keine Härtefallregelung bei der Strukturreform zulassen – Antrag mit knapper Mehrheit abgelehntÜber die Abmilderung der Strukturreform der Kirchgemeinden in Härtefällen hat die Landessynode an ihrem letzten Tag noch einmal ausgiebig diskutiert. Im Antrag ging es um eine zeitlich befristete Übergangslösung von Gemeindeverbindungen, die gegenwärtig nur mit mehr als 6000 Gemeindegliedern in ländlichen Regionen und 8000 in den Großstädten Leipzig und Dresden möglich wären. Der Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 33 zu 24 Stimmen abgelehnt.
Damit gilt weiterhin, dass für jetzt zu bildende und auf mindestens zehn Jahre angelegte Strukturverbindungen von Gemeinden entsprechende Mindestgrößen geknüpft sind. Am Sonnabend hatte eine Mahnwache vor dem Tagungsort der Landessynode in Dresden sich unter anderem für Flexibilität bei Strukturfragen eingesetzt, aber auch noch weitergehende Forderungen nach einem Runden Tisch für die Gemeinden zu diesem Thema gestellt.
In der Diskussion der Landessynode führten die Befürworter des jetzigen Gesetzes einerseits »Führungsstärke der Synode« an, so Synodalpräsident Otto Guse. Andererseits sei durch eine Übergangslösung von zwei Strukturverbindungen bis 2023 nichts gewonnen, so die Vizepräsidentin der Synode, Bettina Westfeld. Im Gespräch mit Vertretern aus Gemeinden bei der Mahnwache am Sonnabend habe sie gemerkt, dass den Kirchvorstehern viele Informationen der Strukturreform nicht bekannt seien und die Gemeindeberatung deshalb den Prozess begleiten muss. Der Synodale Christian Kühne sagte, dass durch den Antrag zu Härtefällen jetzt nur Unruhe in die laufenden Strukturverhandlungen komme, wo ohnehin schon viele Strukturen beschlossen seien. Demgegenüber wollte etwa die Synodale Brigitte Schleinitz mit dem Antrag zumindest für jene Regionen eine Hilfestellung geben, in denen die Gemeindeverbindungen noch nicht entschieden seien.
Im Herbst hatte die Landessynode beschlossen, die Strukturreform flexibler umzusetzen. In welcher Form das Landeskirchenamt dies umsetzt, konnte in der Diskussion auf Nachfrage allerdings nicht geklärt werden.