Synode beschließt Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Einstimmig für Gewaltschutz im Raum der Kirche
Die Synode der Landeskirche Sachsens hat am Nachmittag einstimmig ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Dieses beruht auf einer Richtlinie der EKD von 2018. In dem Gestz heißt es u.a., dass Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen (…) vor sexualisierter Gewalt zu schützen seien. Insbesondere sei der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu gewährleisten. Auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener sei hinzuwirken. Eine Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen wird als verpflichtend für die kirchlichen Mitwirkenden festgeschrieben.
Desweiteren wurden noch andere Kirchengesetze einstimmig beschlossen, u.a. zur Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuches oder zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen.
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